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KW 19
Mittwoch, 8. Mai 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir unter Rabattarzneimitteln frei wählen?

Uns liegt ein Rezept zulasten der TK vor, auf dem ein bestimmtes Agomelatin-Präparat verordnet ist (N2). Das verordnete Präparat ist rabattiert, wir haben jedoch nur ein anderes Präparat (Agomelatin Glenmark) vorrätig. Dieses ist ebenfalls rabattiert.

Müssen wir das verordnete Rabattarzneimittel vorrangig abgeben oder können wir auf das vorrätige austauschen?

» Lesen Sie hier die Antwort

Trueffelpix – stock.adobe.com

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JENAPHARM INFORMIERT

Leitlinienbasierte Neurodermitistherapie bei Kindern – ein Expertengespräch

Neurodermitis ist eine der weltweit häufigsten chronisch-entzündlichen Haut­erkrankungen und tritt besonders häufig im Säuglings- und Klein­kind­alter auf. Anlässlich der im letzten Jahr erschienenen EADV*-Leitlinien wurde im Rahmen eines Experten-Work­shops, an dem verschiedene Fachärzte und Apotheker teil­nahmen, eine leitlinien­gerechte und zugleich praxis­orientierte Quintessenz zur inter­disziplinären Neuroder­mitistherapie für Kinder erarbeitet. Apotheken­teams sind in diesem Zusammenhang insbesondere bei der Beratung zu der vom Arzt verordneten Therapie gefragt, aber auch Zusatz­empfehlungen zur Juck­reiz­linderung können hilfreich für Patienten sein.

Die Experten empfehlen, innerhalb der Basis­therapie mögliche Trigger­faktoren zu vermeiden und mehrmals täglich topische Basis­therapeutika anzuwenden – sowohl während akuter als auch während chronischer Phasen. Hierbei kommt es oftmals zu Rezeptur­verordnungen, z. B. wasser­haltige, hydrophile Salbe DAB (Ungt. emuls. aquos.).

In diesen Fällen lohnt sich der Hinweis, dass apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Rezepturen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zulasten der GKV erstattungsfähig sind.

Bei der reaktiven antiinflammatorischen Therapie von Ekzemen werden häufig mittelstark wirksame, topische Kortikosteroide verschrieben. Patienten bzw. deren Eltern sind häufig skeptisch gegenüber dieser Wirkstoffgruppe. Moderne Präparate sind lokal angewendet jedoch in den meisten Fällen gut verträglich und Nebenwirkungen spielen kaum eine Rolle. Hinzu kommt, dass sie bei richtiger und konsequenter Anwendung ein gut wirksames Mittel gegen die Läsionen und den oft quälenden Juckreiz darstellen. Auch hierzu lohnt sich ein entsprechender Hinweis bei der Abgabe des Arzneimittels, um Eltern bezüglich der Therapietreue zu bestärken. Zusätzlich können in der akuten Phase zur Behandlung der Entzündung und des Juckreizes Schwarzteeumschläge an betroffenen Hautstellen vorgenommen werden.

Ein wertvoller Tipp ist außerdem der Hinweis auf Schulungsprogramme für Eltern. Die Arbeitsgemeinschaft Neurodermitis­schulung e. V. (AGNES) bietet Eltern und Betreuungspersonen in Kooperation mit ausgewiesenen Experten unterschiedlicher Berufsgruppen Hilfe im Umgang mit der Erkrankung an.

» Lesen Sie hier eine Zusammenfassung weiterer wichtiger Ergebnisse des Experten-Workshops

* EADV: European Academy of Dermatology and Venereology

Mit freundlicher Unterstützung der Jenapharm GmbH & Co. KG.
PP-ADV-DE-0041-1

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ABBVIE INFORMIERT

HUMIRA®: Rabattverträge beachten

HUMIRA® ist aktuell deutschlandweit für eine Vielzahl der GKV- und PKV-Versicherten rabattiert und zuzahlungsbefreit. Bei Rezepten über HUMIRA® im Fertigpen bzw. in der Fertigspritze ist deshalb immer die Rabattvertragssituation zu prüfen.

Wichtig: Ein rabattiertes Original bzw. ein rabattierter Import sind vorrangig vor nicht rabattierten Importarzneimitteln abzugeben, auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz*.1–3 Unter allen verfügbaren Rabattarzneimitteln darf die Apotheke frei wählen.1

Weitere Tipps zur Rezept­belieferung:

» Abgabehilfe HUMIRA®

» Fachinformation HUMIRA®

» Pflichttext HUMIRA®

© AbbVie

*Ausnahme laut § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag: „Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“
1 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
2 Kommentar des Deutschen Apothekerverbands zum Rahmenvertrag § 129 SGB V, Stand: 06/2016
3 vdek-Arzneiversorgungsvertrag, dort § 4 Abs. 12, Stand: 04/2016

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LIFESCAN DEUTSCHLAND GMBH INFORMIERT

Jetzt NEU: Das OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssystem

Für ein innovatives und kundengerechtes Diabetes-Selbstmanagement

Die Blutzuckermessung stellt besonders für insulinpflichtige Diabetiker einen wichtigen Bestandteil ihres Lebens dar. Umso wichtiger ist eine zuverlässige Blutzucker­messung und die richtige Interpretation der Blutzucker­messwerte.

