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KW 29
Mittwoch, 17. Juli 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was darf abgegeben werden, wenn weder N-Größe noch Stückzahl angegeben ist?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem weder eine Stückzahl noch eine N-Größe angegeben ist.

Gilt hier weiterhin, dass die kleinste im Handel befindliche Packung abzugeben ist, die nicht zwangsläufig gleich der N1 sein muss?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

DAP INFORMIERT

Aktualisierter PZN-Checkplus

Einfach Verordnung prüfen und Retaxierungen vermeiden!

Der PZN-Checkplus wurde aufgrund des am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Rahmenvertrages aktualisiert und berücksichtigt die neuen Regelungen für die Rezeptbelieferung in der Apotheke.

Das kann der PZN-Checkplus ab sofort:

  • Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
  • Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
  • Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
  • Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen
  • Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten

Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.

» Zum PZN-Checkplus

SERVICE

Neues Beratungswissen zu Insulin glargin 300 Einheiten/ml

Die Beratung von Diabetikern ist eine wichtige Aufgabe im Apotheken­alltag. Dabei gilt es, die unter­schiedlichen Arten von Insulinen zu beachten. Hintergrund­wissen zur Beratung zum lang­wirkenden Basal­insulin Insulin glargin 300 Einheiten/ml findet sich nun im neuen entsprechenden Beratungswissen.

Es enthält Informationen zu Wirkweise, Indikation, Anwendung und Dosierung sowie hilfreiche Hinweise für die Praxis, die Sie bei der Abgabe unterstützen.

» Zum Beratungswissen „Insulin glargin 300 Einheiten/ml“

MEIN DAP

Entlassrezept-Checkplus

Mit dem Entlassrezept-Checkplus können Apotheken einfach prüfen, ob eine auf dem Entlass­rezept ver­ordnete Packungs­größe zulasten der GKV abgabe­fähig ist bzw. welche erstattungs­fähigen Packungs­größen existieren: einfach PZN eingeben und eine Handlungs­empfehlung erhalten.

» Erfahren Sie hier mehr

© DeutschesApothekenPortal

NEUE DAP-ARBEITSHILFEN

Umgang mit namentlichen Verordnungen nach dem neuen Rahmenvertrag

Der neue Rahmen­vertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Wie wird eine namentliche Verordnung seit den neuen Regelungen des Rahmen­vertrages korrekt beliefert? Eine Antwort auf diese Frage gibt ein über­sichtliches Fließ­schema des DeutschenApothekenPortals zur Vorgehens­weise bei namentlichen Verordnungen, wobei auch Aut-idem-Verbote und Rabatt­verträge berück­sichtigt werden.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

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