Ab dem 1. April 2019 steht mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung. Dieser zeichnet sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus:1,2
- Anwender beschreiben eine verbesserte Lesbarkeit der neuen Dosisanzeige
- Farbanzeige zum Füllungsstand der Patrone:
- Wechsel zu gelb: Medikament fast verbraucht
- Wechsel zu rot: Medikament aufgebraucht
- Von Anwendern beschriebene vereinfachte Vorbereitung und tägliche Anwendung
- Von Anwendern beschriebener einfacher Austausch der Patrone
- Nachhaltig durch Wiederverwendbarkeit
Anwendungsgebiete des RESPIMAT®
Der neue RESPIMAT® kommt bei den Produkten SPIOLTO® RESPIMAT® (Tiotropium/Olodaterol), SPIRIVA® RESPIMAT® (Tiotropium) und STRIVERDI® RESPIMAT® (Olodaterol) zur Dauerbehandlung bei chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) zum Einsatz. SPIRIVA® RESPIMAT® ist zudem zur Behandlung von Patienten ab 6 Jahren mit schwerem Asthma indiziert, die im Vorjahr mindestens eine schwere Exazerbation erfahren haben.3–5
Hinweise zur Belieferung
Die Verordnung sollte unter Angabe der vollständigen Produktbezeichnung, Packungsgröße und PZN erfolgen. Ist der Austausch durch ein Importpräparat nicht gewünscht, kann der Arzt dies durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes und einen zusätzlichen Vermerk verhindern (gilt für Ersatzkassen gemäß vdek-Arzneiversorgungsvertrag).* Aus dem Vermerk sollte hervorgehen, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.6
Wichtig: Die Einführung des neuen RESPIMAT® am 1. April 2019 bringt neben neuen Eigenschaften auch eine Änderung der Pharmazentralnummern und der verfügbaren Packungsgrößen mit sich.
Lesen Sie hier ausführlich, welche wichtigen Eigenschaften hinzugekommen sind und welche Änderungen es bezüglich der PZN gibt.
» Mehr Informationen zum neuen RESPIMAT®
» Pflichttext SPIOLTO® RESPIMAT®
» Pflichttext SPIRIVA® RESPIMAT®
» Pflichttext STRIVERDI® RESPIMAT®
Mit freundlicher Unterstützung der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
*Die regionalen Arzneilieferverträge der Primärkassen sind auf vergleichbare Regelungen zu prüfen.
1 Dalby RN et al. Medical Devices: Evidence and Research 2011; 4: 145–155.
2 Dhand R et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; DOI: 10.2147/COPD.S190639.
3 SPIOLTO® RESPIMAT®: https://mri.cts-mrp.eu/Human/Downloads/NL_H_3157_001_FinalPI.pdf, Produkt mit wiederverwendbarem RESPIMAT® und dazugehöriger deutscher Fachinformation ab April 2019 im Handel verfügbar.
4 SPIRIVA® RESPIMAT®: https://mri.cts-mrp.eu/Human/Downloads/NL_H_0718_001_FinalPI.pdf, Produkt mit wiederverwendbarem RESPIMAT® und dazugehöriger deutscher Fachinformation ab April 2019 im Handel verfügbar.
5 STRIVERDI® RESPIMAT®: https://mri.cts-mrp.eu/Human/Downloads/NL_H_2498_001_FinalPI.pdf, Produkt mit wiederverwendbarem RESPIMAT® und dazugehöriger deutscher Fachinformation ab April 2019 im Handel verfügbar.
6 § 4 Abs. 12 vdek-Arzneiversorgungsvertrag; Stand: 01.04.2016.