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KW 30 Montag, 22. Juli 2019
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Masern-Impfpflicht
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch ein Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen (Masernschutzgesetz). Kinder, die Kita oder Schule besuchen, Kita-Mitarbeiter, Lehrer und weitere im Gesetz bestimmte Personen müssen ihren Impfschutz gegen Masern zukünftig nachweisen, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bzw. der Ausschluss aus der Einrichtung. Das Inkrafttreten ist bereits zum März 2020 geplant.
Denken Sie, dass die Impfflicht gegen Masern für Kinder und bestimmte Personengruppen eine sinnvolle Maßnahme ist? |
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
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NEUE DAP-ARBEITSHILFEN
Packungsgrößenauswahl nach dem neuen Rahmenvertrag
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Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft.
Auch im Bereich der Mehrfachverordnungen gibt es neue Regelungen. Zwei neue Arbeitshilfen vom DeutschenApothekenPortal zeigen auf, wie mit sogenannten „eindeutig bestimmten“ und „nicht eindeutig bestimmten“ Verordnungen, auch im Notdienst, umgegangen werden muss.
Hier geht es zum Download der Arbeitshilfen:
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Anzeige
MERCK INFORMIERT
Euthyrox® – Neue Formulierung, neues Packungsdesign, unveränderte PZN
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Euthyrox® (Levothyroxin-Natrium) steht in Deutschland seit Mai 2019 in einer neuen Formulierung zur Verfügung. Anstelle des Hilfsstoffes Lactose-Monohydrat enthält die neue Formulierung Mannitol und Citronensäure.1 Der Wirkstoff ist identisch.1 Merck reagiert mit der Anpassung auf die Forderung verschiedener Gesundheitsbehörden.
Ziel der neuen Formulierung ist es, eine konstantere Wirkstoffkonzentration über die gesamte Haltbarkeitsdauer des Medikamentes (95–105 % im Vergleich zu ursprünglich 90–110 %)2 und zwischen verschiedenen Chargen zu gewährleisten. Somit kann die neue Formulierung zu einer präziseren Einstellung des Schilddrüsenhormonspiegels in den engen therapeutischen Zielbereich beitragen.2
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Abb.: Neue Euthyrox®-Packung am Beispiel der Wirkstärke 100 Mikrogramm; Quelle: Merck
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Neue Formulierung – nachgewiesene Bioäquivalenz
Eine offene, randomisierte Cross-over-Studie bestätigte die Bioäquivalenz von ursprünglicher und neuer Formulierung.2 Das Sicherheitsprofil ist vergleichbar und es konnte Dosisproportionalität nachgewiesen werden.2
Geändertes Packungsdesign – unveränderte PZN
Alle Euthyrox-Wirkstärken sind mit unveränderter PZN verfügbar. Für eine Übergangszeit können sowohl Packungen der ursprünglichen als auch der neuen Formulierung im Markt erhältlich sein. Packungen mit ursprünglicher Zusammensetzung können weiterhin abverkauft werden. Zur besseren Unterscheidbarkeit wurde die Packung der neuen Formulierung umgestaltet. Sie unterscheidet sich von der ursprünglichen deutlich durch die Farbgebung, den Schmetterlingsaufdruck und den Hinweis „geänderte Hilfsstoffe“.
Bei Patienten, die zu Euthyrox® Tabletten in der neuen Zusammensetzung wechseln, wird eine engmaschige Kontrolle empfohlen. Der Apotheker sollte den Patienten darauf hinweisen, diesbezüglich mit dem behandelnden Arzt Rücksprache zu halten. Nach der Umstellung auf die neue Zusammensetzung sollte ein Zurückwechseln vermieden werden.
» Pflichttext Euthyrox®
Verantwortlich für den Inhalt: Merck Serono GmbH, Darmstadt
1 Fachinformation Euthyrox, Stand: Juli 2018
2 Gottwald-Hostalek U et al., New levothyroxine formulation meeting 95–105 % specification over the whole shelf-life: results from two pharmacokinetic trials; Curr Med Res Opin 2017;33(2):169-74
DE/EUT/0619/0045 Stand: 07/2019
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SERVICE
Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen |
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Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche
Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.
Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.
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DAP INFORMIERT
DAP Retax-Stempel: Beiblatt zum Stempel aktualisiert!
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Das Retax-Stempel-Set besteht aus drei Stempeln mit insgesamt 36 Rezeptvermerken. Dies ermöglicht eine Zeitersparnis durch vorformulierte Rezeptergänzungen und beugt unleserlichen Rezeptergänzungen vor. Da seit dem 1. Juli der neue Rahmenvertrag in Kraft ist, wurde das zum Stempel-Set gehörende Beiblatt, das die einzelnen Stempelfelder erklärt, aktualisiert.
Sollten Sie bereits über ein DAP Retax-Stempel-Set verfügen, denken Sie bitte daran, das aktualisierte Erläuterungsblatt auszudrucken.
» Hier geht es zum aktualisierten Erläuterungsblatt
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Quelle: DAP
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Was hat Vorrang – Rahmenvertrag oder Regionalliefervertrag?
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Wir sind verunsichert: Wir kämpfen noch mit dem neuen Rahmenvertrag und haben jetzt mit einer befreundeten Apotheke aus Bayern gesprochen. Dabei kamen wir auf das Thema, dass wir so viele „nicht eindeutig bestimmte“ Rezepte haben und ständig mit Ärzten telefonieren müssen. Die andere Apotheke meinte, laut ihrem Liefervertrag sei das weniger schlimm, sie könnten zum Beispiel, wenn der Arzt keine Menge verordnet hat, auch im „Normaldienst“ die kleinste Packung abgeben (ohne Rücksprache!). Was hat denn jetzt Vorrang – der Rahmenvertrag oder Lieferverträge der Krankenkassen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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vege – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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