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KW 37 Mittwoch, 11. September 2019
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wirkstoffverordnung über Lenvatinib – was dürfen wir abgeben?
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Uns liegt eine Wirkstoffverordnung über Lenvatinib vor. Im Handel befinden sich Lenvima Eisai und Kisplyx Eisai, die sich in ihrer Indikation voneinander unterscheiden.
Dürfen wir das günstigere der beiden beliefern oder braucht es eine namentliche Verordnung?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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Im Ausnahmefall: Subkutan
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Covaxis® und Repevax® werden bevorzugt i.m. appliziert. In Ausnahmefällen, z. B. bei Blutgerinnungsstörungen, ist auch die subkutane Gabe möglich. Unsere Auffrischimpfstoffe sind die einzigen, mit denen laut FI in Ausnahmefällen s.c. geimpft werden darf.
» Impfkalender für Auffrischimpfungen
» Zur FI Covaxis®
» Zur FI Repevax®
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Abb.: © Sanofi Pasteur
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NEU: Der wiederverwendbare1 RESPIMAT®
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Seit dem 01.04.2019 steht mit dem wiederverwendbaren1 RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung. Durch die Wiederverwendbarkeit des Inhalators ist dieser jetzt nachhaltiger.
Auf der Abgabehilfe sind alle wichtigen Produktinformationen sowie Eigenschaften des neuen RESPIMAT® aufgeführt.
» Abgabehilfe
» Hier geht es zum Anwendungsvideo RESPIMAT®
1 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523
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© Boehringer Ingelheim
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Letzte Chance: Anmeldung zum Webinar!
Apothekers Corner – die Apotheken-Webinar-Serie
Alle zwei Monate geben drei interessante Persönlichkeiten ihren Input zu apotheken- und führungsrelevanten Themen. Jeder Redner hat für sein Thema 20 Minuten Zeit. Damit jeder ortsunabhängig davon profitieren kann, findet Apothekers Corner immer online statt. Sie brauchen nur ein Smartphone, ein Tablet oder einen Computer und schon sind Sie dabei. Nehmen Sie sich eine Stunde Zeit und holen Sie sich knackige Ideen in knapper Zeit.
Das nächste Webinar findet am 19.09.19 von 19 bis 20 Uhr statt. Das sind die Themen und die Referenten:
Hier können Sie sich für das nächste Webinar anmelden: » www.apothekers-corner.de
» Hier geht es zum Info-Flyer
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DAP-UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE
Thema: Blaue Hand
Seit Dezember 2016 kennzeichnet das Symbol der Blauen Hand behördlich genehmigtes Schulungsmaterial. Dieses müssen pharmazeutische Unternehmer für Arzneimittel zur Verfügung stellen, die ein besonders hohes Risiko für Nebenwirkungen und/oder Anwendungsfehler haben. Die genehmigten Materialien können auf den Internetseiten der zuständigen Bundesoberbehörde (BfArM, PEI) eingesehen werden.
Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:
Nutzen Sie die mit der Blauen Hand gekennzeichneten Schulungsmaterialien in der Praxis?
Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks
Das Ergebnis zeigt: Der überwiegende Anteil (76 %) der 2.154 befragten Apothekenmitarbeiter nutzt die Schulungsmaterialien mit der Blauen Hand nicht, 34 % sogar aus dem Grund, weil ihnen die Schulungsmaterialien überhaupt nicht bekannt sind. Lediglich 25 % der Teilnehmer nutzen die Schulungsmaterialien, zum Beispiel wenn ein entsprechendes Arzneimittel abgegeben wird und Informationsbedarf besteht.
Hier die Links zu den verschiedenen Schulungsmaterialien für Ihre tägliche Praxis:
» Zum Schulungsmaterial unter www.bfarm.de
» Zum Schulungsmaterial unter www.pei.de
» Zum Umfragenarchiv
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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