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KW 34
Montag, 19. August 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Blaue Hand

Seit Dezember 2016 kennzeichnet das Symbol der Blauen Hand behördlich genehmigtes Schulungsmaterial. Dieses müssen pharmazeutische Unternehmer für Arzneimittel zur Verfügung stellen, die ein besonders hohes Risiko für Nebenwirkungen und/oder Anwendungsfehler haben. Die genehmigten Materialien können auf den Internetseiten der zuständigen Bundesoberbehörde (BfArM, PEI) eingesehen werden.

» Zum Schulungsmaterial unter www.bfarm.de
» Zum Schulungsmaterial unter www.pei.de

Nutzen Sie die mit der Blauen Hand gekennzeichneten Schulungsmaterialien in der Praxis?





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Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

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SANOFI PASTEUR INFORMIERT

Covaxis® und Repevax® vollumfänglich lieferfähig

Sanofi Pasteur möchte Apotheken darauf hinweisen, dass der 3-fach- sowie der 4-fach-Kombinationsimpfstoff vollumfänglich lieferfähig ist.

Damit ist die TdaP bzw. TdaP-IPV-Auffrischimpfung für alle Patienten sichergestellt.

» Impfkalender für Auffrischimpfungen

» Zur FI Covaxis®
» Zur FI Repevax®

Abb.: © Sanofi Pasteur

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LILLY INFORMIERT

Zuverlässigkeit und Patientensicherheit an erster Stelle

Lilly möchte Apotheken im Zusammenhang mit dem Patentablauf von Atomoxetin im Mai 2019 informieren, dass STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen in Deutschland erhältlich bleibt. Das Originalarzneimittel, das nach den hohen Qualitätsstandards von Lilly in Europa produziert wird, ist weiterhin uneingeschränkt lieferbar. Damit ist die zuverlässige Versorgung der Patienten sichergestellt.

Die Behandlung von Menschen mit psychiatrischen oder neurologischen Erkrankungen ist Lilly seit langem ein großes Anliegen. Im Bereich ADHS stellt Lilly für Fachkreise, aber auch für Betroffene und Angehörige viele Informationen und Materialien zur Verfügung.

» Informationen zu ADHS für Betroffene und Angehörige

» Informationsmaterialien für Betroffene und Angehörige

Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0017 Juni 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist nach neuem Rahmenvertrag eine Stückelung erlaubt?

Uns wurde ein Rezept über „Zonegran 25 mg 84 Stück“ mit Aut-idem-Kreuz vorgelegt. Bei der 84-Stück-Packung handelt es sich um eine Klinikpackung, die wir nicht beziehen können und die auch außerhalb der N-Bereiche liegt. Dürfen wir stattdessen 3 x 28 Stück (3 x N1) abgeben?

Zonisamid hat folgende N-Bereiche: N1 (16–24), N2 (45–55) und N3 (190–200).

84 Stück liegen also zwischen N2 und N3. Im Handel verfügbar ist nur die Packung mit 28 Stück bei 25 mg.

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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