KW 21
Mittwoch, 22. Mai 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wer darf eine fehlerhafte Wirkstärke korrigieren?

Wir haben ein Kassen­rezept zulasten der AOK Bayern über „25 mg Quetiapin Heumann 50 St. und Quetiapin Neurax 25 mg 50 St.“ erhalten.
Der Patient war auf­grund der Wirkstärken irritiert und eine Rück­sprache mit dem Arzt ergab, dass es einmal 25 mg 50 St. und einmal 100 mg 50 St. hätten sein sollen, der Arzt hatte sich hier verschrieben.

Muss das Rezept für diese Änderung neu ausge­stellt werden oder dürfen wir dies selber korrigieren?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

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STADA INFORMIERT

Hilfreiche Servicematerialien zur Probiotika-Empfehlung

Das Darm­mikrobiom ist nicht nur wichtig für die Verdauung, es erfüllt als Teil des Immun­systems auch eine wichtige Aufgabe bei der Abwehr von Pathogenen sowie bei der Stimulierung des Immun­systems. Ist das Darm­mikrobiom durch Stress, falsche Ernährung oder Medikamenten­einnahme gestört, können Probiotika wie Probielle® helfen. Doch gerade die Auswahl des passenden Probiotikums ist nicht immer einfach.

Umfangreiche Servicematerialien

Wichtige Produkt­informationen und Hilfe­stellung für eine erfolgreiche Zusatz­empfehlung sowie spielerische Frage-Antwort-Karten zum Thema „Darm­gesundheit“ finden Sie in den folgenden Service­materialien:

» Beratungskarte „Probielle® AAD“

» Beratungshilfe „Probiotika bei Antibiotika-assoziierter Diarrhö“

» Activity-Cards „Darmgesundheit“

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LILLY INFORMIERT

STRATTERA®: Zuverlässige Versorgung bleibt erhalten

Lilly möchte Apotheken im Zusammenhang mit dem Patentablauf von Atomoxetin im Mai 2019 informieren, dass STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen in Deutschland erhältlich bleibt. Das Originalarzneimittel ist weiterhin uneingeschränkt lieferbar. Damit ist die zuverlässige Versorgung der Patienten sichergestellt.

Lilly strebt die Erneuerung von Rabattverträgen bzw. den Abschluss von weiteren Rabattverträgen zu STRATTERA® mit den gesetzlichen Krankenkassen an. Die im Sinne der Kostenträger wirtschaftliche Verordnung von STRATTERA® ist und bleibt daher möglich.

Mit welchen Krankenkassen Rabattverträge zu STRATTERA® vereinbart sind, können Sie hier nachschauen:

» Aktueller Stand der Rabattverträge

Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0016 Juli 2019

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 50

Entlassmanagement: Hilfsmittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe und Rezepturen

Für Entlassrezepte gelten besondere Regeln bei der Rezeptbelieferung, die sich je nach verordnetem Produkt (Arznei-, Hilfsmittel, Medizinprodukt, Verbandstoffe, Teststreifen) unterscheiden. Bei Nicht-Arzneimitteln und Rezepturen ist besonders auf die begrenzte Reichdauer zu achten. Wie diese in der Apotheke im Einzelnen beurteilt werden soll, ist häufig unklar. Der OTX-Schwerpunktbeitrag des aktuellen DAP-Dialogs beschäftigt sich mit diesem Thema.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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