KW 22
Montag, 27. Mai 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: securPharm

Seit einigen Monaten ist das securPharm-System aktiv. Packungen mit DataMatrix-Code können nun standardmäßig in der Apotheke über das System verifiziert werden. Damit soll es langfristig schwieriger werden, gefälschte Arzneimittel durch die legale Lieferkette zu schleusen.

Welcher Anteil an Arzneimittelpackungen trägt nach Ihrer Einschätzung schon den verifizierungspflichtigen?





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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von DAP gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.

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LILLY INFORMIERT

STRATTERA®: Zuverlässige Versorgung bleibt erhalten

Im Mai 2019 wird das Patent des Arzneimittels STRATTERA® (Atomoxetin) auslaufen. Lilly möchte Apotheken daher informieren, dass STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen in Deutschland erhältlich bleibt. Das Originalarzneimittel ist weiterhin uneingeschränkt lieferbar. Damit ist die zuverlässige Versorgung der Patienten sichergestellt.

Rabattverträge werden ausgebaut

STRATTERA® ist in Deutschland für viele GKV-Versicherte rabattiert, da Lilly Rabattverträge mit mehreren Krankenkassen abgeschlossen hat. Unabhängig vom Patentablauf im Mai 2019 wird Lilly Rabattverträge mit weiteren Krankenkassen abschließen.

Die im Sinne der Kostenträger wirtschaftliche Verordnung von STRATTERA® ist und bleibt daher möglich.

Mit welchen Krankenkassen Rabattverträge zu STRATTERA® vereinbart sind, können Sie hier nachschauen:

» Aktueller Stand der Rabattverträge

In Kürze: STRATTERA® Hartkapseln …

  • enthält den Wirkstoff Atomoxetin.
  • wird zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern ab sechs Jahren, bei Jugendlichen und bei Erwachsenen als Teil eines umfassenden Behandlungs­programms eingesetzt.
  • wird in Europa hergestellt.
  • ist BTM-frei.

Neu: Abgabehilfe STRATTERA®

Mehr Informationen zu STRATTERA® sowie Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie auf der aktuellen Abgabehilfe zum Arzneimittel.

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0015 Mai 2019

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STADA INFORMIERT

Hilfreiche Servicematerialien zur Probiotika-Empfehlung

Das Darm­mikrobiom ist nicht nur wichtig für die Verdauung, es erfüllt als Teil des Immun­systems auch eine wichtige Aufgabe bei der Abwehr von Pathogenen sowie bei der Stimulierung des Immun­systems. Ist das Darm­mikrobiom durch Stress, falsche Ernährung oder Medikamenten­einnahme gestört, können Probiotika wie Probielle® helfen. Doch gerade die Auswahl des passenden Probiotikums ist nicht immer einfach.

Umfangreiche Servicematerialien

Wichtige Produkt­informationen und Hilfe­stellung für eine erfolgreiche Zusatz­empfehlung sowie spielerische Frage-Antwort-Karten zum Thema „Darm­gesundheit“ finden Sie in den folgenden Service­materialien:

» Beratungskarte „Probielle® AAD“

» Beratungshilfe „Probiotika bei Antibiotika-assoziierter Diarrhö“

» Activity-Cards „Darmgesundheit“

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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT

Der weiterentwickelte RESPIMAT®

Wiederverwendbar und von Anwendern als griffig beschrieben

Der neue RESPIMAT® zeichnet sich u. a. durch seine weiterentwickelten Eigenschaften aus.1,2 So wurde nicht nur die Lesbarkeit der Dosisanzeige angepasst, sondern auch eine Farbanzeige des Füllungsstandes der Patrone hinzugefügt. Diese zeigt die Restmenge an: Ein Wechsel zu gelb signalisiert, dass das Medikament fast verbraucht ist. Wechselt die Farbanzeige zu rot, ist ein Austausch der Patrone notwendig.

Anwender beschreiben eine verbesserte Griffigkeit und einen einfachen Austausch der Patrone.1 Zudem beschreiben Anwender eine leichtere Vorbereitung im Vergleich zum vorherigen RESPIMAT®.

Außerdem sorgt die Wiederverwendbarkeit für mehr Nachhaltigkeit.

Quelle: Boehringer Ingelheim

Mit den Produkten SPIOLTO® RESPIMAT®, SPIRIVA® RESPIMAT® und STRIVERDI® RESPIMAT® stehen verschiedene Bronchodilatatoren zur Dauerbehandlung bei chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) zur Verfügung.4–6 Der SPIOLTO® RESPIMAT® kann im Vergleich zu den Monosubstanzen (Olodaterol und Tiotropium) die Atemnot Ihrer COPD-Patienten noch effektiver lindern.7 Konkret bedeutet dies 52 % weniger Atemnot8 und 22 % weniger Bedarfsmedikation4 im Vergleich zu SPIRIVA® RESPIMAT®.

SPIRIVA® RESPIMAT® ist zudem zugelassen als zusätzlich einzusetzender Bronchodilatator bei Patienten ab 6 Jahren mit schwerem Asthma, die im Vorjahr mindestens eine schwere Exazerbation erfahren haben.5

Der Inhalator RESPIMAT® stellt die Basis für diese Atemwegspräparate dar. Er zeichnet sich durch seine langsam ausströmende, langanhaltende Sprühwolke mit hohem Feinpartikelanteil aus, die zu einer hohen Wirkstoffdeposition am Zielort führt.2,9,10

Um Sie zu unterstützen, sind auf der neuen Abgabehilfe „RESPIMAT®“ noch einmal alle apothekenrelevanten Fakten zusammengefasst.

» Abgabehilfe RESPIMAT®

» Anwendungsvideo

1 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523
2 Dalby RN, et al. Medical Devices: Evidence and Research 2011; 4: 145–155
3 Haensel M, Bambach T, Wachtel H. Reduced environmental impact of a reusable soft mist inhaler; ERS Paris 2018; Poster PA1021
4 SPIOLTO® RESPIMAT® Fachinformation 12/2018
5 SPIRIVA® RESPIMAT® Fachinformation 10/2018
6 STRIVERDI® RESPIMAT® Fachinformation 10/2018
7 Buhl R, et al. Eur Respir J 2015; 45 (4): 969–979
8 Singh D, et al. Respir Med 2015; 109 (10): 1312–1319 (supplement gemessen als TDI)
9 Pitcairn G, et al. J Aerosol Med 2005; 18 (3): 264–272
10 Ciciliani AM, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2017; 12: 1565–1577

SERVICE

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Rabattartikel nicht lieferbar: Darf das Original abgegeben werden?

Folgendes Rezept wurde uns vorgelegt:

Krankenkasse: Techniker Krankenkasse (IK 105177505)
Verordnet: „Mabthera 500 mg IFK 1 St. N1 08709904“

Die EDV zeigt rabattierte Importe an, diese sind aber nicht lieferbar. Dürfen wir jetzt das Original mit entsprechender Dokumentation abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

nmann77 – stock.adobe.com
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels