KW 25
Montag, 17. Juni 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Dosierung auf dem Rezept

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant, die Angabe der Dosierung auf allen Rezepten, auf denen Arznei­mittel verordnet sind, verpflichtend zu machen. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur 18. Verordnung zur Änderung der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung (AMVV) hervor. Bisher müssen Ärzte nur bei Rezepturen und Betäubungs­mitteln eine Gebrauchs­anweisung auf dem Rezept notieren.

Was erhoffen Sie sich von Ihrer Standesvertretung, wenn die Regelung, die Gebrauchsanweisung bzw. einen Hinweis auf die schriftliche Anweisung auf jeder Arzneimittelverordnung anzugeben, tatsächlich kommen sollte?





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1 A PHARMA INFORMIERT

Mit der Reiseapotheke von 1 A Pharma: Unbeschwert in den Urlaub!

Andere Länder, andere Sprachen – und nicht die heimische Apotheke. Da sollten sich Urlauber vor der Reise mit den wichtigsten Medikamenten zu Hause eindecken – u.a. mit der neuen rezeptfreien „Hydrocort - 1 A Pharma 0,5 % Creme“. Auch bei anderen unfreiwilligen Überraschungen im Urlaub ist auf das rezeptfreie OTC-Portfolio von 1 A Pharma Verlass.

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LIFESCAN DEUTSCHLAND GMBH INFORMIERT

OneTouch Ultra® Plus Teststreifen – Unsere wirtschaftliche Unterstützung für Sie

Mit dem neuen OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssystem haben Sie als Apotheke die Möglichkeit, Ihre Marge zu optimieren2, Quoten­vorgaben1 der Krankenkassen zu erfüllen und Retaxierungen zu vermeiden, da die zum System gehörenden Teststreifen OneTouch Ultra® Plus (siehe Abbildung) bei allen Ersatzkassen bundesweit sowie der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland* und AOK Baden-Württemberg** in der wirtschaftlichsten Preisgruppe gelistet sind.

Für die Abgabe von Blutzuckerteststreifen gibt es für die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen eigene Liefervereinbarungen. Sie schreiben vor, zu welchem Preis bestimmte Teststreifen abgerechnet werden dürfen und welche Abgabequoten pro Preisgruppe von Apotheken erreicht werden müssen.

Abb.: OneTouch Ultra Plus Reflect™ Messgerät
mit OneTouch Ultra® Plus Teststreifen
(Quelle: © LifeScan Deutschland GmbH)

Für Ersatzkassen sowie die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Baden-Württemberg gibt es eine Regelung, die eine Einteilung der Blutzuckerteststreifen in drei Preisgruppen vorsieht. Um die Abgabe von besonders wirtschaftlichen Blutzuckerteststreifen zu fördern, haben der Deutsche Apothekerverband und der Verband der Ersatzkassen Quotenvorgaben vereinbart. Der Anteil aus der wirtschaftlichsten Preisgruppe (zu der auch die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen gehören) muss mind. 15 % betragen. Erreicht eine Apotheke diese Quotenvorgabe nicht, kann sie pro fehlender Packung retaxiert werden.

Damit sich die Umstellung auf die wirtschaftliche Preisgruppe 1 für Sie als Apotheke lohnt, können Sie pro Tausch eine Pauschale von 20 bzw. 35 €1 erhalten. Dazu müssen Sie lediglich die entsprechende Sonder-PZN auf dem Teststreifenrezept eintragen (siehe Tabelle).

Tabelle: Auszug aus Vereinbarungen mit bestimmten Krankenkassen (Quelle: © LifeScan Deutschland GmbH)

Neben der Umstellungspauschale können Sie bei jeder Abgabe der OneTouch Ultra® Plus Teststreifen an Versicherte der Ersatzkassen, außer bei der BARMER, dauerhaft zusätzlich immer 0,50 Euro zzgl. MwSt. pro 50-Stück-Packung abrechnen.2 Hierzu ist wiederum lediglich eine entsprechende Sonder-PZN auf dem Rezept zu vermerken (Sonder-PZN 09999637).

Für weiterführende Informationen haben Sie hier die Möglichkeit, sich unser OneTouch® Kranken­kassen-Handout herunterzuladen.

