KW 30
Mittwoch, 24. Juli 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ersatz für verlorenes Rezept – Können wir dieses Rezept abrechnen?

Können wir dieses Rezept mit dem Zusatz „Ersatz für verlorenes Rezept“ abrechnen?

Krankenkasse ist die Techniker Krankenkasse (IK 106377509), verordnet wurde:
„06978149 Karison Salbe SAl 30 g N2
Ersatz für verlorenes Rezept“

» Lesen Sie hier die Antwort

Trueffelpix – stock.adobe.com

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ALTAMEDICS INFORMIERT

Ab sofort bei Altamedics: SIKLOS® – das Original

SIKLOS® (Hydroxycarbamid) ist indiziert zur Prävention rekurrierender schmerzhafter vasookklusiver Krisen einschließlich akutem Thoraxsyndrom bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern über 2 Jahren mit symptomatischer Sichelzellenanämie.

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50933 Köln
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Fax: +49 – (0)221 – 277 299 – 110
Mail: info@altamedics.de

» Fachinformation SIKLOS®

DAP INFORMIERT

Aktualisierter PZN-Checkplus

Einfach Verordnung prüfen und Retaxierungen vermeiden!

Der PZN-Checkplus wurde aufgrund des am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Rahmenvertrages aktualisiert und berücksichtigt die neuen Regelungen für die Rezeptbelieferung in der Apotheke.

Das kann der PZN-Checkplus ab sofort:

  • Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
  • Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
  • Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
  • Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen
  • Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten

Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.

» Zum PZN-Checkplus

SERVICE

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

APOTHEKEN-FAVORITENSTUDIE 2019

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellnesswochenende gewinnen!

Die Apotheken-Favoritenstudie, eine Expertenbefragung zu den beliebtesten Apothekenpartnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der expopharm 2019 in Düsseldorf vorgestellt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber/in oder Leiter/in einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 bis 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn ein Wochenende im 4-Sterne Superior Panoramahotel Oberjoch. Im Gewinn inbegriffen sind zwei Übernachtungen in einem Doppelzimmer für zwei Personen.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.

Bildquelle: Superior Panoramahotel Oberjoch

» Hier geht's zur Teilnahme an der Apotheken-Favoritenstudie 2019

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels