Ab sofort ist der RESPIMAT® von Boehringer Ingelheim in wiederverwendbarer Form erhältlich. Der neue Inhalator zeichnet sich nicht nur durch die Wiederverwendbarkeit aus, sondern auch durch eine bessere Lesbarkeit der Dosisanzeige1, eine Farbanzeige des Füllstands der Patrone und eine, wie von Anwendern beschrieben, einfachere Vorbereitung der täglichen Anwendung.
Rabattverträge bleiben erhalten
Die Einführung des neuen RESPIMAT® bringt neben den weiterentwickelten Eigenschaften auch neue PZN und Packungsgrößen für die Produkte Spiolto® RESPIMAT®, Spiriva® RESPIMAT® und Striverdi® RESPIMAT® mit sich. Es stehen jeweils eine
Die zahlreichen Rabattverträge für den Spiolto® RESPIMAT® und den Spiriva® RESPIMAT® bleiben erhalten. Rabattarzneimittel sind – auch im Vergleich von Original und Importen – vorrangig abzugeben.
Importe nicht wiederverwendbar
RESPIMAT®-Produkte von Importeuren sind aktuell nicht wiederverwendbar. Der Austausch des wiederverwendbaren RESPMAT® kann durch ein nicht wiederverwendbares Produkt im Rahmen einer guten Substitutionspraxis verhindert werden.
Ist das Originalpräparat von Boehringer Ingelheim nicht rabattiert, aber auf dem Rezept verordnet, so kann das Original auch abgegeben werden. Das verordnete Präparat kennzeichnet die Preisgrenze und ist damit im Auswahlbereich enthalten.
Der Arzt kann den Austausch auch komplett unterbinden, indem er das Aut-idem-Kreuz setzt und vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt ist (gilt für Ersatzkassen gemäß vdek-Arzneiversorgungsvertrag).*
NEU: Abgabehilfe zum RESPIMAT®
Um Sie zu unterstützen, sind auf der neuen Abgabehilfe „RESPIMAT®“ noch einmal alle apothekenrelevanten Fakten zusammengefasst.
» Abgabehilfe RESPIMAT®
1 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523.
* Bei Rezepten zulasten der Primärkassen ist der regionale Arzneiliefervertrag auf ähnliche Regelungen zu prüfen.