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KW 47 Montag, 18. November 2019
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Mögliche Fehlerquellen bei der Rezepturherstellung
Eine Umfrage des DeutschenArztPortals hat ergeben, dass die Mehrheit der Ärzte den in Apotheken hergestellten Arzneimitteln vertraut, auch nach dem Fall einer toxisch verunreinigten Glukose. 70 % der teilnehmenden Ärzte (n = 220) gaben an, die in Apotheken hergestellten Arzneimittel hinsichtlich der Therapiesicherheit für unbedenklich zu halten.
Dennoch hat der oben genannte Fall eindrücklich gezeigt, dass Fehler bei der Rezepturherstellung schwerwiegende Folgen haben können.
Was ist nach Ihrer Ansicht die größte Fehlerquelle bei der alltäglichen Rezepturherstellung in Apotheken?
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OFEV® und Vargatef®: Austausch nicht erlaubt
OFEV® ist zur Behandlung der seltenen Lungenerkrankung idiopathische Lungenfibrose bei Erwachsenen zugelassen. Vargatef® wird in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem, metastasierendem oder lokal rezidiviertem, nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet.
Laut § 9 Rahmenvertrag müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Arzneimittel aut-idem-konform ist:
- gleicher Wirkstoff
- identische Wirkstärke
- identische Packungsgröße gemäß § 8 des Rahmenvertrags
- gleiche oder austauschbare Darreichungsform
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
- keine dem Austausch entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften
Im vorliegenden Fall stimmen die Indikationen in keinem Punkt überein:
Abb. 1: Indikationen OFEV® und Vargatef®; Ausschnitt aus der Lauer-Taxe, Stand Oktober 2019
Aufgrund der unterschiedlichen Indikationen und Zulassungen ist eine Abgabe von Vargatef® auf Grundlage einer OFEV®-Verordnung nicht zulässig. Bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels ist es wichtig, in der Apothekensoftware genau hinzuschauen und die Aut-idem-Kriterien zu kontrollieren – sonst droht im schlimmsten Fall eine Null-Retaxation.
» Pflichttexte (PDF)
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Darf man einem Patienten die Differenz zum empfohlenen VK als Mehrkosten in Rechnung stellen?
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Uns liegt eine Verordnung über „Movicol Beutel 50 St. PZN 07722044“ vor. Dürfen wir dem Patienten die Differenz zwischen empfohlenem Verkaufspreis und dem Preis, den die Krankenkasse erstattet, als Mehrkosten in Rechnung stellen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Alexander Raths – stock.adobe.com
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Erkältung? Natürlich behandeln mit Eucabal®
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Die Marke Eucabal® von Aristo Pharma steht für pflanzliche Erkältungsmedizin für die ganze Familie. Mit Eucabal® lassen sich die typischen Beschwerden einer Erklärung natürlich und effizient behandeln. Das Besondere: Die Produkte sind für Groß und Klein geeignet – für Säuglinge (6–23 Monate nur Rückeneinreibung), Kinder und Erwachsene. Zur Marke gehören ein milder Erkältungsbalsam, Hustensaft und Erkältungsbäder für Groß und Klein.
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© Aristo Pharma GmbH
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COOP-STUDY 2020
Jetzt an der Coop-Study 2020 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!
Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2020 in München vorgestellt.
Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH
Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!
» Hier geht es zur Coop-Study 2020
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DAP LEXIKON
„Rabattvertrag“
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Die gesetzlichen Krankenkassen können mit den Herstellern von Arzneimitteln sogenannte Rabattverträge abschließen. Im Rahmen dieser Rabattverträge mit einer regulären Laufzeit von zwei Jahren gewähren die Pharmahersteller den Krankenkassen für die Abgabe zu ihren Lasten bestimmte Rabatte und werden im Gegenzug zu exklusiven Lieferanten der Krankenkasse. Die Höhe der gewährten Rabatte wird dabei nicht öffentlich bekanntgegeben. Die Gesetzesgrundlage für Rabattverträge ist § 130a des Sozialgesetzbuchs V (SGB V).
» Lesen Sie hier weiter
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DDRockstar – stock.adobe.com
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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