KW 38
Mittwoch, 18. September 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen wir hier auf einen Import austauschen und wenn ja auf welche Stückzahl?

Uns liegt ein Rezept über „Remicade 100 mg 4 St. N1 PZN 00067808“ vor.

Krankenkasse ist die AOK Hessen 105313145. Bei der Suche im importrelevanten Markt werden günstigere Packungen angezeigt, die jedoch nur zwei Stück enthalten (ebenfalls N1).

Sind wir verpflichtet diese abzugeben oder muss durch die Angabe „4 St.“ nur nach günstigeren Packungen mit 4 St. gesucht werden? Kann hier auch das aufgeschriebene Original abgegeben werden?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Letzte Chance: Anmeldung zum Webinar!

Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie

Alle zwei Monate geben drei interessante Persönlichkeiten ihren Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner immer online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.

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Polisorb® – ideal für die Beratung in der Selbstmedikation

Polisorb® besteht aus reinem Silizium­dioxid, an dessen großer Ober­fläche im Magen-Darm-Trakt schädliche Stoffe wie Bakterien, Viren, Toxine und Allergene gebunden werden können. Polisorb® hilft so bei der Behandlung unspezifischer Darm­beschwerden wie akutem Durch­fall sowie bei Übel­keit, Erbrechen, Blähungen und Bauch­schmerzen aufgrund von Lebens­mittel­unverträglichkeiten und Darm­infektionen.

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Das geruchs- und geschmacks­neutrale Polisorb® Pulver lässt sich einfach und rückstands­frei in Wasser oder das Lieblings­getränk einrühren und trinken.

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Polisorb® lässt sich individuell nach Körper­gewicht dosieren und wird dreimal täglich angewendet. Polisorb® kann bereits bei Kindern ab einem Jahr (ab ca. 11 kg) angewendet werden.

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NEUE DAP ARBEITSHILFEN

Angaben auf Rezepten zulasten der GUV

Bei Rezepten zulasten der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) müssen Apotheken besondere Formalitäten prüfen und beachten. Die DAP Arbeitshilfe stellt übersichtlich dar, welche Angaben auf einem BG-Rezept gemacht werden müssen, damit die Verordnung ordnungsgemäß ausgestellt ist.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

NEUE DAP ARBEITSHILFEN

Überschreitung des Preisankers

Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Mit der namentlichen Verordnung eines bestimmten Arznei­mittels setzt der Arzt eine Preisgrenze (= Preisanker). Diese darf die Apotheke bei der Auswahl und Abgabe eines Arznei­mittels gemäß Rahmen­vertrag nicht überschreiten. Was zu beachten ist, wenn dennoch, zum Beispiel aufgrund von Liefer­engpässen, ein teureres Präparat als das verordnete abgegeben werden muss, zeigt eine neue Arbeits­hilfe des DeutschenApothekenPortals.

» DAP Arbeitshilfe „Überschreitung des Preisankers“

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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