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KW 42
Montag, 14. Oktober 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Medikationsplan oder andere schriftliche Dosierungsanweisung

Vor drei Jahren – im Oktober 2016 – wurde der bundeseinheitliche Medikationsplan eingeführt. Auf diesem werden zu möglichst allen Arzneimitteln, die der Patient einnimmt, der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Um zu erfahren, ob sich dieser bis heute etabliert hat, möchten wir gerne Folgendes wissen:

Wie vielen Patienten liegt Ihres Wissens ein Medikationsplan oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vor?







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SERVICE

Abgabehilfe RESPIMAT®

Seit dem 01.04.2019 steht mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung.
In der Abgabehilfe sind alle wichtigen Produkt­informationen sowie Eigenschaften des neuen RESPIMAT® aufgeführt.

» Zur Abgabehilfe

© Boehringer Ingelheim

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man dem Patienten anstelle von drei kleinen eine große Packung mitgeben, um ihm die Zuzahlung zu ersparen?

Wir haben folgendes Rezept erhalten:

„Prezista 600 mg 3 x 60 Filmtabletten N2!“

Von Prezista 600 mg gibt es keine N3, sondern nur die 60er-Packung. Rabattarzneimittel ist bei der vorliegenden Krankenkasse unter anderem Darunavir 600 mg Beta N2. Von diesem Generikum gibt es zusätzlich eine 180er-Packung.

nmann77 – stock.adobe.com

Wir sind uns hinsichtlich einer „wirtschaftlichen“ Belieferung unsicher. Müssen drei 60er-Packungen abgegeben werden (wie verordnet) oder darf man eine Großpackung zu 180 Stück abgeben? Dann würde für den Patienten auch die Zuzahlung geringer ausfallen.

» Lesen Sie hier die Antwort

SERVICE

Wen juckts?

Aktuelles Wissen zur Läusebehandlung

Die Übersicht „Läusemittel“ enthält Informationen zu zahlreichen Produkten, die zur Behandlung des Kopflausbefalls eingesetzt werden, inklusive Hinweisen zu Erstattungsfähigkeit und richtiger Anwendung.

» DAP Arbeitshilfe Läusemittel

kamera_d – stock.adobe.com

DAP LEXIKON

DDRockstar – stock.adobe.com

„Rezept, ordnungsgemäß“

Welche Angaben auf einer Verordnung gemacht werden müssen, ist in § 2 der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) bzw. für Betäubungs­mittel in § 9 der Betäubungs­mittel­verschreibungs­verordnung (BtMVV) geregelt. Entspricht eine Verordnung nicht den gesetzlichen Anforderungen, dann darf die Apotheke einige Bereiche vor der Abgabe „heilen“ (§ 6 Rahmen­vertrag).

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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