KW 16
Mittwoch, 15. April 2020

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen künstliche Tränen verordnet werden?

Uns liegt ein Rezept über „Hylan 0,65 ml Augentropfen N3 120 St. PZN 02742697 Diagnose GvHD am Auge nach allog. SZT!“ vor. Das Arzneimittel ist apothekenpflichtig.

Können wir es trotzdem aufgrund der angegebenen Diagnose zulasten der GKV abrechnen?

» Lesen Sie hier die Antwort

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SOLUTIO CORDES® – zur unterstützenden Behandlung von Kopfhauterkrankungen (z. B. Seborrhoea capitis)

Aufgrund des aktuellen Lieferengpasses von SOLUTIO CORDES® informiert die ICHTHYOL-GESELLSCHAFT über eine Alternative in Form einer Rezeptur, bestehend aus CORDES® BASIS LÖSUNG und LEUKICHTHOL®.
Achtung: Bei dieser Rezeptur entstehen höhere Kosten für den Kunden.

» Hier finden Sie weitere Infos, u. a. zur Herstellung und Taxierung (PDF)

» Zum Pflichttext (PDF)

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Rahmenvertrag: wichtige Neuigkeit

Biologika nicht mehr Teil des importrelevanten Marktes

Der Gesetzgeber stellt biotechnologisch hergestellte Medikamente unter besonderen Schutz. Dies wird im neuen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)1 deutlich. So heißt es in der zugehörigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit:

„Von der Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel ausge­nommen werden biotechnologisch hergestellte Arzneimittel […] wegen ihrer beson­deren Anforderungen insbesondere an die Lagerung und den Transport. Die Qualität und Wirksamkeit dieser Arzneimittel wird aufgrund höherer Transportrisiken bei langen Lieferwegen als gefährdet angesehen.“2

Um dieser Sichtweise des Gesetzgebers Nachdruck zu verleihen, ist der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung Mitte Dezember 2019 und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 geändert worden.3 Die Biologika sind folgerichtig in der Neufassung des Rahmenvertrages vom importrelevanten Markt ausgeschlossen worden.

Keine vorrangige Abgabe mehr von Parallelimporten zu Biologika

Daraus folgt zwingend, dass die Apotheke durch die Abgabe von Parallelimporten zu Biologika nicht ihr Einsparziel von 2 % im importrelevanten Markt erreichen kann. In dieser Hinsicht ist der Aus­tausch eines rezeptierten Biologikums eines Originalherstellers gegen dasjenige eines Parallelim­porteurs also ohne Vorteil für das Einsparziel.

Bei der Bedienung von Biologika-Verordnungen (z. B. Enbrel® oder Inflectra™ von Pfizer) haben die Apotheken somit uneingeschränkte, freie Wahl: Eine vorrangige Abgabe von Parallelimporten zu Biologika gibt es nicht mehr.*

Dies ist eine Information der Pfizer Pharma GmbH.

» Pflichttext Enbrel®
» Pflichttext Inflectra™

* Rabattverträge sind jedoch nach wie vor zu berücksichtigen, ebenso wie die durch namentliche Verordnung gesetzte Preisgrenze.
1 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung aus BGBl. I Nr. 30 vom 15.08.2019, Seite 1202
2 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode, Beschlussempfehlung und Bericht (Ausschuss für Gesundheit, 14. Ausschuss), Drucksache 19/10681, Seite 86, 05.06.2019
3 Zweite Änderungsvereinbarung vom 15. Dezember 2019 zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Seite 3, Nummer 8

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DAP OSTERGEWINNSPIEL

Ostereier öffnen, Wissen testen und gewinnen!

Nutzen Sie Ihre Gewinnchance und testen Sie Ihr Fachwissen zu pflanzlichen Arzneimitteln.
Jeder Teilnehmer erhält pro Frage 3 DAPs-Punkte. Zusätzlich werden unter allen Teilnehmern 3 x 5.000 DAPs-Punkte verlost!

Machen Sie mit – jeden Tag, auch am Wochenende und an den Feiertagen – und gehen Sie vom 10. bis zum 18. April auf Ostereiersuche!

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Wie kann ich am DAP Ostergewinnspiel teilnehmen?

  1. Einloggen bei „Mein DAP
  2. Bis 18. April täglich ein Osterei öffnen und eine Frage zu pflanzlichen Arzneimitteln beantworten
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Neuer Service: DAP DirektBestellPool

Mit dem DirektBestellPool gibt es einen neuen Service für Apotheken, die sich kostenfrei bei Mein DAP registriert haben.

Im DeutschenApothekenPortal finden Sie zur Erleichterung der Bevorratung eine Übersicht darüber, welche Direktangebote von den jeweiligen Herstellern zurzeit auf dem Markt sind.

Vorteile auf einen Blick:

  • Direkter Zugriff auf die Bestellformulare
  • Kein langes Heraussuchen
  • Antworten auf die Fragen:
    • Welche Hersteller bieten eine Direktbestellung an?
    • Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
    • Welche Angebote gibt es gerade?

Der DAP DirektBestellPool ist jederzeit abrufbar und ermöglicht so die Direktbestellung auch unabhängig vom Außendienst.

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SERVICE

NEU: Übersichtsseite zur Covid-19-Pandemie

Aktuell herrscht in Deutschland eine noch nie dage­wesene Aus­nahme­situation – gerade für das Gesund­heits­wesen und damit auch für Apotheken eine enorme Belastung. Vieles ist neu, wie die verschärften Hygiene- und Vorkehrungs­maßnahmen: Plexi­glas­scheiben, Mund­schutz und 1,5 Meter Abstand halten, um nur einige zu nennen. Auf einer neuen Übersichts­seite stellen wir Ihnen Arbeits­hilfen und Informationen zur aktuellen Situation zur Verfügung.

» Arbeitshilfen und Informationen zur Covid-19-Pandemie

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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

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DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels