KW 29
Montag, 15. Juli 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Neuer Rahmenvertrag

Seit dem 1. Juli 2019 gilt es, den neuen Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­versorgung und damit auch neue Regelungen bei der Rezept­belieferung zu beachten. Einiges hat sich geändert, von der Import­regelung über die Sonder-PZN bis hin zum Preisanker.

» Die neuen Arbeitshilfen des DeutschenApothekenPortals finden Sie hier.

Wie läuft bisher die Umsetzung des neuen Rahmenvertrags in der Praxis?





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HORMOSAN INFORMIERT

NEU von Ihrem ZNS-Spezialisten: Agomelatin Hormosan 25 mg

Hormosan bietet Ihnen mit Agomelatin Hormosan 25 mg dank einer deutlichen Preisersparnis und der gut dokumentierten Bioäquivalenz eine hervorragende Alternative zum Original. Für eine optimale Therapieunterstützung und Anwenderfreundlichkeit sorgen die dem Original nahen Tabletten, das moderne Packungsdesign sowie das behördlich genehmigte Schulungsmaterial und die gut lesbaren Gebrauchsinformationen.

» Lesen Sie hier mehr

Quelle: Hormosan Pharma GmbH

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REPHA INFORMIERT

NEU von Repha: ALLUNA®

ALLUNA® wird seit Juni 2019 von dem Phyto­therapie-Spezialisten Repha angeboten. Das pflanzliche Schlaf­mittel enthält einen einzigartigen methanolischen Spezial­extrakt aus Baldrian­wurzel und Hopfen­zapfen (Extrakt­name: Ze 91019).

Das Lösungs­mittel ist die Lösung: In einer Untersuchung konnte gezeigt werden, dass nur methanolisch gelöster Baldrian­extrakt besonders reich an „Schlaflignanen“1 ist. Diese zeigen eine ähnliche Wirkung wie Adenosin und erhöhen so den Schlafdruck. Hopfen wirkt wie körper­eigenes Melatonin und reguliert den Tag-Nacht-Rhythmus. Die physiologischen Schlaf­prozesse können so positiv unterstützt werden.

» Mehr Informationen zu ALLUNA®

» Mehr Informationen zu Repha

» Beratungskarte ALLUNA®

© Repha GmbH Biologische Arzneimittel

» Pflichttext ALLUNA®

1 Sichardt K et al, Modulation of postsynaptic potentials in rat cortical neurons by valerian extracts macerated with different alcohols: involvement of adenosine A1- and GABA -receptors; Phytotherapy Res 2007; 10:932–937

FORT- UND WEITERBILDUNG

Neue zertifizierte Fortbildung


Bei Neurodermitis handelt es sich um die häufigste chronische Haut­erkrankung. Die typischen Symptome wie quälender Juck­reiz und Haut­veränderungen führen zu einer starken Beeinträchtigung der Lebens­qualität. Da eine Heilung der Erkrankung bislang nicht möglich ist, sind die Betroffenen auf eine mehr oder minder lebenslange Therapie angewiesen. In diesem Zusammenhang ist eine fach­kundige Beratung in der Apotheke sehr wichtig.

Die mit 2 Punkten zertifizierte Fortbildung vermittelt umfassendes Hintergrund­wissen zum Krank­heitsbild und seinen Ursachen, zu möglichen Therapie­optionen sowie Beratungs­wissen für die Apothekenpraxis.

» Hier gelangen Sie zur Fortbildung

NEUE DAP ARBEITSHILFEN

Beachtung des Preisankers nach dem neuen Rahmenvertrag

Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Auch wenn die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht zustande kommt, müssen bestimmte Vorgaben bei der Auswahl eines preisgünstigen Arzneimittels gemäß Rahmenvertrag beachtet werden, wie z. B. der „Preisanker. Die neue Arbeitshilfe des DeutschenApothekenPortals gibt einen Überblick über die Regelungen zur Preisgrenze.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir diese Menge auf ein Entlassrezept abgeben?

Ein Kunde hat uns sein Entlassrezept vorgelegt, auf dem „Novaminsulfon 30 Tbl., 4 x 2/Tag verordnet wurde.

Müssen wir jetzt die kleinste Packung, also nur 10 Tabletten, abgeben, auch wenn der Kunde damit nicht für drei Tage versorgt ist?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels