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KW 17 Mittwoch, 24. April 2019
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Übernimmt die GKV eine Augensalbe, die als Medizinprodukt im Handel ist?
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Wir haben ein befreites Kassenrezept (HEK) über „Vitapos Augensalbe“ für einen noch nicht volljährigen Patienten erhalten, der am Marshall-Smith-Syndrom leidet.
Der Arzt ist der Überzeugung, dass die Salbe von der KK bezahlt wird. Wir finden sie aber nicht in der Ausnahmeliste der verordnungsfähigen Medizinprodukte und es handelt sich auch nicht um ein Arzneimittel, daher würden wir uns die Salbe voll bezahlen lassen.
Gibt es etwas, was wir übersehen haben?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Iraidka – stock.adobe.com
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BAYER VITAL INFORMIERT
Betaferon®: Abgabehilfe erleichtert Rezeptbelieferung
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Das MS-Therapeutikum Betaferon® ist zur subkutanen Injektion bei Multipler Sklerose (CIS, RRMS, SPMS) zugelassen. Bayer Vital hat für Betaferon® mit über 90 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen.
Seit Februar 2017 sind Rabattverträge ausgelaufen (z. B. AOK Nordost) – eine Abgabe des verordneten Betaferon® ist jedoch auch bei diesen Krankenkassen in vielen Fällen weiterhin möglich. Wie das funktioniert, zeigt die Betaferon®-Abgabehilfe anhand eines übersichtlichen Fließschemas.
» Zur Abgabehilfe
» Zur Fachinformation
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Letzte Chance: Noch bis zum 31.05.2019 teilnehmen!
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MEDIEN
Jetzt in der Apotheke:
DAP Dialog 50 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals
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Themen der aktuellen Ausgabe:
- Rx-Schwerpunkt: Der neue Rahmenvertrag
- OTC-Schwerpunkt: Entlassmanagement
- Rezept & Retax: Abgabeprobleme – das DAP-Team antwortet; Einspruch stattgegeben mit Hilfe des DAP
- Aktuelles: Cannabistherapie; Biosimilars; TSVG; Bilanzierte Diäten
- Beratung: Xerostomie; Harnwegsinfektionen; Scheidentrockenheit; Nagelpilz
- Service: Pharmazeutische Bedenken bei Inhalationsdevices; Wachstumsmarkt Selbstmedikation
- Übersichtsposter: Inhalationssysteme & zugehörige Produkte;
Orale Kontrazeptiva – Übersicht & Services
- Weitere Beilagen: FAQ-Folder „Entlassmanagement“; DAP Beratungskarten
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SERVICE
Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®
Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.
Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.
Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.
» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte
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Anzeige
BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT
NEU: Der wiederverwendbare1 RESPIMAT®
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Seit dem 01.04.2019 steht mit dem wiederverwendbaren1 RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung. Durch die Wiederverwendbarkeit des Inhalators ist dieser jetzt nachhaltiger.
Auf der Abgabehilfe sind alle wichtigen Produktinformationen sowie Eigenschaften des neuen RESPIMAT® aufgeführt.
» Abgabehilfe
1 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523
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© Boehringer Ingelheim
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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