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KW 30
Montag, 22. Juli 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Masern-Impfpflicht

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch ein Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen (Masernschutzgesetz). Kinder, die Kita oder Schule besuchen, Kita-Mitarbeiter, Lehrer und weitere im Gesetz bestimmte Personen müssen ihren Impfschutz gegen Masern zukünftig nachweisen, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro bzw. der Ausschluss aus der Einrichtung. Das Inkrafttreten ist bereits zum März 2020 geplant.

Denken Sie, dass die Impfflicht gegen Masern für Kinder und bestimmte Personengruppen eine sinnvolle Maßnahme ist?



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NEUE DAP-ARBEITSHILFEN

Packungsgrößenauswahl nach dem neuen Rahmenvertrag

Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft.
Auch im Bereich der Mehrfach­verordnungen gibt es neue Regelungen. Zwei neue Arbeits­hilfen vom DeutschenApothekenPortal zeigen auf, wie mit soge­nannten „eindeutig bestimmten“ und „nicht eindeutig bestimmten“ Verordnungen, auch im Notdienst, umge­gangen werden muss.

Hier geht es zum Download der Arbeitshilfen:

» Arbeitshilfe „Packungsgrößenauswahl ab 01.07.2019“

» Arbeitshilfe „Packungsgrößenauswahl im Akutfall bzw. im Notdienst“

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MERCK INFORMIERT

Euthyrox® – Neue Formulierung, neues Packungsdesign, unveränderte PZN

Euthyrox® (Levothyroxin-Natrium) steht in Deutschland seit Mai 2019 in einer neuen Formulierung zur Verfügung. Anstelle des Hilfs­stoffes Lactose-Mono­hydrat enthält die neue Formulierung Mannitol und Citronen­säure.1 Der Wirk­stoff ist identisch.1 Merck reagiert mit der Anpassung auf die Forderung verschiedener Gesund­heits­behörden.

Ziel der neuen Formulierung ist es, eine konstantere Wirkstoff­konzentration über die gesamte Haltbarkeits­dauer des Medikamentes (95–105 % im Vergleich zu ursprünglich 90–110 %)2 und zwischen verschiedenen Chargen zu gewähr­leisten. Somit kann die neue Formulierung zu einer präziseren Einstellung des Schild­drüsen­hormon­spiegels in den engen therapeutischen Zielbereich beitragen.2

Abb.: Neue Euthyrox®-Packung am Beispiel
der Wirk­stärke 100 Mikro­gramm; Quelle: Merck

Neue Formulierung – nachgewiesene Bioäquivalenz

Eine offene, randomisierte Cross-over-Studie bestätigte die Bio­äquivalenz von ursprünglicher und neuer Formulierung.2 Das Sicherheits­profil ist vergleichbar und es konnte Dosis­proportionalität nachge­wiesen werden.2

Geändertes Packungsdesign – unveränderte PZN

Alle Euthyrox-Wirkstärken sind mit unveränderter PZN verfügbar. Für eine Übergangs­zeit können sowohl Packungen der ursprünglichen als auch der neuen Formulierung im Markt erhältlich sein. Packungen mit ursprünglicher Zusammen­setzung können weiterhin abverkauft werden. Zur besseren Unterscheid­barkeit wurde die Packung der neuen Formulierung umgestaltet. Sie unterscheidet sich von der ursprünglichen deutlich durch die Farbgebung, den Schmetterlings­aufdruck und den Hinweis „geänderte Hilfsstoffe“.

Bei Patienten, die zu Euthyrox® Tabletten in der neuen Zusammen­setzung wechseln, wird eine engmaschige Kontrolle empfohlen. Der Apotheker sollte den Patienten darauf hinweisen, diesbezüglich mit dem behandelnden Arzt Rücksprache zu halten. Nach der Umstellung auf die neue Zusammen­setzung sollte ein Zurück­wechseln vermieden werden.

» Pflichttext Euthyrox®

Verantwortlich für den Inhalt: Merck Serono GmbH, Darmstadt

1 Fachinformation Euthyrox, Stand: Juli 2018
2 Gottwald-Hostalek U et al., New levothyroxine formulation meeting 95–105 % specification over the whole shelf-life: results from two pharmacokinetic trials; Curr Med Res Opin 2017;33(2):169-74

DE/EUT/0619/0045 Stand: 07/2019

SERVICE

Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen

Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.

Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.

» Zur Abgabehilfe „Blutzuckermessgeräte und -teststreifen“

DAP INFORMIERT

DAP Retax-Stempel: Beiblatt zum Stempel aktualisiert!

Das Retax-Stempel-Set besteht aus drei Stempeln mit insgesamt 36 Rezept­ver­merken. Dies ermöglicht eine Zeit­ersparnis durch vor­formulierte Rezept­ergänzungen und beugt unleserlichen Rezept­ergänzungen vor. Da seit dem 1. Juli der neue Rahmen­vertrag in Kraft ist, wurde das zum Stempel-Set gehörende Beiblatt, das die einzelnen Stempel­felder erklärt, aktualisiert.

Sollten Sie bereits über ein DAP Retax-Stempel-Set verfügen, denken Sie bitte daran, das aktualisierte Erläuterungs­blatt auszudrucken.

» Hier geht es zum aktualisierten Erläuterungsblatt

Quelle: DAP

» Hier können Sie das DAP Retax-Stempel-Set bestellen

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was hat Vorrang – Rahmenvertrag oder Regionalliefervertrag?

Wir sind verunsichert: Wir kämpfen noch mit dem neuen Rahmenvertrag und haben jetzt mit einer befreundeten Apotheke aus Bayern gesprochen. Dabei kamen wir auf das Thema, dass wir so viele „nicht eindeutig bestimmte“ Rezepte haben und ständig mit Ärzten telefonieren müssen. Die andere Apotheke meinte, laut ihrem Liefervertrag sei das weniger schlimm, sie könnten zum Beispiel, wenn der Arzt keine Menge verordnet hat, auch im „Normaldienst“ die kleinste Packung abgeben (ohne Rücksprache!). Was hat denn jetzt Vorrang – der Rahmenvertrag oder Lieferverträge der Krankenkassen?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com
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Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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