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KW 12
Mittwoch, 20. März 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf ein Antibiotikum gegen eine Harnwegsinfektion durch einen Zahnarzt verordnet werden?

Ein Patient legte uns ein Kassenrezept über Monuril vor, welches allerdings von einer Zahnarztpraxis ausgestellt wurde.

Darf das Rezept beliefert werden? Das Antibiotikum wird ja ausschließlich bei der Indikation „Bakterieninfektion der Harnwege der Frau“ angewendet.

» Lesen Sie hier die Antwort

nmann77 – stock.adobe.com

SERVICE

DAP Retax-Arbeitshilfe „Rezeptur­kennzeichnung“

Rezeptur­arznei­mittel werden in Apotheken nach hohen Qualitäts­maß­stäben hergestellt. Dabei spielt auch das Etikett, das die individuelle Kenn­zeichnung und damit eine sichere An­wendung über den gesamten Zeitraum der Halt­barkeit gewähr­leisten soll, eine wichtige Rolle. Allerdings steckt der Teufel wie so oft im Detail: Worauf Sie bei der Kenn­zeichnung eines Rezeptur­arznei­mittels achten müssen, zeigt die DAP Retax-Arbeits­hilfe „Minimal­kenn­zeichnung von Rezeptur­arznei­mitteln nach § 14 ApBetrO“.

» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe „Rezepturkennzeichnung“

Hinweis: Wer zudem regel­mäßig über Rezeptur­abgabe­probleme, -herstellung und -taxierung sowie zu weiteren Arbeits­hilfen und exklusiven Services und Aktionen rund um das Thema Rezeptur informiert werden möchte, meldet sich für den DAP Rezeptur-Newsletter an. Die nächste Ausgabe erscheint am 28.05.2019!
» Zur Anmeldung „DAP Rezeptur-News“

Letzte Chance: Noch bis zum 30.04.2019 teilnehmen!

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ELPEN PHARMA INFORMIERT

Neu: Elpenhaler® der neuen Generation

  • für Rolenium® seit Februar 2019
  • für Pulmelia® ab Mitte 2019

Abb.: Der neue Elpenhaler®, Quelle: ELPEN

Weitere Informationen unter: www.elpenhaler.de

Zum Anwendungsvideo für den Elpenhaler® der neuen Generation:

» Website der Deutschen Atemwegsliga e. V.

» DAP-YouTube-Kanal

SERVICE

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT

Neuer RESPIMAT® ab April 2019

Ab dem 1. April 2019 steht mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung. Dieser zeichnet sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:1,2

  • Anwender beschreiben eine verbesserte Lesbarkeit der neuen Dosisanzeige
  • Farbanzeige zum Füllungsstand der Patrone:
    • Wechsel zu gelb: Medikament fast verbraucht
    • Wechsel zu rot: Medikament aufgebraucht
  • Von Anwendern beschriebene vereinfachte Vorbereitung und tägliche Anwendung
  • Von Anwendern beschriebener einfacher Austausch der Patrone
  • Nachhaltig durch Wiederverwendbarkeit

Anwendungsgebiete des RESPIMAT®

Der neue RESPIMAT® kommt bei den Produkten SPIOLTO® RESPIMAT® (Tiotropium/Olodaterol), SPIRIVA® RESPIMAT® (Tiotropium) und STRIVERDI® RESPIMAT® (Olodaterol) zur Dauerbehandlung bei chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) zum Einsatz. SPIRIVA® RESPIMAT® ist zudem zur Behandlung von Patienten ab 6 Jahren mit schwerem Asthma indiziert, die im Vorjahr mindestens eine schwere Exazerbation erfahren haben.3–5

Hinweise zur Belieferung

Die Verordnung sollte unter Angabe der vollständigen Produktbezeichnung, Packungsgröße und PZN erfolgen. Ist der Austausch durch ein Importpräparat nicht gewünscht, kann der Arzt dies durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes und einen zusätzlichen Vermerk verhindern (gilt für Ersatzkassen gemäß vdek-Arzneiversorgungsvertrag).* Aus dem Vermerk sollte hervorgehen, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.6

Wichtig: Die Einführung des neuen RESPIMAT® am 1. April 2019 bringt neben neuen Eigenschaften auch eine Änderung der Pharmazentralnummern und der verfügbaren Packungsgrößen mit sich.

Lesen Sie hier ausführlich, welche wichtigen Eigenschaften hinzugekommen sind und welche Änderungen es bezüglich der PZN gibt.

» Mehr Informationen zum neuen RESPIMAT®

» Pflichttext SPIOLTO® RESPIMAT®
» Pflichttext SPIRIVA® RESPIMAT®
» Pflichttext STRIVERDI® RESPIMAT®

Mit freundlicher Unterstützung der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG

*Die regionalen Arzneilieferverträge der Primärkassen sind auf vergleichbare Regelungen zu prüfen.
1 Dalby RN et al. Medical Devices: Evidence and Research 2011; 4: 145–155.
2 Dhand R et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; DOI: 10.2147/COPD.S190639.
3 SPIOLTO® RESPIMAT®: https://mri.cts-mrp.eu/Human/Downloads/NL_H_3157_001_FinalPI.pdf, Produkt mit wiederverwendbarem RESPIMAT® und dazugehöriger deutscher Fachinformation ab April 2019 im Handel verfügbar.
4 SPIRIVA® RESPIMAT®: https://mri.cts-mrp.eu/Human/Downloads/NL_H_0718_001_FinalPI.pdf, Produkt mit wiederverwendbarem RESPIMAT® und dazugehöriger deutscher Fachinformation ab April 2019 im Handel verfügbar.
5 STRIVERDI® RESPIMAT®: https://mri.cts-mrp.eu/Human/Downloads/NL_H_2498_001_FinalPI.pdf, Produkt mit wiederverwendbarem RESPIMAT® und dazugehöriger deutscher Fachinformation ab April 2019 im Handel verfügbar.
6 § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag; Stand: 01.04.2016.

Nützliche Links

Pflichtangaben

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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