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KW 29 Mittwoch, 17. Juli 2019
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Was darf abgegeben werden, wenn weder N-Größe noch Stückzahl angegeben ist?
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Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem weder eine Stückzahl noch eine N-Größe angegeben ist.
Gilt hier weiterhin, dass die kleinste im Handel befindliche Packung abzugeben ist, die nicht zwangsläufig gleich der N1 sein muss?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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DAP INFORMIERT
Aktualisierter PZN-Checkplus
Einfach Verordnung prüfen und Retaxierungen vermeiden!
Der PZN-Checkplus wurde aufgrund des am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Rahmenvertrages aktualisiert und berücksichtigt die neuen Regelungen für die Rezeptbelieferung in der Apotheke.
Das kann der PZN-Checkplus ab sofort:
- Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
- Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
- Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
- Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen
- Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten
Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.
» Zum PZN-Checkplus
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SERVICE
Neues Beratungswissen zu Insulin glargin 300 Einheiten/ml
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Die Beratung von Diabetikern ist eine wichtige Aufgabe im Apothekenalltag. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Arten von Insulinen zu beachten. Hintergrundwissen zur Beratung zum langwirkenden Basalinsulin Insulin glargin 300 Einheiten/ml findet sich nun im neuen entsprechenden Beratungswissen.
Es enthält Informationen zu Wirkweise, Indikation, Anwendung und Dosierung sowie hilfreiche Hinweise für die Praxis, die Sie bei der Abgabe unterstützen.
» Zum Beratungswissen „Insulin glargin 300 Einheiten/ml“
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MEIN DAP
Entlassrezept-Checkplus
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Mit dem Entlassrezept-Checkplus können Apotheken einfach prüfen, ob eine auf dem Entlassrezept verordnete Packungsgröße zulasten der GKV abgabefähig ist bzw. welche erstattungsfähigen Packungsgrößen existieren: einfach PZN eingeben und eine Handlungsempfehlung erhalten.
» Erfahren Sie hier mehr
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© DeutschesApothekenPortal
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NEUE DAP-ARBEITSHILFEN
Umgang mit namentlichen Verordnungen nach dem neuen Rahmenvertrag
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Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Wie wird eine namentliche Verordnung seit den neuen Regelungen des Rahmenvertrages korrekt beliefert? Eine Antwort auf diese Frage gibt ein übersichtliches Fließschema des DeutschenApothekenPortals zur Vorgehensweise bei namentlichen Verordnungen, wobei auch Aut-idem-Verbote und Rabattverträge berücksichtigt werden.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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