KW 53
Montag, 28. Dezember 2020

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Orphan Drugs

Orphan Drugs sind Arzneimittel zur Behandlung von seltenen Erkrankungen. Dementsprechend kommen sie in der Apotheke nur selten oder auch gar nicht vor. Dennoch sollte das Apothekenpersonal sich mit den Arzneistoffen und ihren Besonderheiten auskennen, um gut beraten zu können. Da die Arzneimittel zudem meist hochpreisig sind, muss beim GKV-Rezept genau hingeschaut werden, damit es nicht zu Retaxationen kommt.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

Würden Sie eine neue DAP Datenbank und/oder Informationsseite zum Thema Orphan Drugs nutzen?



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NEUE DAP ARBEITSHILFE

Abkürzungen von Darreichungsformen

Darreichungs­formen werden in der Arznei­mittel­daten­bank der Apotheken­software mit Dreier­kürzeln abgekürzt, z. B. TAB = Tablette. Eine neue Arbeits­hilfe des DeutschenApothekenPortals gibt einen Überblick darüber, welche Darreichungs­form hinter welcher Abkürzung steckt.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

SERVICE

Arztinformationen und Patienteninformationen

Möchten Sie mit einem Arzt Rücksprache halten, zum Beispiel aufgrund einer nötigen Rezeptänderung? Oder möchten Sie einem Patienten zusätzliche Informationen, zum Beispiel zum Thema Mehrkosten, mitgeben?

Dann klicken Sie sich durch unsere Rubriken „Arztinformationen“ und „Patienteninformationen“. Hier finden Sie verschiedene Vordrucke und Informationsmaterialien, die Sie bei der Kommunikation mit dem Arzt und Beratung der Patienten unterstützen.

» DAP-Rubrik „Arztinformationen“

» DAP-Rubrik „Patienteninformationen“

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf die Apotheke ein fehlendes Ausstellungsdatum auf dem Rezept ergänzen?

Wir haben ein Rezept zulasten der AOK Hessen erhalten. Der Arzt hat vergessen, das Ausstellungsdatum aufzudrucken.

Dürfen wir es nach Rücksprache mit dem Arzt ergänzen?

» Lesen Sie hier die Antwort

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DAP LEXIKON

LANR (Lebenslange Arztnummer)

Die lebenslange Arzt­num­mer, kurz LANR, ist eine neun­stellige Nummer, die an jeden Arzt und Psycho­thera­peuten ver­geben wird, der an der vertrags­ärztlichen Versorgung teil­nimmt. Vergeben wird die LANR durch die zuständige Kassen­ärztliche Vereinigung (KV). Die LANR und die Betriebs­stätten­nummer (siehe BSNR) sind durch das Vertrags­arzt­rechts­änderungs­gesetz (VÄndG) für jede kassen­ärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorge­schrieben. LANR und BSNR ersetzen zusammen die alten KV-Abrechnungs­nummern.

» Lesen Sie hier weiter

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DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

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