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KW 37
Montag, 9. September 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Import-Einsparziel

Seit dem 1. Juli hat das neue Import-Einsparziel die alte Importquote ersetzt. Die Berechnung ist nun eine ganz andere und auch die Verordnungen, die zum Einsparziel zählen, sind stärker eingegrenzt (importrelevanter Markt).

Geben Sie zur Erfüllung des Import-Einsparziels häufiger preisgünstige Importarzneimittel ab als zuvor?





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DAP INFORMIERT

DAP Retax-Stempel: Beiblatt zum Stempel aktualisiert!

Das Retax-Stempel-Set besteht aus drei Stempeln mit insgesamt 36 Rezept­ver­merken. Dies ermöglicht eine Zeit­ersparnis durch vor­formulierte Rezept­ergänzungen und beugt unleserlichen Rezept­ergänzungen vor. Da seit dem 1. Juli der neue Rahmen­vertrag in Kraft ist, wurde das zum Stempel-Set gehörende Beiblatt, das die einzelnen Stempel­felder erklärt, aktualisiert.

Sollten Sie bereits über ein DAP Retax-Stempel-Set verfügen, denken Sie bitte daran, das aktualisierte Erläuterungs­blatt auszudrucken.

» Hier geht es zum aktualisierten Erläuterungsblatt

Quelle: DAP

» Hier können Sie das DAP Retax-Stempel-Set bestellen

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Austausch eines OTC-Nasensprays gegen ein rabattiertes Rx-Präparat?

Uns liegt eine Verordnung über „Momeallerg 50 µg 140 Sprüh. 18 g 12409645“ vor.

In unserem Kassenprogramm wird uns nur eine Substitutionsauswahl angeboten – keine Rabattartikel werden angezeigt. Unser Rechenzentrum moniert hier allerdings „Nichtabgabe von Rabattarzneimittel“.

Es handelt sich um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das aber zu Lasten der Krankenkasse abgabefähig ist. Laut ARZ sollen wir Momegalen (verschreibungspflichtig) abgeben, da es dazu einen Rabattvertrag gibt.

Muss bzw. darf man überhaupt ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel gegen ein verschreibungspflichtiges austauschen?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

SERVICE

Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen

Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.

Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe „Blutzuckermessgeräte und -teststreifen“

DAP LEXIKON

DDRockstar – stock.adobe.com

Unklare Verordnung

Bei einer unklaren Verordnung handelt es sich um ein Rezept, bei dem erforderliche Angaben nach AMVV bzw. BtMVV fehlen (z. B. Wirkstärke, Packungsgröße), Angaben nicht übereinstimmen (z. B. Normkennzeichen passt nicht zur angegebenen Stückzahl) oder bei dem sich andere Widersprüche/Probleme ergeben, beispielsweise wenn die Verordnung nicht zum Patienten passt (Beispiel: Arzneimittel für Frauen, z. B. die Pille, wird für einen Mann verordnet).

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

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