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KW 19
Montag, 6. Mai 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit

Die meisten Arzneimittel sind für Schwangere und Stillende kontraindiziert. Dennoch lässt sich eine Behandlung nicht immer vermeiden. Apothekenmitarbeiter können dabei sowohl bei der Auswahl des geeigneten Präparates helfen als auch den korrekten Umgang mit dem Mittel erläutern, damit es gefahrlos eingenommen werden kann. Unter diesem Aspekt fragen wir Sie:

Wie sicher fühlen Sie sich bei der Auswahl und Beratung zu Arzneimitteln im Bereich der Selbstmedikation in der Schwangerschaft und Stillzeit?





Jetzt DAPs sammeln

Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von DAP gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.

ABGABEFRAGE DES MONATS

Was ist die korrekte und wirtschaftliche Abgabe?

Eine Patientin legt Ihnen ein Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) über „Gabapentin - 1 A Pharma 100 mg Hartkapseln 300 Stück N3“ vor.

Was ist die korrekte Abgabe?

Jeder registrierte Teilnehmer erhält 10 DAPs-Punkte.
Außerdem werden 10.000 DAPs-Punkte verlost.

Das DAP-Team wünscht Ihnen viel Glück!

» Hier geht’s zur Teilnahme

Bildquelle: DAP

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STRAGEN® INFORMIERT

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SniZtop®, zur natürlichen und schnellen Unterstützung des Immun­systems bei Umwelt- und saisonalen Über­empfindlichkeiten, bietet bis zum 31.05.2019 einen exklusiven Einführungs­rabatt.

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Die gluten- und laktose­freien Tabletten können bei Bedarf bis zu fünfmal täglich einfach und ohne Zugabe von Wasser im Mund zerkaut werden und zeigen bereits nach 5–15 Minuten einen Effekt. Sie sind für Kinder ab 6 Jahren, Erwachsene und Schwangere geeignet und haben einen angenehmen Geschmack nach Orangen.

Abb.: STRAGEN Pharma GmbH

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Stückelung ist hier erlaubt?

Verordnet wurde „3 x Clexane 60 mg 0,6 ml Pharma Gerke ILO 12 St. N1 PZN 06933336“ zulasten der BARMER (104080005).

Wir überlegen, was wir abgeben müssen: dreimal 12 Stück N1 oder wäre auch die Kombination aus einmal 12 Stück N1 und einmal 24 Stück (nicht normiert) erlaubt?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

SERVICE

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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