KW 49
Mittwoch, 4. Dezember 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf eine kleinere Menge als die verordnete abgegeben werden?

Dürfen wir in den folgenden Fällen eine geringere Menge als die verordnete abgeben?

  • Wenn z. B. die N3 nicht lieferbar ist, die N2 jedoch schon.
  • Wenn der Kunde nur die kleinere Packung wünscht.
  • Wenn bei Akutversorgung nur eine kleinere Packung auf Lager ist.

Wie ist dann jeweils die korrekte Vorgehensweise?

» Lesen Sie hier die Antwort

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DAP ADVENTSSPIEL

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Jeder Teilnehmer erhält pro Frage 5 DAPs-Punkte. Zusätzlich werden vom DAP 3 x 10.000 DAPs-Punkte verlost!

Wie kann ich am DAP Adventsspiel teilnehmen?

  1. Einloggen bei „Mein DAP
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RESPIMAT® – Austausch kritisch betrachten

Der Aut-idem-Austausch des wieder­verwend­baren RESPIMAT® auf einen nicht wieder­verwend­baren RESPIMAT® sollte unter Berück­sichtigung des Therapie­erfolges und der Compliance kritisch betrachtet werden, damit es nicht zu Verwechslungen und anderen Therapie­problemen kommt. In der Apotheke kann eine Substitution im Einzelfall durch Anwendung Pharma­zeutischer Bedenken unter­bunden werden. Im Fokus sollte die gleich­bleibende Therapie für den Patienten stehen. In einem solchen Fall sind die Sonder-PZN 02567024 und die entsprechende Kenn­ziffer mitsamt einer hand­schriftlichen Begründung (inklusive Datum und Unterschrift) auf das Rezept aufzu­bringen.*

» Hier geht es zum Anwendungsvideo RESPIMAT®

* Eine Retaxation aufgrund einer fehlenden Begründung oder eines fehlenden Sonderkennzeichens ist gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe g (g3) Rahmenvertrag nicht zulässig.

Webinar

Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie

Alle zwei Monate geben interessante Persönlichkeiten ihren Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner immer online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.

Das nächste Webinar findet am 11.12.19 von 19 bis 20 Uhr statt. Das sind die Themen und die Referenten:

Hier können Sie sich für das nächste Webinar anmelden:
» www.apothekers-corner.de

» Hier geht es zum Info-Flyer (PDF)

COOP-STUDY 2020

Jetzt an der Coop-Study 2020 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!

Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2020 in München vorgestellt.

Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!

» Hier geht es zur Coop-Study 2020

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels