KW 23
Mittwoch, 5. Juni 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf die Notdienstgebühr auch bei fehlendem Noctu-Kreuz abgerechnet werden?

Wir hatten zuletzt an einem Sonntag Notdienst. Kaum ein Rezept hatte ein Noctu-Kreuz. Dürfen wir an so einem Feiertag zulasten der verschiedenen Krankenkassen die Notdienstgebühr von 2,50 € berechnen, auch wenn das Feld „noctu“ nicht angekreuzt ist? Oder muss der Kunde die Gebühr dann selbst zahlen?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

Anzeige

PFIZER INFORMIERT

Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar

Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar. Es bietet einen Preisvorteil von 10 Prozent gegenüber dem Referenzarzneimittel Herceptin®.1,*

In Kürze: Was ist ein Biosimilar?

Biosimilars weisen die identische Aminosäuresequenz auf wie das zugrundeliegende Biologikum, können sich aber z. B. im Glykosylierungsprofil geringfügig von ihrem Referenzarzneimittel unterscheiden.2 Die Zulassung eines Biosimilars durch die EMA erfordert den Nachweis der qualitativen, nichtklinischen und klinischen Vergleichbarkeit mit dem Referenzarzneimittel.2

Biosimilars und „aut idem“

Der Aut-idem-Austausch von Biologika ist in der Apotheke streng reglementiert: Es dürfen nur Bioidenticals ausgetauscht werden, die in Anlage 1 des Rahmenvertrages explizit aufgeführt sind. Trazimera® ist hier nicht genannt.3

Das bedeutet: Ist Trazimera® verordnet, darf nur dieses abgegeben bzw. verarbeitet werden.

Wichtig: Eindeutige Verordnung

Da Biosimilars und ihr Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.

Deshalb ist bei einer reinen Wirkstoffverordnung eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, um das verordnete Produkt zu konkretisieren. Die entsprechende Ergänzung sollte der Arzt mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Auf einen Blick: Trazimera®

  • ist in der Wirkstärke 150 mg als Pulver zur Herstellung eines Infusionslösungs­konzentrats (PIK) erhältlich (PZN 14219570).4
  • wird von Pfizer in Deutschland hergestellt.5
  • ist aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1
  • kann in der ungeöffneten Durchstechflasche einmalig bis zu drei Monate bei bis zu 30 °C aufbewahrt werden.4

NEU: Abgabehilfe Trazimera®

Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.

» Abgabehilfe Trazimera®

» Fachinformation Trazimera®

*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)

1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019
2 European Medicines Agency, 2017; Biosimilars in the EU: Information guide for healthcare professionals
3 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
4 Fachinformation Trazimera® 150 mg, Stand: Juli 2018
5 European Medicines Agency; Trazimera EPAR Product information; https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/trazimera-epar-product-information_en.pdf (accessed January 8, 2019)

Anzeige

STADA INFORMIERT

Hilfreiche Servicematerialien zur Probiotika-Empfehlung

Das Darm­mikrobiom ist nicht nur wichtig für die Verdauung, es erfüllt als Teil des Immun­systems auch eine wichtige Aufgabe bei der Abwehr von Pathogenen sowie bei der Stimulierung des Immun­systems. Ist das Darm­mikrobiom durch Stress, falsche Ernährung oder Medikamenten­einnahme gestört, können Probiotika wie Probielle® helfen. Doch gerade die Auswahl des passenden Probiotikums ist nicht immer einfach.

Umfangreiche Servicematerialien

Wichtige Produkt­informationen und Hilfe­stellung für eine erfolgreiche Zusatz­empfehlung sowie spielerische Frage-Antwort-Karten zum Thema „Darm­gesundheit“ finden Sie in den folgenden Service­materialien:

» Beratungskarte „Probielle® AAD“

» Beratungshilfe „Probiotika bei Antibiotika-assoziierter Diarrhö“

» Activity-Cards „Darmgesundheit“

DAP LEXIKON

DDRockstar – stock.adobe.com

„Transfusionsgesetz“

Das Transfusionsgesetz (TFG) ist ein seit 1998 in der Bundesrepublik Deutschland gültiger Gesetzestext, der sämtliche Belange einer Blutspende, der Gewinnung von Blutprodukten und Blutbestandteilen sowie der Therapie mittels Bluttransfusion regelt. Wichtigstes Anliegen ist dabei der Schutz aller Beteiligten vor gesundheitlichen Gefahren durch Infektionen (z. B. HIV, Hepatitis).

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

SERVICE

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels