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KW 48
Montag, 25. November 2019

AKTUELLES

Änderungen am Rahmenvertrag

GKV-Spitzen­verband und Deutscher Apotheker­verband haben eine ergänzende Vereinbarung zum Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­versorgung beschlossen. Enthalten sind einige Klar­stellungen, z. B. zu AV- oder NV-Arznei­mitteln, sowie neue Bio­identicals. Die meisten Änderungen treten rück­wirkend zum 1. November 2019 in Kraft.

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RESPIMAT® – Rabattverträge bleiben erhalten

Die zahlreichen Rabattverträge für den SPIOLTO® RESPIMAT® und SPIRIVA® RESPIMAT® bleiben weiterhin erhalten. Derzeit ist SPIRIVA® RESPIMAT® für 81 Prozent der GKV-Versicherten rabattiert, SPIOLTO® RESPIMAT® für 78 Prozent. Unter allen rabattierten Arzneimitteln darf frei ausgewählt werden – so auch das Original RESPIMAT® von Boehringer Ingelheim.

» Abgabehilfe RESPIMAT®

Quelle: Boehringer Ingelheim

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Impfstatus

Schutzimpfungen sind unerlässlich für die Herdenimmunität. Mit dem im November vom Bundestag beschlossenen Masernschutzgesetz, das voraussichtlich im März des kommenden Jahres in Kraft tritt, wird in Deutschland erstmals eine Impfpflicht gegen Masern eingeführt.

Um zu erfahren, wie Sie selbst zum Thema Schutzimpfungen aufgestellt sind, möchten wir gerne Folgendes wissen:

Ist Ihnen Ihr eigener Impfstatus bekannt?



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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben.
Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist bei einer Fentanyl­verordnung zwingend die Angabe der Beladungs­menge erforderlich?

Verschiedentlich haben wir mittlerweile von Kollegen gehört, dass bei einer Verordnung von Fentanyl­pflastern zwingend die Angabe der Beladungs­menge mit auf das Rezept gehört. Das Fehlen der Beladungs­menge wäre ein Retax­grund. Nach unserer Erfahrung wird Fentanyl üblicher­weise aber mit Angabe der Stärke (z. B. 25 µg bzw. 50 µg) verordnet. Reicht das aus?

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