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KW 34 Mittwoch, 21. August 2019
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Rezept mit Aut-idem-Kreuz: Welche Abgabe ist korrekt?
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Uns liegt eine Verordnung über „Cellcept 500 mg PZN 09929631“ mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Krankenkasse vor.
Was muss hier abgegeben werden?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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Neuer Beratungsleitfaden zum Thema Zeckenschutz
Wirksamer Schutz vor Zecken ist in Zeiten des Klimawandels wichtiger als je zuvor. Hierzu stehen mehrere Wirkstoffe zur Auswahl: Welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Insektenschutzmittel bei der Abwehr der lästigen Blutsauger haben, erfahren Sie im neuen DAP Beratungsleitfaden „Zecken (Prophylaxe)“.
» Zum Beratungsleitfaden
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DDRockstar – stock.adobe.com
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Sonderkennzeichen / Sonder-PZN
In den Fällen, in denen keine spezifische PZN (Pharmazentralnummer) vergeben ist, sind die Sonderkennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Beispiele sind Rezepturen (09999011) oder einzeln importierte verschreibungspflichtige Arzneimittel (09999117). Häufig findet auch das Sonderkennzeichen bzw. die Sonder-PZN „02567024“ Anwendung, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen 9 Faktoren zur Auswahl.
» Lesen Sie hier weiter
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DAP Lexikon
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.
» Zum DAP Lexikon
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Abgabehilfe RESPIMAT®
Seit dem 01.04.2019 steht mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung.
In der Abgabehilfe sind alle wichtigen Produktinformationen sowie Eigenschaften des neuen RESPIMAT® aufgeführt.
» Zur Abgabehilfe
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© Boehringer Ingelheim
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SERVICE
DAP-Datenbank zu verordnungsfähigen Medizinprodukten
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Medizinprodukte mit Arzneicharakter, z. B. bestimmte Macrogol-Präparate oder Läusemittel, sind nur dann zulasten der GKV verordnungs- und abgabefähig, wenn sie namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind. Dort sind ebenfalls die weiteren Bedingungen zur Erstattung definiert (z. B. bestimmte Altersgruppen, medizinisch notwendige Fälle, Befristung).
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In der DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ finden Sie alle in Anlage V aufgeführten verordnungsfähigen Medizinprodukte alphabetisch sortiert und, soweit vorhanden, die Bedingungen, unter denen die Erstattung erfolgt.
» Zur DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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