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KW 01 Montag, 30. Dezember 2019
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Wiederholungsrezepte
Das beschlossene Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll, enthält wichtige Regelungen für Wiederholungsrezepte. Das Gesetz ermöglicht es Ärzten, Rezepte auszustellen, die Patienten bis zu dreimal in der Apotheke einlösen können. Gedacht sind die Rezepte für Patienten, die eine Dauertherapie erhalten.
Wie stehen Sie zu den geplanten Wiederholungsrezepten?
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Jetzt DAPs sammeln
Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
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DAP SERVICE-CHECK
Ihre Meinung zählt: 50 DAPs-Punkte als Dank für Ihre Teilnahme!
Um Apothekenmitarbeiter in ihrer Beratungsfunktion zu unterstützen, hat Hormosan in Zusammenarbeit mit DAP eine Kurzfortbildung zum Thema Depression entwickelt.
Damit wir unsere Services noch besser an Ihre Bedürfnisse anpassen können, möchten wir gerne wissen, wie Sie die Fortbildung bewerten, und freuen uns, wenn Sie kurz drei Fragen dazu beantworten.
Ihr Feedback wird mit 50 DAPs-Punkten belohnt (kostenlose Registrierung erforderlich).
» Zum Service-Check
» Zur Fortbildung (PDF)
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Können diese Nasentropfen für ein Kind zulasten der GKV abgegeben werden?
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Wir haben eine Frage bezüglich der Erstattung eines Produktes, das zulasten einer GKV für ein Kind verordnet wurde:
„Rhinoguttae Pro Inf Mp NTR 10 ml PZN 07787285“
Unserer Meinung nach ist es nicht erstattungsfähig. Die Praxis behauptet allerdings das Gegenteil. Können Sie uns dabei weiterhelfen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Anzeige
Der wiederverwendbare RESPIMAT®
Im April 2019 ist mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim auf den Markt gekommen. Derzeit ziehen auch Importeure nach und bringen wiederverwendbare Devices auf den Markt.
Einsparziel: Original oder Import?
In den Fällen, in denen das Original verordnet und kein Rabattvertrag zu beachten ist oder das Original selbst Rabattpartner ist, kann dieses auch retaxsicher abgegeben werden. Derzeit sind keine preisgünstigen Importe zum Referenzarzneimittel im Handel. Die Abgabe eines Imports ausgehend von einer Originalverordnung trägt demnach nicht zur Erfüllung des Einsparziels bei.
Rabattverträge bleiben erhalten
Derzeit ist der SPIRIVA® RESPIMAT® für 81 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert, SPIOLTO® RESPIMAT® für 78 Prozent. Liegt eine Verordnung für einen RESPIMAT® vor und es sind mehrere Rabattartikel vorhanden – unter anderem das Original von Boehringer Ingelheim – kann unter den rabattierten Präparaten frei gewählt werden. Es gibt keinen Preisanker zu beachten und das Original darf abgegeben werden.
Was bei Verordnungen von Originalen oder Importen beachtet werden muss, zeigt diese Arbeitshilfe:
» Zur DAP Arbeitshilfe „Original vs. Import “
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54
Ist Ihnen die Dosierung bekannt?
Pflichtangabe für höhere Arzneimitteltherapiesicherheit
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Am 20. September hat der Bundesrat einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Ärzte werden demnach zukünftig verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des jeweiligen Arzneimittels anzugeben. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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