» Download Krankenkassen-Handout

Stellen Sie jetzt Ihre Kunden auf das neue OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssystem (siehe Abbildung) um und profitieren Sie vom Rohertragsvorteil der zum System gehörenden OneTouch Ultra® Plus Teststreifen. Testen Sie zur Ermittlung Ihres individuellen Rohertragsvorteils den OneTouch® Rohertragskalkulator hier und bestellen Sie telefonisch über den OneTouch® Auftragsservice unter 0800-750 3000 (bis zum 30.06., danach ändert sich die Telefonnummer zu 0800-0009239) unter Angabe des Bestellcodes „DAP3“.

Zur Veranschaulichung der Produktfeatures unseres neuen OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssystems können Sie sich unter folgendem Link ein kurzes Produktvideo anschauen:

» Zum Produktvideo

Hilfreiche Links und Downloads:

» www.onetouch.de
» Produktübersicht OneTouch mit PZN
» Patientenflyer
» Krankenkassen-Handout
» Bestellfax

1 Vereinbarungen zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen zwischen DAV und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, Stand 01.06.2019 und BARMER, Stand 01.06.2019
2 Rabattvereinbarung gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk (”ARGE-BZT”) Johnson & Johnson DCC, Stand 01.06.2019
* Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Blutzuckerteststreifen (Ergänzung zum Arzneiliefervertrag vom 01.06.2015 in der jeweils aktuell gültigen Fassung) zwischen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und dem Apothekerverband Rheinland-Pfalz sowie Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Blutzuckerteststreifen (Arzneimittelliefervertrag mit den Primärkassen 01.10.2006 in der jeweils aktuell gültigen Fassung) zwischen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland sowie dem Saarländischer Apothekerverein e.V., Stand 01.06.2019
** Ergänzungsvertrag zum Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V, Anlage 5.4 Blutzuckerteststreifen, gültig ab 01.07.2016. Einzusehen unter: https://www.aok-gesundheitspartner.de/bw/apotheke/vertraege/index_13384.html, Stand 01.06.2019

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Alarm im Darm? – Polisorb® bei Darmbeschwerden

Polisorb® ist ein multi­funktionales Adsorptions­mittel mit exzellenten stoff­bindenden und entgiftenden Eigenschaften. Das ultrafeine Pulver aus Silizium­dioxid bindet im Magen-Darm-Trakt schädliche Stoffe wie Bakterien, Viren, Toxine und Allergene.

Polisorb® entgiftet den Darm und ist geeignet zur Behandlung von unspezifischen Darm­beschwerden wie:

  • akutem Durchfall
  • Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Bauchschmerzen bei Lebens­mittel­unverträglichkeit und Darm­infektionen

© Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH

Ideal für die Hausapotheke

Polisorb® lässt sich einfach und individuell nach Körper­gewicht dosieren und kann bei Erwachsenen und Kindern ab einem Jahr (ab ca. 11 kg) angewendet werden. Es eignet sich somit optimal als Empfehlung für die Hausapotheke.

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» Weitere Informationen auf www.polisorb.de

SERVICE

DAP-Datenbank „Austauschbare Darreichungsformen“

Um zu prüfen, ob zwei wirkstoffgleiche Arzneimittel aut-idem-austauschbar sind, ist die Information zu den vom G-BA definierten austauschbaren Darreichungsformen unerlässlich. In der DAP-Datenbank sind, alphabetisch sortiert, alle Wirkstoffe, zu denen austauschbare Darreichungsformen mit verschiedenen Kürzeln (z. B. „FTA“ im Vergleich zu „TAB“) definiert wurden, zu finden.

» Zur DAP-Datenbank „Austauschbare Darreichungsformen“

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Werden auch Verhütungsringe bis zum vollendeten 22. Lebensjahr von der GKV gezahlt?

Nachdem die Erstattungsfähigkeit von oralen Kontrazeptiva geändert wurde (hinsichtlich der Altersgrenze), stellt sich uns die Frage, wie es sich bei nicht oralen Kontrazeptiva wie z. B. dem NuvaRing verhält? Gelten hier die gleichen Vorgaben?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com
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