KW 46
Mittwoch, 11. November 2020

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss die Dosierung auch bei OTC-Arzneimitteln angegeben werden?

Seit 1. November 2020 muss die Dosierung bei Fertigarzneimitteln ja auf dem Rezept angegeben werden.

Wir fragen uns, ob diese Pflichtangabe auch für OTC-Arzneimittel wie Ambroxol Hustensaft oder D Fluoretten gilt?

» Lesen Sie hier die Antwort

Trueffelpix – stock.adobe.com

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Die Allpremed® atopix Lipid Schaum-Creme BASIS SENSITIVE wurde zur täglichen Pflege bei irritierter, juckender und trockener Haut und speziell zur Anwendung bei Neuro­dermitis entwickelt. Die ureafreie Schaum-Creme versorgt aber auch die trockene Winter­haut mit Lipiden und Feuchtigkeit, repariert die Haut­barriere und fördert die haut­eigene Regeneration, wodurch Juckreiz spürbar gelindert wird. Durch den Verzicht auf Duft-, Farb- und Konservierungs­stoffe ist sie besonders gut verträglich. Außerdem ist die Rezeptur speziell für die empfindliche Baby- und Kinder­haut geeignet.

© neubourg skin care GmbH

Die Lipid-Schaum-Creme auf Basis der patentierten BarrioExpert LIPO² Haut-Repair-Technologie enthält unter anderem haut­verwandte Lipide, die sich nach­weislich in die Haut­barriere einfügen und so zur Reparatur der gestörten Haut­barriere atopischer Haut beitragen. Die Schaum-Creme zieht schnell ein, sodass Textilien sofort nach der Anwendung wieder ange­zogen werden können.

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Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie

Alle zwei Monate geben drei interessante Persönlichkeiten ihren Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner immer online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 59

Keine 50 Cent mehr für rabattierte Teststreifen

Neue Anlage 4 zum vdek-Arznei­versorgungs­vertrag

Seit dem 1. Juli 2020 ist eine neue Verein­barung über Preis­regelungen für Blut­zucker­test­streifen in Kraft, die in Anlage 4 zum vdek-Arznei­versorgungs­vertrag aufge­nommen wurde. Diese gilt für die Ersatz­kassen Techniker Kranken­kasse (TK), DAK-Gesundheit, Kauf­männische Kranken­kasse (KKH), Handels­kranken­kasse (hkk) und Hanseatische Kranken­kasse (HEK) – nicht jedoch für die BARMER. Apotheken dürfen für die Abgabe rabattierter Test­streifen keinen Aufschlag mehr abrechnen. Mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs.

» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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