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KW 21 Mittwoch, 22. Mai 2019
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wer darf eine fehlerhafte Wirkstärke korrigieren?
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Wir haben ein Kassenrezept zulasten der AOK Bayern über „25 mg Quetiapin Heumann 50 St. und Quetiapin Neurax 25 mg 50 St.“ erhalten. Der Patient war aufgrund der Wirkstärken irritiert und eine Rücksprache mit dem Arzt ergab, dass es einmal 25 mg 50 St. und einmal 100 mg 50 St. hätten sein sollen, der Arzt hatte sich hier verschrieben.
Muss das Rezept für diese Änderung neu ausgestellt werden oder dürfen wir dies selber korrigieren?
» Lesen Sie hier die Antwort
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vege – stock.adobe.com
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STADA INFORMIERT
Hilfreiche Servicematerialien zur Probiotika-Empfehlung
Das Darmmikrobiom ist nicht nur wichtig für die Verdauung, es erfüllt als Teil des Immunsystems auch eine wichtige Aufgabe bei der Abwehr von Pathogenen sowie bei der Stimulierung des Immunsystems. Ist das Darmmikrobiom durch Stress, falsche Ernährung oder Medikamenteneinnahme gestört, können Probiotika wie Probielle® helfen. Doch gerade die Auswahl des passenden Probiotikums ist nicht immer einfach.
Umfangreiche Servicematerialien
Wichtige Produktinformationen und Hilfestellung für eine erfolgreiche Zusatzempfehlung sowie spielerische Frage-Antwort-Karten zum Thema „Darmgesundheit“ finden Sie in den folgenden Servicematerialien:
» Beratungskarte „Probielle® AAD“
» Beratungshilfe „Probiotika bei Antibiotika-assoziierter Diarrhö“
» Activity-Cards „Darmgesundheit“
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LILLY INFORMIERT
STRATTERA®: Zuverlässige Versorgung bleibt erhalten
Lilly möchte Apotheken im Zusammenhang mit dem Patentablauf von Atomoxetin im Mai 2019 informieren, dass STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen in Deutschland erhältlich bleibt. Das Originalarzneimittel ist weiterhin uneingeschränkt lieferbar. Damit ist die zuverlässige Versorgung der Patienten sichergestellt.
Lilly strebt die Erneuerung von Rabattverträgen bzw. den Abschluss von weiteren Rabattverträgen zu STRATTERA® mit den gesetzlichen Krankenkassen an. Die im Sinne der Kostenträger wirtschaftliche Verordnung von STRATTERA® ist und bleibt daher möglich.
Mit welchen Krankenkassen Rabattverträge zu STRATTERA® vereinbart sind, können Sie hier nachschauen:
» Aktueller Stand der Rabattverträge
Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:
» Abgabehilfe STRATTERA®
» Pflichttext STRATTERA®
PP-AT-DE-0016 Juli 2019
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 50
Entlassmanagement: Hilfsmittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe und Rezepturen
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Für Entlassrezepte gelten besondere Regeln bei der Rezeptbelieferung, die sich je nach verordnetem Produkt (Arznei-, Hilfsmittel, Medizinprodukt, Verbandstoffe, Teststreifen) unterscheiden. Bei Nicht-Arzneimitteln und Rezepturen ist besonders auf die begrenzte Reichdauer zu achten. Wie diese in der Apotheke im Einzelnen beurteilt werden soll, ist häufig unklar. Der OTX-Schwerpunktbeitrag des aktuellen DAP-Dialogs beschäftigt sich mit diesem Thema.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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