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KW 31
Montag, 27. Juli 2020

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Botendienst über externe Anbieter

Mit der Ankündigung, Apotheken den Botendienst abzunehmen, hat der pharmazeutische Großhändler NOWEDA für Aufsehen gesorgt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt äußerte sich umgehend kritisch, da Apotheken ein Bärendienst erwiesen würde, wenn „sich jetzt Dritte ganz salopp anbieten, den Botendienst für die Apotheke zu übernehmen, und dabei Buchstaben und Geist der gesetzlichen Regelung ignorieren“.

Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:

Wie stehen Sie zur Übergabe des Botendienstes an einen externen Anbieter?




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Webinar #wirbleibenzuhause – Versorgung Ihrer Kunden in Zeiten von Corona

Die Corona-Pandemie bedeutet für Vor-Ort-Apotheken eine noch nie dagewesene Ausnahmesituation. Ihre Kunden – besonders Risikogruppen wie Asthma- und COPD-Patienten – brauchen jetzt eine besondere Beratung zu Präventionsmaßnahmen wie Impfungen, um für diese unsicheren Zeiten besser gewappnet zu sein.

Damit Sie genau das erreichen können, bietet GSK am 29. Juli 2020 um 19 Uhr ein kostenloses Live-Webinar an, das Ihnen das dafür nötige Wissen, mit dem Sie Ihren Kunden einen Mehrwert bieten können, vermitteln soll.

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kein Verweis auf § 27a – was dürfen wir abrechnen?

Folgendes Rezept zulasten der Techniker Kranken­kasse haben wir erhalten:
„Brevactid 5000 IE PLI N1 1 St. PZN 12352046“.

Dürfen wir dieses Rezept komplett zulasten der Kranken­kasse abrechnen, da ja kein Hinweis auf § 27a notiert ist?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

DAP PREMIUM

Beratungs-Center

Haben Sie eine Frage an das DAP-Team?

Das Beratungs-Center bietet eine besonders schnelle und unkomplizierte Hilfe bei konkreten Anfragen rund um die Arzneimittelabgabe. Wenn Sie eine Frage zur vertragskonformen, retaxsicheren oder wirtschaftlichen Belieferung einer Verordnung haben, dann können Sie diese ganz einfach über ein vorgefertigtes Online-Formular, per E-Mail oder ausgedruckt per Fax an uns senden. Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt zeitnah, meist noch am selben Tag, durch das erfahrene DAP-Team. Das Beratungs-Center ist ein kosten­pflichtiger Service für Abonnenten von DAP Premium.

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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.

DAP LEXIKON

BtM-Höchstmengen

Ein Arzt darf gemäß § 2 Abs. 1 BtMVV innerhalb von 30 Tagen nicht mehr als zwei der in der Liste (unter Buchstabe a) aufgeführten Betäubungsmittel in den vorgegebenen Höchstmengen für einen Patienten verordnen. Bei Überschreiten der Höchstmenge bzw. der Anzahl der verordneten Betäubungsmittel (in begründeten Einzelfällen) muss das Betäubungs­mittel­rezept mit einem „A“ gekennzeichnet sein.

» Lesen Sie hier weiter

DDRockstar - stock.adobe.com

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

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