KW 15
Montag, 6. April 2020

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Biologicals

Seit dem 18. Dezember 2019 sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und antineoplastische Arzneimittel zur parenteralen Anwendung von der Importförderklausel (§ 129 Abs. 1 SGB V) ausgenommen. Somit zählt die Abgabe von preisgünstigen Importen bei diesen Arzneimitteln nicht mehr zum Import-Einsparziel.

Ist Ihnen diese Regelung bekannt und inwiefern hat sie Auswirkungen auf Ihr Abgabeverhalten bei Biologika?






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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf der Arzt die Kreuze auf einem T-Rezept handschriftlich auftragen?

Wir haben eine Frage zu einem Revlimid-Rezept (T-Rezept). Der Arzt hat die drei Kreuze handschriftlich gesetzt.

Müssten diese Kreuze nochmal mit einem Kürzel abgezeichnet werden, damit das Rezept korrekt ausgestellt ist, oder ist es so in Ordnung?

» Lesen Sie hier die Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com

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Rahmenvertrag: wichtige Neuigkeit

Biologika nicht mehr Teil des importrelevanten Marktes

Der Gesetzgeber stellt biotechnologisch hergestellte Medikamente unter besonderen Schutz. Dies wird im neuen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)1 deutlich. So heißt es in der zugehörigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit:

„Von der Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger importierter Arzneimittel ausge­nommen werden biotechnologisch hergestellte Arzneimittel […] wegen ihrer beson­deren Anforderungen insbesondere an die Lagerung und den Transport. Die Qualität und Wirksamkeit dieser Arzneimittel wird aufgrund höherer Transportrisiken bei langen Lieferwegen als gefährdet angesehen.“2

Um dieser Sichtweise des Gesetzgebers Nachdruck zu verleihen, ist der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung Mitte Dezember 2019 und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 geändert worden.3 Die Biologika sind folgerichtig in der Neufassung des Rahmenvertrages vom importrelevanten Markt ausgeschlossen worden.

Keine vorrangige Abgabe mehr von Parallelimporten zu Biologika

Daraus folgt zwingend, dass die Apotheke durch die Abgabe von Parallelimporten zu Biologika nicht ihr Einsparziel von 2 % im importrelevanten Markt erreichen kann. In dieser Hinsicht ist der Aus­tausch eines rezeptierten Biologikums eines Originalherstellers gegen dasjenige eines Parallelim­porteurs also ohne Vorteil für das Einsparziel.

Bei der Bedienung von Biologika-Verordnungen (z. B. Enbrel® oder Inflectra™ von Pfizer) haben die Apotheken somit uneingeschränkte, freie Wahl: Eine vorrangige Abgabe von Parallelimporten zu Biologika gibt es nicht mehr.*

Dies ist eine Information der Pfizer Pharma GmbH.

» Pflichttext Enbrel®
» Pflichttext Inflectra™

* Rabattverträge sind jedoch nach wie vor zu berücksichtigen, ebenso wie die durch namentliche Verordnung gesetzte Preisgrenze.
1 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung aus BGBl. I Nr. 30 vom 15.08.2019, Seite 1202
2 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode, Beschlussempfehlung und Bericht (Ausschuss für Gesundheit, 14. Ausschuss), Drucksache 19/10681, Seite 86, 05.06.2019
3 Zweite Änderungsvereinbarung vom 15. Dezember 2019 zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V, Seite 3, Nummer 8

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Mit Febuxostat PUREN steht eine generische und wirtschaftliche Alternative zu Adenuric® zur Verfügung.

Zur Unterstützung der Arzneimittelabgabe in der Apotheke können folgende Servicematerialien kostenlos heruntergeladen werden:

» Beratungswissen Febuxostat
» Kundenbroschüre zum Thema erhöhte Harn­säure­werte und Gicht
» Broschüre zur Ernährung bei Gicht

» Servicematerialien

AKTUELLES

Covid-19: Sonderregelungen zum Entlassmanagement

Aufgrund der aktuellen Pandemie ist das Entlass­management übergangs­weise vereinfacht worden. Das gab der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) am 27. März 2020 in einer Presse­mitteilung bekannt. Demnach dürfen Klinikärzte Entlass­rezepte nun grund­sätzlich aus­stellen, wenn dem Patienten dadurch ein zusätz­licher Arztbesuch erspart bleibt, und auch größere Packungen als N1 verordnen. Zudem wurden die Rezept­gültigkeit und erlaubte Reich­dauer bei Hilfs­mitteln erweitert.

» Lesen Sie hier weiter

deagreez – stock.adobe.com

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