Wie fänden Sie es also, wenn Ihre Kunden nicht nur die bloßen Zahlen sehen würden, sondern sie auch besser verstehen und direkt reagieren könnten?

Das neue OneTouch Ultra Plus Reflect™ ist das einzige Blutzucker­messgerät mit einem Blutzucker-Mentor, der personalisierte Empfehlungen bietet, Verständnis schafft und die Motivation stärkt, um Ihre Patienten dabei zu unterstützen, Über- und Unter­zuckerungen vermeiden zu können.1
Außerdem verfügt das Gerät über die dynamische ColourSure® Bereichs­anzeige. Bei jeder Messung zeigt diese dynamische dreifarbige-Bereichs­anzeige nicht nur an, ob die Blutzucker­werte niedrig (blau), im Ziel­bereich (grün) oder hoch (rot) sind, sondern auch, wann sich die Blutzucker­werte der individuellen Unter- oder Ober­grenze des Ziel­wertes nähern (Trend) (s. Abb. 1). Das ermöglicht dem Patienten zu reagieren, bevor der Blutzucker­wert den Zielbereich verlässt und unterstützt ihn somit auch dabei, Über- und Unter­zuckerungen vermeiden zu können. Die Relevanz dieser Features für die Unterstützung einer erfolgreichen Diabetes­therapie wird auch durch eine kürzlich durchgeführte Apotheken­umfrage bestätigt, in der rund 60 Prozent des befragten Apotheken­personals deren Wichtigkeit für die Empfehlung des Messgeräts bestätigen.2

Abb. 1: Dynamische ColourSure® Bereichsanzeige (Quelle: © LifeScan)

» Anwendungsvideo

» Alle wichtigen Produktinformationen zum Download

Noch mehr Informationen mit der OneTouch Reveal® Mobile App

In Verbindung mit der OneTouch Reveal® Mobile App stellt das OneTouch Ultra Plus Reflect™ Messgerät mit dem Blutzucker-Mentor noch viele weitere wertvolle Informationen und Hinweise bereit3, um Ihre Kunden dabei zu unterstützen, ihren Diabetes besser unter Kontrolle zu haben. Es können beispielsweise alle diabetes­relevanten Daten automatisch in einem farbkodierten Tagebuch organisiert und mithilfe der Sharing-Funktion an den behandelnden Arzt übermittelt werden. Muster, Trends und Problemstellen können schnell identifiziert werden und somit die Einstellung des individuellen Blutzucker­spiegels erleichtern.

Abb. 2: OneTouch Ultra Plus Reflect™ und
OneTouch Reveal® Mobile App (Quelle: © LifeScan)

» PDF-Dokument des OneTouch Reveal® Mobile App Flyers

Unsere wirtschaftliche Unterstützung für Sie

Darüber hinaus sind die OneTouch Ultra® Plus Teststreifen in den Krankenkassenverträgen bei allen Ersatzkassen bundesweit in der wirtschaftlichen Preisgruppe4 gelistet. Nach den DAV-Vereinbarungen5 mit den Ersatzkassen sind diese ebenfalls in der besonders wirtschaftlichen Preisgruppe 1; damit ermöglicht die Abgabe von OneTouch Ultra® Plus Teststreifen die Erfüllung der nach diesen Vereinbarungen vorgesehenen 15%-Quote5 sowie die Optimierung Ihres Rohertrags.

Testen Sie zur Ermittlung Ihres individuellen Rohertrags­vorteils den OneTouch® Rohertrags­kalkulator hier und bestellen Sie telefonisch über den LifeScan Kunden­service unter 0800-750 3000 unter Angabe des Bestellcodes „DAP2“.

Hilfreiche Links und Downloads:

» www.OneTouch.de

» Produktübersicht OneTouch mit PZNs

» Patientenflyer

» OneTouch Reveal® Mobile App Flyer

» Krankenkassen-Handout

» Bestellfax

1 Therapieentscheidungen müssen sich nach dem absoluten gemessenen Wert und den ärztlichen Empfehlungen richten.
2 Durch DAP durchgeführte Umfrage unter 2.574 Befragten Apothekenmitarbeitern zum neuen OneTouch Ultra Plus Reflect™ Blutzuckermesssytsem im Zeitraum März/April 2019.
3 Verglichen mit einem Messsystem ohne Blutzucker-Mentor.
4 Wirtschaftlich, weil Verordnung aus der wirtschaftlichsten Preisgruppe. Dies gilt nicht für den Arzneiliefervertrag (ALV) der Primärkassen in Niedersachsen. Der Erstattungspreis im ALV der Primärkassen für die folgenden Regionen ergibt sich aus dem Apotheken-Einkaufspreis plus x %: Hessen (+5 %), Brandenburg (+9,25 %), Sachsen (+10 %), Thüringen (+5 %). Quelle: Lauer-Taxe, Stand 01.05.2019.
5 Vereinbarungen zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen zwischen DAV und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, Stand 01.05.2019 und BARMER, Stand 01.05.2019.

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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