KW 08
Montag, 18. Februar 2019

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Importbonus

Mit dem neuen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, der zum 1. Juli 2019 in Kraft treten soll, wird sich voraussichtlich auch die Regelung zur Abgabe von preisgünstigen Importen komplett ändern. Die Importquote, wie sie jetzt definiert ist, wird es dann nicht mehr geben. Das bedeutet, dass die Bonus-Malus-Regelung entfällt und damit auch die angesammelten „Importboni“ der Apotheken.

Ein Importbonus entsteht durch eine „Übererfüllung der Importquote“ und wird mit einem gegebenenfalls anfallenden Malus verrechnet. Für Apotheken handelt es sich um ein fiktives Guthaben, das sie durch die Abgabe von preisgünstigen Importen erreicht haben, für die gesetzlichen Krankenkassen um tatsächliche Zusatzeinsparungen. Ein solches Importguthaben sammeln Apotheken vor allem bei den Krankenkassen an, zulasten derer sie viele Rezepte beliefern und die demnach mitgliederstark sind, zum Beispiel Allgemeine Ortskrankenkassen oder die Techniker Krankenkasse. Importbonus bzw. -malus werden quartalsweise pro Krankenkasse hinzugerechnet bzw. abgezogen.

» Zur DAP Retax-Arbeitshilfe Importbonus/-malus

Wie hoch ist schätzungsweise das gesammelte Importguthaben Ihrer Apotheke, für alle Krankenkassen überschlagen?










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SERVICE

Arzneimittel vs. Nahrungsergänzungsmittel

Arzneimittel und Nahrungs­ergänzungs­mittel sehen sich häufig ähnlich, doch gelten für sie ganz unter­schiedliche Regeln und Gesetze. Deshalb ist es wichtig, sich mit den gesetz­lichen Grund­lagen, den Unterschieden und der Ab­grenzung zu Arznei­mitteln vertraut zu machen. Hierbei unterstützt eine DAP Arbeits­hilfe, die Arznei­mittel und Nahrungs­ergänzungs­mittel gegen­über­stellt.

» Zur DAP Arbeitshilfe „Arzneimittel vs. Nahrungs­ergänzungs­mittel“

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Neu: Elpenhaler® der neuen Generation

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Abb.: Der neue Elpenhaler®, Quelle: ELPEN

Weitere Informationen unter: www.elpenhaler.de

Zum Anwendungsvideo für den Elpenhaler® der neuen Generation:

» Website der Deutschen Atemwegsliga e. V.

» DAP-YouTube-Kanal

DAP-DATENBANK „VERORDNUNGSFÄHIGE MEDIZINPRODUKTE“

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir dieses Medizinprodukt für ein Kind abgeben?

Ist auf GKV-Rezept für ein 13-jähriges Kind eine Abgabe von „neo-angin® junior Halsschmerzsaft 100 ml“ möglich?

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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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