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KW 44 Mittwoch, 30. Oktober 2019
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Verordnet wurden 100 Macrogol-Beutel – welche Menge darf abgegeben werden?
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Wir haben folgende Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) erhalten: „Macrogol AL 100 St. PZN 10997508“. Bei Eingabe dieser Packung erscheint in der EDV eine Warnmeldung. Unklar ist nun für uns, ob wir hier einmal 50 Stück (N3) von ratiopharm als Rabattpartner abgeben dürfen oder zweimal 50 Stück, um auf die verordnete Menge zu kommen.
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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NEU: Pertussis-Nestschutz durch Impfung der Schwangeren
COVAXiS® und REPEVAX® sind als einzige Auffrischimpfstoffe zum passiven Schutz vor Pertussis im frühen Säuglingsalter aufgrund der mütterlichen Immunisierung während der Schwangerschaft zugelassen.
» Zur FI Covaxis®
» Zur FI Repevax®
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Abb.: © Sanofi Pasteur
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53
Original und Import: Alles neu macht der neue Rahmenvertrag?
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Es wurde lange diskutiert, ob die Importförderklausel und damit die Importabgabeverpflichtung für Apotheken weiterhin Bestand hat oder abgeschafft wird. Sie wurde schließlich – in abgeänderter Form – im SGB V erhalten und auch im neuen Rahmenvertrag verankert. Dies führt nicht nur zu neuen Abgabeproblemen, offenbar hat sich seit Inkrafttreten des Rahmenvertrags auch der Absatz von Importen erhöht. Der Rx-Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs wirft einen Blick auf die aktuelle Importsituation.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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BERATUNGSTIPP
Kopflausbefall: Wissenswertes für die Beratung
Ganzjährig können Kindergarten- und Schulkinder von einem Kopflausbefall betroffen sein. So kann es insbesondere nach den Ferienzeiten zu vermehrtem Kopflausbefall bei Kindern kommen. Da die Übertragung ausschließlich durch Kopf-zu-Kopf- bzw. Haar-zu-Haar-Kontakt stattfindet, sind besonders Mädchen mit langen Haaren betroffen. Wurde zu Hause ein Kopflausbefall festgestellt, sind Apotheken meist die erste Anlaufstelle.
Wie kann man einen Kopflausbefall frühzeitig erkennen?
Einen Kopflausbefall frühzeitig zu erkennen, ist nicht so einfach, da die frisch geschlüpften Nymphen im Anfangsstadium nur ca. 1–2 mm lang sind. Eine erwachsene Kopflaus wird etwa 3 mm lang und erreicht bereits nach neun bis zwölf Tagen ihre Geschlechtsreife. Allerdings sind weibliche Kopfläuse auch ohne eine Befruchtung durch eine männliche Laus in der Lage, Eier abzulegen – und zwar mehrmals täglich. Daher ist es dringend notwendig, einen Kopflausbefall unverzüglich zu behandeln und sofort mit der Behandlung zu beginnen. Für einen schnellen Behandlungserfolg kann die PARRAX®-Express-Lösung von Altamedics empfohlen werden.
Symptome bei Kopflausbefall erkennen und rasch handeln
- Starker Juckreiz am Kopf
- Kratzwunden am Kopf bei Kleinkindern und Kindern
- Auftreten von roten Flecken
- Angeschwollene Lymphknoten am Hals
- Bakterielle Hautinfektionen bis hin zu blutenden Ekzemen
- Bisse hinter den Ohren, im Bereich des Nackens oder der Schläfengegend
Mit der neuen PARRAX®-Express-Lösung wirksam Nissen und Läuse bekämpfen
Das PARRAX®-Set beinhaltet die PARRAX®-Express-Lösung, deren Wirkstoff Biococidine® die Kopfläuse durch ihre physikalischen Eigenschaften abtötet. Nach dem Auftragen sollte die PARRAX®-Lotion gründlich in die Kopfhaut und die Haare einmassiert und mit der beiliegenden PARRAX®-Haube für 15 Minuten abgedeckt werden. Dadurch kann der Wirkstoff Biococidine® alle Atemöffnungen der Läuse verschließen, bis die Parasiten schlussendlich ersticken. Des Weiteren beinhaltet das PARRAX®-Set zusätzlich einen PARRAX®-Läusekamm, mit dessen dicht verzahnten Zinken sich im Anschluss die bereits abgestorbenen Eier, Nissen und Läuse durch das gründliche Auskämmen einzelner dünner Haarsträhnen gezielt entfernen lassen. Bei starkem Kopflausbefall kann eine zweite Behandlung erforderlich werden. Der Kopf des Kindes sollte in regelmäßigen Abständen noch mindestens 1–2 Wochen nach der Erstanwendung untersucht werden.
Läusen und Nissen gezielt vorbeugen
- Lange Haare zusammenbinden oder kurze Haare regelmäßig stutzen
- Haarbürsten, Kämme und Haarspangen gründlich reinigen oder austauschen
- Bettwäsche und Handtücher bei mindestens 60 °C waschen
- Mützen, Schals und Ohrenwärmer sollten ebenfalls bei mindestens 60 °C gewaschen werden.
- Kinder sollten es vermeiden, ihre Köpfe zusammenzustecken, da Kopfläuse von Kopf zu Kopf übertragen werden.
- Haarbürsten und Kämme sollten nur von einer Person verwendet werden.
Einrichtung informieren
Das Robert Koch-Institut empfiehlt aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, alle Betreuungs- und Gemeinschaftseinrichtungen, die das Kind besucht, umgehend über den Kopflausbefall zu informieren. Es sollte auch mitgeteilt werden, wenn bereits eine Erstbehandlung, z. B. mit der PARRAX®-Express-Lösung, durchgeführt wurde. Am Ende des Beipackzettels von PARRAX® besteht die Möglichkeit, eine „Bescheinigung für die Wiederzulassung nach Kopflausbefall“ auszufüllen, die in der Kita oder in der Schule eingereicht werden kann. Das Kind darf in der Regel nach der durchgeführten Erstbehandlung wieder die Kita oder Schule besuchen.
» Weitere Informationen zu PARRAX® auf www.parrax.de
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53
Lieferengpässe in der Apotheke
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Hintergründe und Lösungsansätze
Immer häufiger kommt es in deutschen Apotheken zu Lieferengpässen. Manchmal sind Wirkstoffe sogar europaweit vergriffen. Woran liegt das? Und wodurch können Lieferengpässe in Zukunft vermieden werden? Lesen Sie in diesem Artikel des DAP Dialogs 53 mehr zu diesem Thema.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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