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KW 01
Montag, 30. Dezember 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Wiederholungsrezepte

Das beschlossene Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll, enthält wichtige Regelungen für Wiederholungsrezepte. Das Gesetz ermöglicht es Ärzten, Rezepte auszustellen, die Patienten bis zu dreimal in der Apotheke einlösen können. Gedacht sind die Rezepte für Patienten, die eine Dauertherapie erhalten.

Wie stehen Sie zu den geplanten Wiederholungsrezepten?



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DAP SERVICE-CHECK

Ihre Meinung zählt: 50 DAPs-Punkte als Dank für Ihre Teilnahme!

Um Apothekenmitarbeiter in ihrer Beratungsfunktion zu unterstützen, hat Hormosan in Zusammenarbeit mit DAP eine Kurzfortbildung zum Thema Depression entwickelt.

Damit wir unsere Services noch besser an Ihre Bedürfnisse anpassen können, möchten wir gerne wissen, wie Sie die Fortbildung bewerten, und freuen uns, wenn Sie kurz drei Fragen dazu beantworten.

Ihr Feedback wird mit 50 DAPs-Punkten belohnt (kostenlose Registrierung erforderlich).

» Zum Service-Check

» Zur Fortbildung (PDF)

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können diese Nasentropfen für ein Kind zulasten der GKV abgegeben werden?

Wir haben eine Frage bezüglich der Erstattung eines Produktes, das zulasten einer GKV für ein Kind verordnet wurde:

„Rhinoguttae Pro Inf Mp NTR 10 ml PZN 07787285“

Unserer Meinung nach ist es nicht erstattungsfähig. Die Praxis behauptet allerdings das Gegenteil. Können Sie uns dabei weiterhelfen?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Der wiederverwendbare RESPIMAT®

Im April 2019 ist mit dem wieder­verwendbaren RESPIMAT® eine Weiter­entwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim auf den Markt gekommen. Derzeit ziehen auch Importeure nach und bringen wieder­verwendbare Devices auf den Markt.

Einsparziel: Original oder Import?

In den Fällen, in denen das Original verordnet und kein Rabatt­vertrag zu beachten ist oder das Original selbst Rabatt­partner ist, kann dieses auch retax­sicher abgegeben werden. Derzeit sind keine preis­günstigen Importe zum Referenz­arznei­mittel im Handel. Die Abgabe eines Imports ausgehend von einer Original­verordnung trägt demnach nicht zur Erfüllung des Einsparziels bei.

Rabattverträge bleiben erhalten

Derzeit ist der SPIRIVA® RESPIMAT® für 81 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert, SPIOLTO® RESPIMAT® für 78 Prozent. Liegt eine Verordnung für einen RESPIMAT® vor und es sind mehrere Rabatt­artikel vorhanden – unter anderem das Original von Boehringer Ingelheim – kann unter den rabattierten Präparaten frei gewählt werden. Es gibt keinen Preis­anker zu beachten und das Original darf abge­geben werden.

Was bei Verordnungen von Originalen oder Importen beachtet werden muss, zeigt diese Arbeitshilfe:

» Zur DAP Arbeitshilfe „Original vs. Import “

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54

Ist Ihnen die Dosierung bekannt?

Pflichtangabe für höhere Arzneimitteltherapiesicherheit

Am 20. September hat der Bundesrat einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Ärzte werden demnach zukünftig verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des jeweiligen Arzneimittels anzugeben. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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