KW 20
Montag, 13. Mai 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Arbeitsmaterialien zu Rx-Arzneimitteln

Das DeutscheApothekenPortal bietet zu verschreibungs­pflichtigen Präparaten verschiedene Arbeits­materialien an. Dazu gehören beispiels­weise Abgabe­hilfen mit Informationen zur Rezept­belieferung und zum Arznei­mittel, Beratungs­leitfäden, Übersichts­poster und Fort­bildungen.

» Zu den Abgabehilfen

» Zu den Übersichtspostern

Wie bewerten Sie das Angebot solcher Arbeitsmaterialien des DeutschenApothekenPortals zu Rx-Arzneimitteln hinsichtlich der Praxisrelevanz in der Apotheke?





Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von DAP gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.


HORMOSAN INFORMIERT

Sie geben in Ihrer Apotheke regelmäßig orale Kontrazeptiva ab und möchten Ihre Kundinnen zu Einnahmepannen, der Pille auf Reisen oder Alternativpräparaten kompetent beraten? Dann fordern Sie jetzt die von Hormosan in Zusammenarbeit mit DAP entwickelte Fortbildung „Genau die richtige Pille: Was man über orale Kontrazeptiva wissen muss“ an. Sie bekommen die Unterlagen kostenfrei per Post zugeschickt.

Es erwarten Sie:

  • Infos zur Empfängnisverhütung mit oralen Kontrazeptiva (Pillenarten, Wirkweise, Nebenwirkungen und Interaktionen)
  • Abgabe und Beratung in der Apotheke (Tipps für die Abgabe in der Apotheke, bei Pannen und Komplikationen sowie für die Pilleneinnahme bei Reisen mit Zeitverschiebung)
  • Präparateübersicht, Servicematerialien und weitere Informationen

Sind Sie am Erhalt der Fortbildung interessiert?

» Hier können Sie die Unterlagen kostenlos anfordern

MEIN DAP

Entlassrezept-Checkplus

Mit dem Entlassrezept-Checkplus können Apotheken einfach prüfen, ob eine auf dem Entlass­rezept ver­ordnete Packungs­größe zulasten der GKV abgabe­fähig ist bzw. welche erstattungs­fähigen Packungs­größen existieren: einfach PZN eingeben und eine Handlungs­empfehlung erhalten.

» Erfahren Sie hier mehr

© DeutschesApothekenPortal

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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT

Inhalationstherapie mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT®

Eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim

Den neuen RESPIMAT® zeichnen u. a. folgende Eigenschaften aus:1–4

  • Von Anwendern beschriebene verbesserte Lesbarkeit der Dosisanzeige
  • Anwender beschreiben eine vereinfachte Vorbereitung der Anwendung
  • Von Anwendern beschriebener einfacher Austausch der Patrone

Farbanzeige zum Füllungsstand der Patrone:

  • Grün: ausreichend Dosen vorhanden
  • Gelb: Medikament fast verbraucht
  • Rot: Patrone wechseln

Nachhaltig durch Wiederverwendbarkeit.

Patronenwechsel beim neuen RESPIMAT®

Seit April 2019 ist der neue RESPIMAT® für die Produkte Spiolto® RESPIMAT®, Spiriva® RESPIMAT® und Striverdi® RESPIMAT® verfügbar.1–4 Da der neue RESPIMAT® wiederverwendbar ist, erfolgt bei Verwendung einer Dreimonatspackung in diesem Zeitraum zwei Mal ein Patronenwechsel.

Ein Austausch der Patrone ist nötig, sobald diese aufgebraucht ist und die Dosisanzeige einen weißen Pfeil auf rotem Hintergrund darstellt. Dann löst sich beim Drehen des durchsichtigen Gehäuseunterteils dieses automatisch ab und die Patrone kann ausgetauscht werden. Sobald das Gehäuseunterteil wieder aufgesteckt wurde, entsperrt sich der Inhalator, indem er sich selbständig zurück in die Anfangsposition dreht. Nach Durchführung der Vorbereitungsschritte, die in der Gebrauchsinformation beschrieben sind, kann er sofort angewendet werden.

Abb.: Boehringer Ingelheim

» Abgabehilfe RESPIMAT®

1 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523.
2 SPIOLTO® RESPIMAT® Fachinformation 12/2018.
3 SPIRIVA® RESPIMAT® Fachinformation 10/2018.
4 STRIVERDI® RESPIMAT® Fachinformation 10/2018.

SERVICE

Übersicht für Patienten: Wie lange sind Rezepte gültig?

Rezeptformulare, zum Beispiel Muster-16-, BtM- oder T-Rezept, haben eine begrenzte Gültigkeit und können nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingelöst werden. Dementsprechend ist der Ärger groß, wenn Kunden in der Apotheke erfahren, dass ihr Rezept abgelaufen ist und der Arzt eine neue Verordnung ausstellen muss.

Die DAP Patienteninformation zur Rezeptgültigkeit schafft Abhilfe: Apothekenmitarbeiter können diese nutzen, um ihre Kunden zu informieren, wie lange die verschiedenen Rezepte gültig sind.

» Zur DAP Patienteninformation

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Packungsgröße darf abgegeben werden, wenn nur die PZN angegeben ist?

Wir haben die folgende Verordnung erhalten: „Hyrimoz 40 mg – Fertigpen  1 OP PZN 13974809“. Das Rezept wurde zulasten der Techniker Krankenkasse ausgestellt. Die PZN entspricht der N3-Packung, aber würde „1 OP“ nicht eigentlich „N1“ bedeuten?

Was dürfen wir abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com
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