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KW 31
Montag, 29. Juli 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Medikationsplan

Patienten haben schon seit Oktober 2016 Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP), wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Medikamente einnehmen, die zulasten der GKV abgerechnet werden. Erstellt und aktualisiert wird der Plan von einem Arzt, meist dem Hausarzt. Die Apotheke darf den Medikationsplan hingegen nur auf Wunsch des Patienten aktualisieren (z. B. Arzneimittel in der Selbstmedikation hinzufügen).

Wie häufig kommt es vor, dass Patienten ihren bundeseinheitlichen Medikationsplan in der Apotheke aktualisieren lassen?





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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Mehrfachverordnungen – was muss beachtet werden?

Uns liegt ein Rezept mit einer Verordnung über Budenobronch „2 x ! Budenobronch 0,5mg/2ml SUV N1 20x2 ml PZN 05986738“ vor.

Wären hier tatsächlich zwei Packungen N1 mit der genannten PZN abzugeben oder einmal die Bündelpackung 2 x (20 x 2 ml) N2 (PZN 03537396)?

» Lesen Sie hier die Antwort

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50 Stück N2
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14212119
14212125
14212131
10 mg / 5 mg 20 Stück N1
50 Stück N2
100 Stück N3
14212148
14212160
14212177
20 mg / 10 mg 20 Stück N1
50 Stück N2
100 Stück N3
14212183
14212214
14212220
30 mg / 15 mg 20 Stück N1
50 Stück N2
100 Stück N3
15255390
15255409
15255415
40 mg / 20 mg 20 Stück N1
50 Stück N2
100 Stück N3
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» Pflichttext Oxycodon-HCl/Naloxon-HCl PUREN

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„Retaxierung“

„Von einer Retaxierung spricht man, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Erstattung eines Arzneimittels, welches die Apotheke bereits an den Patienten abgegeben hat, verweigert. Sie kommt nach der gesetzlichen Definition dann in Betracht, wenn sich nachträglich herausstellt, dass …

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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DAP-RUBRIK „AUSTAUSCHBARE DARREICHUNGSFORMEN“

APOTHEKEN-FAVORITENSTUDIE 2019

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellnesswochenende gewinnen!

Die Apotheken-Favoritenstudie, eine Expertenbefragung zu den beliebtesten Apothekenpartnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der expopharm 2019 in Düsseldorf vorgestellt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber/in oder Leiter/in einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 bis 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn ein Wochenende im 4-Sterne Superior Panoramahotel Oberjoch. Im Gewinn inbegriffen sind zwei Übernachtungen in einem Doppelzimmer für zwei Personen.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.

Bildquelle: Superior Panoramahotel Oberjoch

» Hier geht's zur Teilnahme an der Apotheken-Favoritenstudie 2019

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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