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KW 03 Montag, 13. Januar 2020
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Bonpflicht
Seit dem 1. Januar 2020 setzen Händler und damit auch Apotheken die Bonpflicht in die Praxis um. Für jeden Geschäftsvorgang muss ein Beleg ausgestellt und dem Kunden angeboten werden. Möchte der Kunde den Bon nicht mitnehmen, kann die Apotheke diesen entsorgen – wenn personenbezogene Daten auf dem Bon sind, muss die Vernichtung datenschutzkonform erfolgen.
Stellen Sie für jeden Vorgang einen Kassenbeleg aus?
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Jetzt DAPs sammeln
Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
angemeldet haben, können Sie sich
hier registrieren.
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Beide Produkte können jedoch weiterhin bezogen werden, bis die neuen PZN wirksam werden: zu Sonderkonditionen direkt bei
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» Mehr Informationen zu CREASTRIAN MAMA unter www.creastrian.de
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54
Ist Ihnen die Dosierung bekannt?
Pflichtangabe für höhere Arzneimitteltherapiesicherheit
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Am 20. September hat der Bundesrat einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Ärzte werden demnach zukünftig verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des jeweiligen Arzneimittels anzugeben. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
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Baldrian und Hopfen – zusammen ein Dream-Team für gesunden Schlaf
Immer mehr Menschen in Deutschland leiden unter Schlafstörungen.1 Diese sind für Betroffene belastend und schränken die Leistungsfähigkeit am Tag ein. ALLUNA® mit dem methanolischen Spezialextrakt Ze 91019 aus Baldrian und Hopfen erleichtert das Einschlafen, fördert so das Durchschlafen, reduziert nächtliches Aufwachen und unterstützt die natürliche Schlafstruktur. Zudem ist es gut verträglich und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind nicht bekannt. Dies ist besonders wichtig für Patienten mit Polymedikation (z. B. geriatrische Patienten). ALLUNA® führt außerdem zu keinem Hang-over am folgenden Tag und ist für die Langzeitanwendung geeignet.
Derzeit bieten wir Ihnen eine Produktfortbildung zu ALLUNA® auf unserem Portal an. Als Dankeschön für die Teilnahme erhalten Sie 100 DAPs.
» Hier finden Sie die Produktfortbildung zu ALLUNA®
» Beratungskarte ALLUNA®
» Pflichttext ALLUNA®
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1 Betroffene von Insomnien, DAK-Erwerbstätigenbefragung 2016, N = 5.207; Nolting H-D, IGES Institut, DAK-Gesundheit: Gesundheitsreport 2017, Deutschland schläft schlecht – ein unterschätztes Problem
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Dürfen diese Macrogol-Präparate gegeneinander ausgetauscht werden?
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Zulasten der IKK classic (IK 101500154) wurde das Medizinprodukt „Macrogol Hexal orange Beu 50 St.“ verordnet. Abgeben würden wir gerne Macrogol AL 50 St., da diese vorrätig sind. Dabei handelt es sich allerdings um ein Arzneimittel. Ist dieser Austausch erlaubt? Ausgehend von dem Hexal-Produkt werden keine Austauschartikel durch die EDV angezeigt.
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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DDRockstar – stock.adobe.com
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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