KW 31
Mittwoch, 31. Juli 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was hat sich bei der Abgabe geändert, wenn ein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist?

Uns liegt eine Verordnung mit Aut-idem-Kreuz vor.
Wir sind uns unsicher, was wir nach neuem Rahmen­vertrag abgeben dürfen, wenn dieses gesetzt ist, da nach neuem Rahmen­vertrag auch hier Rabatt­partner beachtet werden müssen.
Können Sie uns helfen?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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MUNDIPHARMA INFORMIERT

Biosimilars und GSAV

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arznei­mittel­versorgung (GSAV) hat sich das Bundes­ministerium für Gesundheit einer Reihe von Themen ange­nommen, die u. a. Kranken­kassen Einsparungen ermöglichen sollen.
Die automatische Substitution von Biologika durch Biosimilars stellt eine der Maßnahmen dar.1
Das Wichtigste zusammen­gefasst.

» Lesen Sie hier mehr

© Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG

1 Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestags; Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung;
Bundesrat Drucksache 254/19; abrufbar unter:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/254-19.pdf, aufgerufen am 05.07.2019

DAP INFORMIERT

Aktualisierter PZN-Checkplus

Einfach Verordnung prüfen und Retaxierungen vermeiden!

Der PZN-Checkplus wurde aufgrund des am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Rahmenvertrages aktualisiert und berücksichtigt die neuen Regelungen für die Rezeptbelieferung in der Apotheke.

Das kann der PZN-Checkplus ab sofort:

  • Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
  • Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
  • Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
  • Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen
  • Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten

Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.

» Zum PZN-Checkplus

APOTHEKEN-FAVORITENSTUDIE 2019

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellnesswochenende gewinnen!

Die Apotheken-Favoritenstudie, eine Expertenbefragung zu den beliebtesten Apothekenpartnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der expopharm 2019 in Düsseldorf vorgestellt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber/in oder Leiter/in einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 bis 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn ein Wochenende im 4-Sterne Superior Panoramahotel Oberjoch. Im Gewinn inbegriffen sind zwei Übernachtungen in einem Doppelzimmer für zwei Personen.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.

Bildquelle: Superior Panoramahotel Oberjoch

» Hier geht's zur Teilnahme an der Apotheken-Favoritenstudie 2019

DAP INFORMIERT

DAP Retax-Stempel: Beiblatt zum Stempel aktualisiert!

Das Retax-Stempel-Set besteht aus drei Stempeln mit insgesamt 36 Rezept­ver­merken. Dies ermöglicht eine Zeit­ersparnis durch vor­formulierte Rezept­ergänzungen und beugt unleserlichen Rezept­ergänzungen vor. Da seit dem 1. Juli der neue Rahmen­vertrag in Kraft ist, wurde das zum Stempel-Set gehörende Beiblatt, das die einzelnen Stempel­felder erklärt, aktualisiert.

Sollten Sie bereits über ein DAP Retax-Stempel-Set verfügen, denken Sie bitte daran, das aktualisierte Erläuterungs­blatt auszudrucken.

» Hier geht es zum aktualisierten Erläuterungsblatt

Quelle: DAP

» Hier können Sie das DAP Retax-Stempel-Set bestellen

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels