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KW 24 Montag, 8. Juni 2020
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist seit dem 22. April in Kraft. Apotheken dürfen seitdem bei der Rezeptbelieferung von den Vorgaben des Rahmenvertrags abweichen, um Patienten direkt beim Erstbesuch in der Apotheke versorgen zu können.
Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf Rezept?
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Jetzt DAPs sammeln
Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
angemeldet haben, können Sie sich
hier registrieren.
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PTA AUFGEPASST
HARTMANN sucht Hygiene-Experten
Seit dem Auftauchen des Coronavirus in Deutschland müssen PTA viele Fragen zu Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen beantworten.
Deshalb sucht HARTMANN bis Ende Juni gut informierte PTA, die als Botschafter(innen) für Sterillium® Protect & Care ihr Expertenwissen teilen wollen.
» Jetzt bewerben!
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© contrastwerkstatt / Fotolia
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SERVICE
Neue Festbeträge zum 01.07.2020
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Jetzt im Festbetrags-Checkplus
Zum 1. Juli 2020 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort Wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.
Folgende Arzneimittelgruppen sind von der Festbetragsanpassung betroffen:
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DAP – DeutschesApothekenPortal
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- Antianämika zur parenteralen Anwendung (z. B. Darbepoetin, Erythropoetin)
- HMG-CoA-Reduktasehemmer (z. B. Simvastatin, Atorvastatin)
- Prostaglandin-Analoga zur Anwendung am Auge (z. B. Latanoprost, Travoprost)
- Protonenpumpenhemmer (z. B. Omeprazol, Pantoprazol)
- Kombinationen von ACE-Hemmern und Calciumkanalblockern (z. B. Ramipril + Amlodipin)
Was ist der Festbetrags-Checkplus?
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon einige Wochen vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie eine individuelle Liste erstellt und für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)
Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!
Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP Premium-Mitgliedschaft. Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
» Zum Festbetrags-Checkplus
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REZEPT & RETAX
Arbeitshilfe SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
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Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ermöglicht es Apotheken, von den Rahmenvertragsvorgaben abzuweichen, wenn das verordnete Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Die neue DAP Arbeitshilfe zeigt in einem Fließschema, wie Apotheken bei der Rezeptbelieferung vorgehen können und was beim Bedrucken der Rezepte zu beachten ist.
» Zur Arbeitshilfe
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Kann bei einer Stückelung die Zuzahlung erlassen werden?
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Wir haben eine Frage zur neuen SARS-CoV-2-AMVersVO. Laut § 3 dieser Verordnung ist Stückeln jetzt möglich. Uns stellt sich aber die Frage über die Zuzahlung:
Bisher musste der Patient beim Stückeln für jede Packung zuzahlen, also bei Abgabe von 2 x 50 St. statt 1 x 100 St. die doppelte Zuzahlung leisten.
Gilt dies immer noch oder ist aufgrund der neuen SARS-CoV-2-AMVersVO nur einmal die Zuzahlung auf den Gesamtbetrag zu leisten?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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DDRockstar – stock.adobe.com
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„Rezeptfälschung“
„Gefälschte Verordnungen oder Verordnungen auf missbräuchlich benutzten Verordnungsblättern dürfen nicht beliefert werden, wenn die Apotheke die Fälschung oder den Missbrauch erkennt oder hätte erkennen müssen.“ (Vgl. § 4 Abs. 5 vdek-AVV.)
Häufig ist jedoch schwierig festzustellen, in welchen Fällen der Apotheker eine Fälschung im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht hätte erkennen müssen. Es ist wichtig, die Merkmale zu kennen, die auf ein gefälschtes Rezept hindeuten.
» Lesen Sie hier weiter
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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