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KW 31 Montag, 27. Juli 2020
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Botendienst über externe Anbieter
Mit der Ankündigung, Apotheken den Botendienst abzunehmen, hat der pharmazeutische Großhändler NOWEDA für Aufsehen gesorgt. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt äußerte sich umgehend kritisch, da Apotheken ein Bärendienst erwiesen würde, wenn „sich jetzt Dritte ganz salopp anbieten, den Botendienst für die Apotheke zu übernehmen, und dabei Buchstaben und Geist der gesetzlichen Regelung ignorieren“.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:
Wie stehen Sie zur Übergabe des Botendienstes an einen externen Anbieter?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
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Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
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Webinar #wirbleibenzuhause – Versorgung Ihrer Kunden in Zeiten von Corona
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Die Corona-Pandemie bedeutet für Vor-Ort-Apotheken eine noch nie dagewesene Ausnahmesituation. Ihre Kunden – besonders Risikogruppen wie Asthma- und COPD-Patienten – brauchen jetzt eine besondere Beratung zu Präventionsmaßnahmen wie Impfungen, um für diese unsicheren Zeiten besser gewappnet zu sein.
Damit Sie genau das erreichen können, bietet GSK am 29. Juli 2020 um 19 Uhr ein kostenloses Live-Webinar an, das Ihnen das dafür nötige Wissen, mit dem Sie Ihren Kunden einen Mehrwert bieten können, vermitteln soll.
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hedgehog94 – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Kein Verweis auf § 27a – was dürfen wir abrechnen?
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Folgendes Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse haben wir erhalten:
„Brevactid 5000 IE PLI N1 1 St. PZN 12352046“.
Dürfen wir dieses Rezept komplett zulasten der Krankenkasse abrechnen, da ja kein Hinweis auf § 27a notiert ist?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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DAP PREMIUM
Beratungs-Center
Haben Sie eine Frage an das DAP-Team?
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Das Beratungs-Center bietet eine besonders schnelle und unkomplizierte Hilfe bei konkreten Anfragen rund um die Arzneimittelabgabe. Wenn Sie eine Frage zur vertragskonformen, retaxsicheren oder wirtschaftlichen Belieferung einer Verordnung haben, dann können Sie diese ganz einfach über ein vorgefertigtes Online-Formular, per E-Mail oder ausgedruckt per Fax an uns senden. Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt zeitnah, meist noch am selben Tag, durch das erfahrene DAP-Team. Das Beratungs-Center ist ein kostenpflichtiger Service für Abonnenten von DAP Premium.
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» Hier geht es zur Registrierung*
* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.
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DAP LEXIKON
BtM-Höchstmengen
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Ein Arzt darf gemäß § 2 Abs. 1 BtMVV innerhalb von 30 Tagen nicht mehr als zwei der in der Liste (unter Buchstabe a) aufgeführten Betäubungsmittel in den vorgegebenen Höchstmengen für einen Patienten verordnen. Bei Überschreiten der Höchstmenge bzw. der Anzahl der verordneten Betäubungsmittel (in begründeten Einzelfällen) muss das Betäubungsmittelrezept mit einem „A“ gekennzeichnet sein.
» Lesen Sie hier weiter
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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