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KW 06
Montag, 3. Februar 2020

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Lieferengpässe

Lieferengpässe sind mittlerweile leider fester Bestandteil des Apothekenalltags. Die Liste der nicht lieferbaren Präparate wird länger und länger, auch versorgungsrelevante Arzneimittel fehlen. Das Problem ist belastend für Apothekenmitarbeiter, Patienten und Ärzte. Sind Generika und/oder Importarzneimittel nicht lieferbar, muss gegebenenfalls auf das Originalpräparat zurückgegriffen werden – sofern dieses lieferbar ist.

Wie häufig sind Originalarzneimittel von Lieferengpässen betroffen, auch im Vergleich zu Importarzneimitteln und Generika?






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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist auch im Notdienst die Abgaberangfolge zu beachten?

Uns stellt sich im Notdienst immer wieder die Frage, ob auch dann die Abgaberangfolge des Rahmenvertrags zwingend einzuhalten ist. Denn oberstes Ziel sollte doch im Notdienst sein, den Patienten direkt mit dem benötigten Arzneimittel zu versorgen – unabhängig von Preisdruck und Wirtschaftlichkeit.

Reicht dann im Zweifel ein Vermerk „Abgabe im Notdienst“ auf dem Rezept?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

REZEPT & RETAX

Aktualisiert: Abgabehilfe zu Avonex®, Plegridy® und Tysabri®

Seit einigen Wochen sind Biologika von der Import­förderung ausgenommen. Die Abgabe von preis­günstigen Importen zählt bei diesen Arznei­mitteln nicht mehr zum Einspar­ziel. Was bei der Rezept­belieferung zu beachten ist, können Sie auf der aktualisierten Abgabe­hilfe zu den Biologika Avonex®, Plegridy® und Tysabri® nachlesen.

» Zur aktualisierten Abgabehilfe

SERVICE

Patienteninformation „Nebenwirkungen melden!“

Bei der Erfassung von unerwünschten Arzneimittel­wirkungen sind nicht nur Apotheker und Ärzte gefordert, sondern auch die Patienten selbst.

Die folgende Patienten­information enthält Fakten zur Meldung von Neben­wirkungen und außerdem die Adresse zur einfachen Direkt­meldung. Im Beratungs­gespräch kann diese Information direkt an den Patienten weiterge­geben werden.

» Hier geht es zum Download der Patienteninformation

AKTUALISIERTE DAP ARBEITSHILFEN

Anpassungen an die 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag

Mitte Dezember haben GKV-Spitzen­verband und Deutscher Apotheker­verband die 2. Änderungs­verein­barung zum Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­versorgung beschlossen. Unter anderem wurde nun der sogenannte Mehr­fach­vertrieb definiert, was Anpas­sungen in der Einteilung der Märkte nach sich zog. Die meisten der Änderungen traten zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft.

Im Zuge der Änderungs­vereinbarung sind alle betrof­fenen DAP Arbeits­hilfen zum Rahmen­vertrag über­arbeitet und aktualisiert worden.

law – stock.adobe.com

» Hier geht es zur aktualisierten Rubrik „Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag“

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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