KW 02
Montag, 6. Januar 2020

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Änderungen am Rahmenvertrag

Mitte Dezember haben Deutscher Apotheker­verband und GKV-Spitzen­verband eine zweite Änderungs­vereinbarung zum Rahmen­vertrag veröffentlicht. Enthalten sind unter anderem Regelungen zum Mehr­fach­vertrieb patent­geschützter Arznei­mittel und die Ausnahme von Biologika und parenteral anzuwendenden Zytostatika von der Import­förderung. Viele Änderungen sind bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Da die Software­häuser offenbar nicht rechtzeitig informiert wurden, sind die Änderungen jedoch nicht in allen Software­systemen umge­setzt, wie DAZ.online berichtet.

» Überblick der Änderungen
» Zur 2. Änderungsvereinbarung vom 15. Dezember 2019 (PDF)

Wie stehen Sie zu den in der 2. Änderungs­vereinbarung zum Rahmen­vertrag vom 15.12.2019 getroffenen Regelungen zur Rezept­belieferung?



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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?

Uns liegt ein relativ teures BG-Rezept (Toctino 30 mg 30 Stück PZN 11727159) vor.

Es ist kein Unfalltag/Unfallbetrieb angegeben, allerdings auch kein Kreuz bei Arbeitsunfall gesetzt.

Darf in diesem Fall das Medikament ohne weitere Prüfung beliefert werden?

» Lesen Sie hier die Antwort

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54

Retaxfallen bei BtM-Rezepten: Hier ist genaues Hinschauen gefragt

BtM-Rezepte erfordern eine hohe Aufmerksamkeit. Zum einen muss sichergestellt sein, dass der Patient das richtige Arznei­mittel erhält und umfassend beraten wird, zum anderen sind spezielle Formalien zu beachten. Schon kleine Flüchtigkeits­fehler können zu Retaxationen führen. Deshalb ist es wichtig, den Blick zu schulen und die (häufig versteckten) Fall­stricke zu erkennen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)

DAP LEXIKON

DDRockstar – stock.adobe.com

„Reimport / Parallelimport“

Bei Re- bzw. Parallelimporten handelt es sich um importierte Arzneimittel, deren Zulassung in Bezug auf ein deutsches Originalarzneimittel erfolgte. Reimporte werden in Deutschland hergestellt, in ein anderes europäisches Land ausgeführt und wieder zurück nach Deutschland importiert. Parallelimporte werden hingegen in einem anderen europäischen Land hergestellt und anschließend von dort nach Deutschland exportiert.

Von Parallelimporten zu unterscheiden sind parallel vertriebene Importarzneimittel.

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

SERVICE

DAP-Datenbank zu verordnungsfähigen Medizin­produkten

Medizinprodukte mit Arznei­charakter, z. B. bestimmte Macrogol-Präparate oder Läuse­mittel, sind nur dann zulasten der GKV verordnungs- und abgabe­fähig, wenn sie namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind. Dort sind ebenfalls die weiteren Bedingungen zur Erstattung definiert (z. B. bestimmte Alters­gruppen, medizinisch notwendige Fälle, Befristung).

In der DAP-Datenbank „Verordnungs­fähige Medizin­produkte“ finden Sie alle in Anlage V aufgeführten verordnungs­fähigen Medizin­produkte alphabetisch sortiert und, soweit vorhanden, die Bedingungen, unter denen die Erstattung erfolgt.

» Zur DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“

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