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KW 26
Montag, 24. Juni 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: BGH-Urteil zu Werbegaben in Apotheken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 6. Juni 2019 entschieden: Auch eine geringfügige Werbegabe ist wettbewerbswidrig, wenn sie bei der Rezepteinlösung ausgegeben wird.

Welche Meinung haben Sie zum Urteil des BGH, dass künftig nur geringfügige Werbegaben verschenkt werden dürfen, wenn der Kunde ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament kauft, nicht aber, wenn er ein Rezept einlöst?





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DERMASENCE INFORMIERT

Unreine Haut und Pickel?

JETZT NEU: DERMASENCE PhytoClare und Seborra Serum

Akne, unreine Haut, verstopfte Poren und Pickelmale? Ab sofort bieten die äußerst leichten Gelsysteme des neuen Akne-Duos von DERMASENCE gezielte Lösungen für die verschiedenen Erscheinungsformen unreiner Haut. Natürlicher Färberwaidextrakt und weitere innovative Wirkstoffe ermöglichen eine perfekt aufeinander abgestimmte Formulierung mit einer hochpotenten Wirkweise. Beide Produkte sind zur täglichen Anwendung geeignet und zudem dermatologisch getestet.

© DERMASENCE

DERMASENCE PhytoClare:

  • Hautbilderneuernde und porenverfeinernde Gelcreme für fettende, zu Akne neigende Haut
  • Innovativer Komplex aus Waid und weiteren Pflanzenextrakten wirkt antientzündlich, talgregulierend und sofort hautberuhigend und mattierend
  • Enthaltene Niacinamide wirken gleichzeitig der Entstehung von Pickelmalen entgegen und können bereits vorhandene aufhellen
  • Zieht schnell ein und ist auch als Make-up-Grundlage ideal
  • Auch bei topischer und systemischer Behandlung mit Retinoiden, Antibiotika oder Benzolperoxid therapiebegleitend einsetzbar

DERMASENCE Seborra Serum:

  • Kühlendes und hautklärendes Serum für fettige, unreine und zu Akne neigender Haut
  • Innovativer Komplex aus Färberwaid und weiteren Pflanzenextrakten reguliert die vier Hauptsymptome der Akne: übermäßige Talgproduktion, Komedonenbildung, Bakterienbildung und sichtbare Entzündungszeichen
  • Milder Fruchtsäurekomplex* befreit verstopfte Poren und unterstützt die Hauterneuerung
  • Besondere Tear-Drop-Tubentechnik ermöglicht eine einfache und sparsame Entnahme
  • Zieht sofort ein und klebt nicht
  • Wirkungsvolle Ergänzung als intensiv wirkende Nachtpflege zur DERMASENCE PhytoClare Gelcreme

Als Duo unschlagbar bei Akne

Die beiden Akne-Produkte bieten in Kombination somit den idealen Synergieeffekt aus Beruhigung und antientzündlicher Wirksamkeit für ein gesundes und klares Hautbild.

© DERMASENCE

Ab sofort exklusiv in der Apotheke erhältlich:

  • DERMASENCE PhytoClare 50 ml / PZN 15568723 / UVP 16,50 Euro
  • DERMASENCE Seborra Serum 30 ml / PZN 15399999 / UVP 19,10 Euro

» Weitere Informationen

*Hinweis: Aufgrund des milden Fruchtsäurekomplexes empfiehlt es sich, je nach Sonnenbelastung, tagsüber einen UV-Schutz zu verwenden, auch um die Entstehung von postinflammatorischen Hyperpigmentierungen vorzubeugen.

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PFIZER INFORMIERT

Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar

Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar. Es bietet einen Preisvorteil von 10 Prozent gegenüber dem Referenzarzneimittel Herceptin®.1,*

In Kürze: Was ist ein Biosimilar?

Biosimilars weisen die identische Aminosäuresequenz auf wie das zugrundeliegende Biologikum, können sich aber z. B. im Glykosylierungsprofil geringfügig von ihrem Referenzarzneimittel unterscheiden.2 Die Zulassung eines Biosimilars durch die EMA erfordert den Nachweis der qualitativen, nichtklinischen und klinischen Vergleichbarkeit mit dem Referenzarzneimittel.2

Biosimilars und „aut idem“

Der Aut-idem-Austausch von Biologika ist in der Apotheke streng reglementiert: Es dürfen nur Bioidenticals ausgetauscht werden, die in Anlage 1 des Rahmenvertrages explizit aufgeführt sind. Trazimera® ist hier nicht genannt.3

Das bedeutet: Ist Trazimera® verordnet, darf nur dieses abgegeben bzw. verarbeitet werden.

Wichtig: Eindeutige Verordnung

Da Biosimilars und ihr Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.

Deshalb ist bei einer reinen Wirkstoffverordnung eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, um das verordnete Produkt zu konkretisieren. Die entsprechende Ergänzung sollte der Arzt mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Auf einen Blick: Trazimera®

  • ist in der Wirkstärke 150 mg als Pulver zur Herstellung eines Infusionslösungs­konzentrats (PIK) erhältlich (PZN 14219570).4
  • wird von Pfizer in Deutschland hergestellt.5
  • ist aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1
  • kann in der ungeöffneten Durchstechflasche einmalig bis zu drei Monate bei bis zu 30 °C aufbewahrt werden.4

NEU: Abgabehilfe Trazimera®

Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.

» Abgabehilfe Trazimera®

» Fachinformation Trazimera®

*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)

1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019
2 European Medicines Agency, 2017; Biosimilars in the EU: Information guide for healthcare professionals
3 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
4 Fachinformation Trazimera® 150 mg, Stand: Juli 2018
5 European Medicines Agency; Trazimera EPAR Product information; https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/trazimera-epar-product-information_en.pdf (accessed January 8, 2019)

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Handelt es sich hier um eine Mischverordnung?

Uns wurde folgende Verordnung zulasten der AOK plus (IK 107299005) vorgelegt:

„10 ! x Urin­bett­beutel
Mull­kompressen 10 x 10 cm , steril 100 Stück
Verordnungs­zeitraum: 3 Monate“.

Das Hilfsmittel­feld „7“ ist angekreuzt. Für uns stellt sich nun die Frage, ob es sich hierbei um eine Misch­verordnung handelt? Ist eine Abgabe beider Artikel auf ein Rezept möglich oder riskieren wir eine Retax?

vege – stock.adobe.com

Kompressen sind ja im eigentlichen Sinn kein Arznei­mittel, sondern ein verordnungs­fähiges Verband­mittel.

» Lesen Sie hier die Antwort

MEIN DAP

Entlassrezept-Checkplus

Mit dem Entlassrezept-Checkplus können Apotheken einfach prüfen, ob eine auf dem Entlass­rezept ver­ordnete Packungs­größe zulasten der GKV abgabe­fähig ist bzw. welche erstattungs­fähigen Packungs­größen existieren: einfach PZN eingeben und eine Handlungs­empfehlung erhalten.

» Erfahren Sie hier mehr

© DeutschesApothekenPortal

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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