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KW 06 Montag, 3. Februar 2020
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Lieferengpässe
Lieferengpässe sind mittlerweile leider fester Bestandteil des Apothekenalltags. Die Liste der nicht lieferbaren Präparate wird länger und länger, auch versorgungsrelevante Arzneimittel fehlen. Das Problem ist belastend für Apothekenmitarbeiter, Patienten und Ärzte. Sind Generika und/oder Importarzneimittel nicht lieferbar, muss gegebenenfalls auf das Originalpräparat zurückgegriffen werden – sofern dieses lieferbar ist.
Wie häufig sind Originalarzneimittel von Lieferengpässen betroffen, auch im Vergleich zu Importarzneimitteln und Generika?
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Ist auch im Notdienst die Abgaberangfolge zu beachten?
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Uns stellt sich im Notdienst immer wieder die Frage, ob auch dann die Abgaberangfolge des Rahmenvertrags zwingend einzuhalten ist. Denn oberstes Ziel sollte doch im Notdienst sein, den Patienten direkt mit dem benötigten Arzneimittel zu versorgen – unabhängig von Preisdruck und Wirtschaftlichkeit.
Reicht dann im Zweifel ein Vermerk „Abgabe im Notdienst“ auf dem Rezept?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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REZEPT & RETAX
Aktualisiert: Abgabehilfe zu Avonex®, Plegridy® und Tysabri®
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Seit einigen Wochen sind Biologika von der Importförderung ausgenommen. Die Abgabe von preisgünstigen Importen zählt bei diesen Arzneimitteln nicht mehr zum Einsparziel. Was bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist, können Sie auf der aktualisierten Abgabehilfe zu den Biologika Avonex®, Plegridy® und Tysabri® nachlesen.
» Zur aktualisierten Abgabehilfe
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SERVICE
Patienteninformation „Nebenwirkungen melden!“
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Bei der Erfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind nicht nur Apotheker und Ärzte gefordert, sondern auch die Patienten selbst.
Die folgende Patienteninformation enthält Fakten zur Meldung von Nebenwirkungen und außerdem die Adresse zur einfachen Direktmeldung. Im Beratungsgespräch kann diese Information direkt an den Patienten weitergegeben werden.
» Hier geht es zum Download der Patienteninformation
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AKTUALISIERTE DAP ARBEITSHILFEN
Anpassungen an die 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag
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Mitte Dezember haben GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband die 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung beschlossen. Unter anderem wurde nun der sogenannte Mehrfachvertrieb definiert, was Anpassungen in der Einteilung der Märkte nach sich zog. Die meisten der Änderungen traten zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft.
Im Zuge der Änderungsvereinbarung sind alle betroffenen DAP Arbeitshilfen zum Rahmenvertrag überarbeitet und aktualisiert worden.
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law – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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