KW 17
Mittwoch, 24. April 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Übernimmt die GKV eine Augensalbe, die als Medizinprodukt im Handel ist?

Wir haben ein befreites Kassen­rezept (HEK) über „Vitapos Augen­salbe“ für einen noch nicht voll­jährigen Patienten erhalten, der am Marshall-Smith-Syndrom leidet.

Der Arzt ist der Überzeugung, dass die Salbe von der KK bezahlt wird. Wir finden sie aber nicht in der Ausnahme­liste der verordnungs­fähigen Medizin­produkte und es handelt sich auch nicht um ein Arznei­mittel, daher würden wir uns die Salbe voll bezahlen lassen.

Gibt es etwas, was wir übersehen haben?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com

BAYER VITAL INFORMIERT

Betaferon®: Abgabehilfe erleichtert Rezeptbelieferung

Das MS-Therapeutikum Betaferon® ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen. Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Kranken­kassen Rabatt­verträge abge­schlossen.

Seit Februar 2017 sind Rabatt­verträge ausgelaufen (z. B. AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Kranken­kassen in vielen Fällen weiterhin möglich. Wie das funktioniert, zeigt die Betaferon®-Abgabehilfe anhand eines übersichtlichen Fließschemas.

» Zur Abgabehilfe

» Zur Fachinformation

Letzte Chance: Noch bis zum 31.05.2019 teilnehmen!

MEDIEN

Jetzt in der Apotheke:

DAP Dialog 50 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe:

  • Rx-Schwerpunkt: Der neue Rahmenvertrag
  • OTC-Schwerpunkt: Entlassmanagement
  • Rezept & Retax: Abgabeprobleme – das DAP-Team antwortet; Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP
  • Aktuelles: Cannabistherapie; Biosimilars; TSVG; Bilanzierte Diäten
  • Beratung: Xerostomie; Harnwegsinfektionen; Scheidentrockenheit; Nagelpilz
  • Service: Pharmazeutische Bedenken bei Inhalationsdevices; Wachstumsmarkt Selbstmedikation
  • Übersichtsposter: Inhalationssysteme & zugehörige Produkte; Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services
  • Weitere Beilagen: FAQ-Folder „Entlassmanagement“; DAP Beratungskarten


» Zum Download des DAP Dialogs

» Zum Download der Übersichtsposter

SERVICE

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT

NEU: Der wiederverwendbare1 RESPIMAT®

Seit dem 01.04.2019 steht mit dem wieder­verwendbaren1 RESPIMAT® eine Weiter­ent­wicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung. Durch die Wieder­verwend­barkeit des Inhalators ist dieser jetzt nach­haltiger.

Auf der Abgabe­hilfe sind alle wichtigen Produkt­informationen sowie Eigen­schaften des neuen RESPIMAT® aufgeführt.

» Abgabehilfe

1 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523

© Boehringer Ingelheim

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels