|
KW 46 Montag, 11. November 2019
|
|
Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Pharmazeutische Bedenken
Der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V ermöglicht es Apotheken erstmals, gegenüber preisgünstigen Importarzneimitteln Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen. Dies gilt für Verordnungen im importrelevanten Markt.
Um zu erfahren, wie Sie mit dieser neuen Möglichkeit umgehen, möchten wir gerne Folgendes wissen:
Wie oft wenden Sie seit Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages (01.07.2019) Pharmazeutische Bedenken gegenüber preisgünstigen Importarzneimitteln an?
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Jetzt DAPs sammeln
Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
angemeldet haben, können Sie sich
hier registrieren.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anzeige
Kein Austausch von OFEV® und Vargatef®
In § 9 Rahmenvertrag sind die Details zu den Bedingungen einer Aut-idem-Substitution klar geregelt. Demnach muss die Apotheke ein preisgünstiges Arzneimittel auswählen, wenn der Arzt entweder nur mittels Wirkstoffnamen verordnet hat oder ein konkretes Arzneimittel verordnet, den Austausch aber nicht mittels Aut-idem-Kreuz unterbunden hat. Folgende Voraussetzungen muss ein aut-idem-konformes Alternativpräparat erfüllen:
- gleicher Wirkstoff
- identische Wirkstärke
- identische Packungsgröße gemäß § 8 des Rahmenvertrags
- gleiche oder austauschbare Darreichungsform
- Zulassung für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet
- keine dem Austausch entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften
Wenn ein Kriterium nicht zutrifft?
Selbst wenn nur eines der Kriterien nicht zutrifft, darf kein Austausch auf ein anderes Arzneimittel stattfinden. Im Fall von OFEV® und Vargatef® von Boehringer Ingelheim enthalten zwar beide Arzneimittel den Wirkstoff Nintedanib und auch andere Kriterien (z. B. identische Wirkstärke) werden erfüllt, die Indikationen stimmen jedoch in keinem Punkt überein.
Eine Abgabe von Vargatef® auf Grundlage einer OFEV®-Verordnung ist aufgrund der unterschiedlichen Indikationen und Zulassungen nicht erlaubt. Gleiches gilt im umgekehrten Fall. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels in der Apothekensoftware genauer hinzuschauen und die Aut-idem-Kriterien zu kontrollieren, da es sonst im schlimmsten Fall zu einer Null-Retaxation kommen kann.
Indikation
OFEV® ist zur Behandlung der seltenen Lungenerkrankung idiopathische Lungenfibrose bei Erwachsenen zugelassen. Vargatef® wird in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem metastasierendem oder lokal rezidiviertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet.
» Pflichttexte (PDF)
|
|
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
|
|
|
AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53
Original und Import: Alles neu macht der neue Rahmenvertrag?
|
|
|
Es wurde lange diskutiert, ob die Importförderklausel und damit die Importabgabeverpflichtung für Apotheken weiterhin Bestand hat oder abgeschafft wird. Sie wurde schließlich – in abgeänderter Form – im SGB V erhalten und auch im neuen Rahmenvertrag verankert. Dies führt nicht nur zu neuen Abgabeproblemen, offenbar hat sich seit Inkrafttreten des Rahmenvertrags auch der Absatz von Importen erhöht. Der Rx-Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs wirft einen Blick auf die aktuelle Importsituation.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anzeige
PRESSEMITTEILUNG
Cuvitru: Neueinführung von Packungsgrößen
Die Shire Deutschland GmbH stellt ab dem 1. November 2019 im Rahmen der EU-Fälschungsschutzrichtlinie beim Produkt Cuvitru 200 mg/ml Injektionslösung zur subkutanen Anwendung sukzessive von Bündelpackungen auf serialisierte Multivial-Packungen um.
Als erste Packungsgröße wird zum 1. November die bisherige Bündelpackung Cuvitru 200 mg/ml Injektionslösung 20 Durchstechflaschen mit je 1 g normalem Immunglobulin vom Menschen in 5 ml Injektionslösung (PZN 12828603) ersetzt durch die neue Multivial-Packung (PZN 16023492).
Die Zusammensetzung des Produkts ist von der Änderung nicht betroffen und Patienten können die Einzelvials wie gewohnt verwenden.
Bei Fragen erreichen Sie die Shire Deutschland GmbH, jetzt Teil der Takeda Group, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Shire Deutschland GmbH
Friedrichstraße 149
10117 Berlin
Deutschland
Tel: + 49 (0) 30 206 582 0
Fax: + 49 (0) 30 206 582 100
info.de@shire.com
C-APROM/DE//3230
|
|
|
|
|
|
APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Warum zeigt die EDV bei diesem Kinderrezept eine Warnmeldung an?
|
|
|
Wir haben ein Rezept für ein Kind über „Dermatix Ultra Narbengel 60 g PZN 06090292“ erhalten. Bei Eingabe in die EDV erscheint eine Warnmeldung zur Erstattungsfähigkeit.
Können wir das Präparat zulasten der Krankenkasse abrechnen?
» Lesen Sie hier die Antwort
|
|
Trueffelpix – stock.adobe.com
|
|
|
|
|
|
|
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
|
|
|
|
|
|
|
|
Nützliche Links
|
|
|
|
|
|