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KW 48
Mittwoch, 25. November 2020

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gibt es für Wundpflaster einen gesonderten Liefervertrag?

Uns liegt ein Rezept über „Gota Por Pu Wf 10 x 6 cm Ste Gothaplas PFL 50 St.“ vor. Der Patient soll diese Pflaster zur Wundversorgung nach einer Darm-OP verwenden.

Übernimmt die DAK die Kosten? Muss man eventuell vorher einem Vertrag beitreten?

» Lesen Sie hier die Antwort

Trueffelpix – stock.adobe.com

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Dosierung auf dem Rezept

Seit dem 1. November 2020 ist die Dosierung bei Rx-Arzneimitteln eine Pflichtangabe auf dem Rezept. Alternativ kann der Arzt einen Hinweis auf einen vorliegenden Medikationsplan bzw. eine schriftliche Dosierungsanweisung vermerken. Dafür soll laut Bundesmantelvertrag der Ärzte das Kürzel „Dj“ verwendet werden. DAP erreichen seither zahlreiche Anfragen, sei es, dass die Dosierung bzw. ein anderer Hinweis komplett fehlen oder dass andere bzw. ungenaue Formulierungen verwendet werden, wie z. B. „bei Bedarf“.

momius – adobe.stock

Vor diesem Hintergrund interessierte uns, wie die Situation aktuell bei Ihnen aussieht.

Auf wie vielen Rezepten ist nach Ihrer Einschätzung seit dem 1. November 2020 ein korrekter Dosierungsvermerk für jedes verordnete Arzneimittel enthalten („Dj“ oder genaue Dosierungsangabe, z. B. „0-0-1“)?

» Lesen Sie hier die Ergebnisse

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Mit dem OneTouch™ Blutzucker-Mentor bessere Einstellung der Blutzuckerwerte erreichen

Viele Diabetiker haben Schwierigkeiten, ihre Blutzuckerwerte richtig einzuordnen. Ein recht­zeitiges und angemessenes Reagieren des Patienten wird dadurch erschwert. Der innovative Blutzucker-Mentor von OneTouch™ bietet dabei eine Unterstützung im Alltag.

Lernen Sie im folgenden Video alles über den Blutzucker-Mentor und wie Sie Ihren Kunden dabei helfen können, zu einem besser eingestellten Blutzuckerwert zu kommen.1

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© LifeScan Deutschland GmbH

1 Therapieentscheidungen müssen sich nach dem absoluten gemessenen Wert und den ärztlichen Empfehlungen richten.

Retaxinformationen in der Warenwirtschaft

DAP – DeutschesApothekenPortal und PRISMA Datensysteme präsentieren einmalige Informationsfunktion

Der zum Deutschen Apotheker Verlag gehörende Dienst­leister DAP Networks GmbH als Betreiber des DeutschenApothekenPortals (DAP) und das Apotheken­waren­wirtschafts­system aposoft kooperieren und bringen Arznei­mittel­abgabe­informationen in die Apotheke, und zwar direkt an den POS.

Viele Apotheken­mitarbeiter kennen und vertrauen den Informationen des DeutschenApothekenPortals. Hier gibt es umfassende und praxisnahe Unterstützung bei der Rezept­belieferung und der Beratung in der Apotheke.

Im geschlossenen Bereich „DAP Premium“ finden sich hilfreiche Retax-Services, die auf Fragen wie „Wie muss ich in besonderen Abgabe­situationen das Rezept bedrucken, z. B. bei einer Nicht­verfügbarkeit, beim Boten­dienst oder bei pharma­zeutischen Bedenken?“ oder „Wie prüfe ich, ob eine Retaxation der Kranken­kasse berechtigt ist?“ Antworten geben.

Der Vorteil der Verschmelzung des Online­service DAP Premium mit dem Apotheken­waren­wirtschafts­system aposoft besteht darin, dass die Apotheken­mitarbeiter als Anwender nicht zwischen verschiedenen EDV-Systemen hin und her wechseln müssen, sondern alle Information auf einen Blick am HV einsehen können.

Genau diese Funktionalität bringt die Integration von DAP Premium in das Waren­wirtschafts­system aposoft von der Firma PRISMA Daten­systeme. Sobald der Anwender einmal registriert ist, gelangt er mit einem Klick von aposoft direkt in den geschlossenen Premium­bereich des DeutschenApothekenPortals.

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
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