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KW 02 Montag, 6. Januar 2020
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Änderungen am Rahmenvertrag
Mitte Dezember haben Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband eine zweite Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag veröffentlicht. Enthalten sind unter anderem Regelungen zum Mehrfachvertrieb patentgeschützter Arzneimittel und die Ausnahme von Biologika und parenteral anzuwendenden Zytostatika von der Importförderung. Viele Änderungen sind bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Da die Softwarehäuser offenbar nicht rechtzeitig informiert wurden, sind die Änderungen jedoch nicht in allen Softwaresystemen umgesetzt, wie DAZ.online berichtet.
» Überblick der Änderungen
» Zur 2. Änderungsvereinbarung vom 15. Dezember 2019 (PDF)
Wie stehen Sie zu den in der 2. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag vom 15.12.2019 getroffenen Regelungen zur Rezeptbelieferung?
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
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Uns liegt ein relativ teures BG-Rezept (Toctino 30 mg 30 Stück PZN 11727159) vor.
Es ist kein Unfalltag/Unfallbetrieb angegeben, allerdings auch kein Kreuz bei Arbeitsunfall gesetzt.
Darf in diesem Fall das Medikament ohne weitere Prüfung beliefert werden?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54
Retaxfallen bei BtM-Rezepten: Hier ist genaues Hinschauen gefragt
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BtM-Rezepte erfordern eine hohe Aufmerksamkeit. Zum einen muss sichergestellt sein, dass der Patient das richtige Arzneimittel erhält und umfassend beraten wird, zum anderen sind spezielle Formalien zu beachten. Schon kleine Flüchtigkeitsfehler können zu Retaxationen führen. Deshalb ist es wichtig, den Blick zu schulen und die (häufig versteckten) Fallstricke zu erkennen. Lesen Sie mehr dazu in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
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DDRockstar – stock.adobe.com
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„Reimport / Parallelimport“
Bei Re- bzw. Parallelimporten handelt es sich um importierte Arzneimittel, deren Zulassung in Bezug auf ein deutsches Originalarzneimittel erfolgte. Reimporte werden in Deutschland hergestellt, in ein anderes europäisches Land ausgeführt und wieder zurück nach Deutschland importiert. Parallelimporte werden hingegen in einem anderen europäischen Land hergestellt und anschließend von dort nach Deutschland exportiert. Von Parallelimporten zu unterscheiden sind parallel vertriebene Importarzneimittel.
» Lesen Sie hier weiter
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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SERVICE
DAP-Datenbank zu verordnungsfähigen Medizinprodukten
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Medizinprodukte mit Arzneicharakter, z. B. bestimmte Macrogol-Präparate oder Läusemittel, sind nur dann zulasten der GKV verordnungs- und abgabefähig, wenn sie namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind. Dort sind ebenfalls die weiteren Bedingungen zur Erstattung definiert (z. B. bestimmte Altersgruppen, medizinisch notwendige Fälle, Befristung).
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In der DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ finden Sie alle in Anlage V aufgeführten verordnungsfähigen Medizinprodukte alphabetisch sortiert und, soweit vorhanden, die Bedingungen, unter denen die Erstattung erfolgt.
» Zur DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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