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Unsere wirtschaftliche Unterstützung für Sie
Darüber hinaus sind die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen in den Krankenkassenverträgen bei allen Ersatzkassen bundesweit in der wirtschaftlichen Preisgruppe4 gelistet. Nach den DAV-Vereinbarungen5 mit den Ersatzkassen sind diese ebenfalls in der besonders wirtschaftlichen Preisgruppe 1; damit ermöglicht die Abgabe von OneTouch Ultra® Plus Teststreifen die Erfüllung der nach diesen Vereinbarungen vorgesehenen 15%-Quote5 sowie die Optimierung Ihres Rohertrags.
Stellen Sie jetzt Ihre Kunden auf das neue OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssystem um und profitieren Sie vom Rohertragsvorteil der zum System gehörenden OneTouch Ultra® Plus Teststreifen. Testen Sie zur Ermittlung Ihres individuellen Rohertragsvorteils den OneTouch® Rohertragskalkulator hier und bestellen Sie telefonisch über den OneTouch® Auftragsservice unter Angabe des Bestellcodes „DAP5“. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass sich die Kontaktdaten für unseren OneTouch® Auftragsservice zum 01.07.2019 geändert haben:
Telefon: 0800-000 9239
Fax: 0800-723 4794
E-Mail: de.service@lifescan.com
Die Öffnungszeiten bleiben unverändert und lauten weiterhin wie folgt:
Mo–Do: 8.00–17.00 Uhr, Fr: 8.00–16.00 Uhr
Hilfreiche Links und Downloads:
» www.OneTouch.de
» Produktübersicht OneTouch mit PZNs
» Patientenflyer
» OneTouch Reveal® Mobile App Flyer
» Krankenkassen-Handout
» Bestellfax
1 Therapieentscheidungen müssen sich nach dem absoluten gemessenen Wert und den ärztlichen Empfehlungen richten.
2 Durch DAP durchgeführte Umfrage unter 2.574 Befragten Apothekenmitarbeitern zum neuen OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssytsem im Zeitraum März/April 2019.
3 Verglichen mit einem Messsystem ohne Blutzucker-Mentor.
4 Wirtschaftlich, weil Verordnung aus der wirtschaftlichsten Preisgruppe. Dies gilt nicht für den Arzneiliefervertrag (ALV) der Primärkassen in Niedersachsen. Der Erstattungspreis im ALV der Primärkassen für die folgenden Regionen ergibt sich aus dem Apotheken-Einkaufspreis plus x %: Hessen (+5 %), Brandenburg (+9,25 %), Sachsen (+10 %), Thüringen (+5 %). Quelle: Lauer-Taxe, Stand 01.05.2019.
5 Vereinbarungen zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen zwischen DAV und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, Stand 01.08.2019 und BARMER, Stand 01.08.2019.