KW 34
Mittwoch, 21. August 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Rezept mit Aut-idem-Kreuz: Welche Abgabe ist korrekt?

Uns liegt eine Verordnung über „Cellcept 500 mg PZN 09929631“ mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Kranken­kasse vor.

Was muss hier abgegeben werden?

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SERVICE

Neuer Beratungsleitfaden zum Thema Zecken­schutz

Wirksamer Schutz vor Zecken ist in Zeiten des Klimawandels wichtiger als je zuvor. Hierzu stehen mehrere Wirkstoffe zur Auswahl: Welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Insektenschutzmittel bei der Abwehr der lästigen Blutsauger haben, erfahren Sie im neuen DAP Beratungsleitfaden „Zecken (Prophylaxe)“.

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DAP LEXIKON

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Sonderkennzeichen / Sonder-PZN

In den Fällen, in denen keine spezifische PZN (Pharma­zentral­nummer) vergeben ist, sind die Sonder­kenn­zeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Arznei­mittel­abrechnungs­vereinbarung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Beispiele sind Rezepturen (09999011) oder einzeln importierte verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel (09999117). Häufig findet auch das Sonder­kenn­zeichen bzw. die Sonder-PZN „02567024“ Anwendung, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen 9 Faktoren zur Auswahl.

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DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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SERVICE

Abgabehilfe RESPIMAT®

Seit dem 01.04.2019 steht mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung.
In der Abgabehilfe sind alle wichtigen Produkt­informationen sowie Eigenschaften des neuen RESPIMAT® aufgeführt.

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© Boehringer Ingelheim

SERVICE

DAP-Datenbank zu verordnungsfähigen Medizin­produkten

Medizinprodukte mit Arznei­charakter, z. B. bestimmte Macrogol-Präparate oder Läuse­mittel, sind nur dann zulasten der GKV verordnungs- und abgabe­fähig, wenn sie namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind. Dort sind ebenfalls die weiteren Bedingungen zur Erstattung definiert (z. B. bestimmte Alters­gruppen, medizinisch notwendige Fälle, Befristung).

In der DAP-Datenbank „Verordnungs­fähige Medizin­produkte“ finden Sie alle in Anlage V aufgeführten verordnungs­fähigen Medizin­produkte alphabetisch sortiert und, soweit vorhanden, die Bedingungen, unter denen die Erstattung erfolgt.

» Zur DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“

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