KW 16
Mittwoch, 17. April 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf eine falsch angegebene DRF durch die Apotheke geheilt werden?

Wir haben ein Rezept über „Pegasys 135 µg 4 Fertigpens N2 PZN 07516706“ erhalten.

Das Rezept wurde dem Kunden durch seinen Hausarzt ausgestellt, die Fertigpens sind jedoch „AV“. Zudem handelt es sich um eine Folgeverordnung. Der Facharzt hatte dem Patienten bisher immer die im Handel befindlichen Pegasys Fertigspritzen rezeptiert.

Können wir die Verordnung retaxsicher beliefern, wenn wir auf dem Rezept vermerken, dass irrtümlich die Pens verordnet wurden und nach ärztlicher Rücksprache die Fertigspritzen abgegeben werden sollten?

» Lesen Sie hier die Antwort

nmann77 – stock.adobe.com

Letzte Chance: Noch bis zum 21.04.2019 teilnehmen!

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TEVA INFORMIERT

Ab sofort: COPAXONE PEN® 40 mg

Mit dem neuen COPAXONE PEN® 40 mg steht ab sofort ein neuartiger Fertigpen für Patienten mit schubförmig remittierender Multipler Sklerose zur Verfügung, der die dreimal wöchentliche subkutane Gabe des bewährten Original-Immunmodulators Glatirameracetat 40 mg/ml vereinfacht.1

Der COPAXONE PEN® 40 mg ist bereits mit einer Einzel­dosis von 1 ml Glatirameracetat 40 mg vorgefüllt und sofort einsatzbereit. Nach der Verwendung kann der Pen problemlos im Hausmüll entsorgt werden.

© TEVA GmbH

Der Fertigpen ist ab sofort in einer 40-mg-Dosis unter der PZN 13694949 (12 x 1 ml) und 13694955 (36 x 1 ml) verfügbar.

» Pflichttext COPAXONE PEN® 40 mg

1 Teva. Fachinformation COPAXONE PEN® 40 mg Injektionslösung im Fertigpen. Stand: Februar 2019.

OSTERGEWINNSPIEL

Fragen richtig beantworten und täglich Gutschein gewinnen

Seit dem 13.04.2019 heißt es Augen auf: Es verstecken sich Osterhasen auf dem DeutschenApotheken­Portal. Gehen Sie auf die Suche! Hinter jedem Osterhasen verbirgt sich eine Frage zu einem Pascoe-Produkt, die es zu beantworten gilt. Unter jeder richtigen Antwort verlosen wir täglich zwei Gutscheine im Wert von 20 Euro. Jeder Teilnehmer nimmt zudem automatisch an der Verlosung unseres Hauptgewinns teil. Verlost werden zwei große Lindt-Goldhasen.

Machen Sie mit – jeden Tag, auch am Wochenende und an den Feiertagen – bis zum 22. April.

» Gehen Sie auf die Suche!

Mit freundlicher Unterstützung von Pascoe.

© Lindt & Sprüngli Deutschland /
ori-artiste – stock.adobe.com

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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT

Der wiederverwendbare RESPIMAT®1

Ab sofort ist der RESPIMAT® von Boehringer Ingelheim in wiederverwendbarer Form erhältlich. Der neue Inhalator zeichnet sich nicht nur durch die Wiederverwendbarkeit aus, sondern auch durch eine bessere Lesbarkeit der Dosisanzeige1, eine Farbanzeige des Füllstands der Patrone und eine, wie von Anwendern beschrieben, einfachere Vorbereitung der täglichen Anwendung.

Rabattverträge bleiben erhalten

Die Einführung des neuen RESPIMAT® bringt neben den weiterentwickelten Eigenschaften auch neue PZN und Packungsgrößen für die Produkte Spiolto® RESPIMAT®, Spiriva® RESPIMAT® und Striverdi® RESPIMAT® mit sich. Es stehen jeweils eine

  • Einmonatspackung mit Inhalator und einer Patrone und
  • eine Dreimonatspackung mit Inhalator und drei Patronen zur Verfügung.

Die zahlreichen Rabattverträge für den Spiolto® RESPIMAT® und den Spiriva® RESPIMAT® bleiben erhalten. Rabattarzneimittel sind – auch im Vergleich von Original und Importen – vorrangig abzugeben.

Importe nicht wiederverwendbar

RESPIMAT®-Produkte von Importeuren sind aktuell nicht wiederverwendbar. Der Austausch des wiederverwendbaren RESPMAT® kann durch ein nicht wiederverwendbares Produkt im Rahmen einer guten Substitutionspraxis verhindert werden.

Ist das Originalpräparat von Boehringer Ingelheim nicht rabattiert, aber auf dem Rezept verordnet, so kann das Original auch abgegeben werden. Das verordnete Präparat kennzeichnet die Preisgrenze und ist damit im Auswahlbereich enthalten.

Der Arzt kann den Austausch auch komplett unterbinden, indem er das Aut-idem-Kreuz setzt und vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt ist (gilt für Ersatzkassen gemäß vdek-Arzneiversorgungsvertrag).*

NEU: Abgabehilfe zum RESPIMAT®

Um Sie zu unterstützen, sind auf der neuen Abgabehilfe „RESPIMAT®“ noch einmal alle apothekenrelevanten Fakten zusammengefasst.

» Abgabehilfe RESPIMAT®

1 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523.
* Bei Rezepten zulasten der Primärkassen ist der regionale Arzneiliefervertrag auf ähnliche Regelungen zu prüfen.

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels