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KW 02
Mittwoch, 8. Januar 2020

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist bei BtM ein Einzelimport erlaubt?

Wir haben ein BtM-Rezept (Privatrezept) erhalten:
„Suboxone 8 mg/2 mg 30 St. FILM“

Der Patient ist ein Student aus den USA und bekommt dort immer die Darreichungs­form „FILM“ (buccal oder sublingual auflösbar, höhere Mukoadhäsion im Vgl. zu Sublingual­tabletten). Diese sind jedoch nur in den USA, Australien und Malaysia erhältlich. Zudem verträgt der Patient die Sublingual­tabletten nicht, sie führten bei ihm zu einem zwei­wöchigen Kranken­haus­aufenthalt. Somit ist der Patient auf ebendiese Darreichungs­form ange­wiesen.

Iraidka – stock.adobe.com

Darf eine deutsche Apotheke „Suboxone Film“ importieren, obwohl eine vergleichbare, dosisgleiche Alternative verfügbar ist? Diese verfügbare Alternative ist jedoch aufgrund der Darreichungs­form nicht verträglich.

» Lesen Sie hier die Antwort

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PEDESIN-Spray und CREASTRIAN MAMA verfügen vorübergehend über keine PZN

Beide Produkte können jedoch weiterhin bezogen werden, bis die neuen PZN wirksam werden: zu Sonderkonditionen direkt bei

AMS Advanced Medical Services GmbH
Am Exerzierplatz 2
68167 Mannheim
Fax: 0621-700 95-140
E-Mail: vertriebsservice@ams-europe.com

Preise:

CREASTRIAN MAMA, 250 ml, Stückpreis: 15,86 €*
PEDESIN-Spray, 50 ml, Stückpreis: 5,27 €*
PEDESIN-Spray, 100 ml, Stückpreis: 9,63 €*

*jeweils zzgl. USt.

» Mehr Informationen zu CREASTRIAN MAMA unter www.creastrian.de

» Mehr Informationen zu PEDESIN-Spray unter www.pedesin.de

SERVICE

Neue Beratungsleitfäden

Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Indikations­gebieten und Wirk­stoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubriken Beratungs­leitfäden und Beratungs­wissen hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungs­gespräch unterstützen.

Neu erschienen im DAP Dialog 54:

Beratungsleitfäden

» Trockene und strapazierte Haut

» Kombination von Vitamin D3 und Vitamin K2

» Raucher-/Nikotinentwöhnung

Beratungs­wissen

» Emtricitabin und Tenofovirdisoproxil zur HIV-Präexpositionsprophylaxe

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Abgabehilfe zum RESPIMAT®

Seit dem 1. April 2019 steht mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung.

Um Sie zu unterstützen, sind auf der neuen Abgabehilfe „RESPIMAT®“ noch einmal apotheken­relevante Fakten zusammengefasst.

» Zur neuen Abgabehilfe

RESPIMAT®: Austausch kritisch betrachten

Liegt eine Verordnung über einen wieder­ver­wendbaren RESPIMAT® vor und die Apotheken­software zeigt eine Substitution auf einen nicht wieder­verwendbaren RESPIMAT® an, sollte unter Berück­sichtigung von Therapie­erfolg und Compliance erwogen werden, ob ein Austausch im individuellen Fall sinnvoll ist. Das Apotheken­personal kann eine Substitution aufgrund Pharma­zeutischer Bedenken unterbinden, sofern der Anwendungs- und Therapie­erfolg gefährdet ist. Im Fokus sollte die gleich­bleibende Therapie für den Patienten stehen. In einem solchen Fall empfiehlt DAP, das Rezept mit der Sonder-PZN 02567024 und der entsprechenden Kenn­ziffer zu versehen. Eine handschriftliche Begründung (inklusive Datum und Unterschrift) ist zusätzlich erforderlich.*

Wie Pharmazeutische Bedenken korrekt zu dokumentieren sind, zeigt die DAP Arbeitshilfe „Pharmazeutische Bedenken – Dokumentation auf dem Rezept“.

Der Arzt kann einen Austausch komplett unterbinden, indem er das Aut-idem-Kreuz setzt und vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt ist (gilt für Ersatz­kassen gemäß vdek-Arznei­versorgungs­vertrag).**

Findet dennoch ein Austausch auf einen nicht wieder­verwendbaren Import statt, so ist der Kunde darüber aufzuklären, dass er den RESPIMAT® samt leerer Wirkstoffpatrone entsorgen muss. Zudem sollte er auch darüber informiert werden, dass die Patronen des alten RESPIMAT® nicht mit dem neuen RESPIMAT® anzuwenden sind und umgekehrt.

*Eine Retaxation aufgrund einer fehlenden Begründung oder eines fehlenden Sonder­kennzeichens ist gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe g (g3) Rahmenvertrag nicht zulässig.
**Bei Rezepten zulasten der Primärkassen ist der regionale Arznei­liefervertrag auf ähnliche Regelungen zu prüfen.

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54

Merkblatt „Erkältungen natürlich behandeln“

Dieses Merkblatt zeigt typische Erkältungssymptome und ihre Behandlungsmöglichkeiten auf. In einer Tabelle werden Produktempfehlungen gegen Reizhusten, Halsschmerzen, Heiserkeit, akute Rhinitis und Sinusitis, Kopf- und Gliederschmerzen und Fieber gegeben.

» Merkblatt „Erkältung natürlich behandeln“ (PDF)

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