KW 06
Mittwoch, 6. Februar 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie können wir dieses Rezept beliefern bzw. ist diese Stückelung erlaubt?

Uns liegt ein Rezept über „3x ! Cellcept 500 150 St N2, FiTab (Roche)” vor. Die Frage ist jetzt, was wir hier abgeben dürfen. Krankenkasse ist die Techniker (101777502). Wir müssten zunächst auf einen Rabattartikel umtauschen, dies wäre zum Beispiel das Generikum von Heumann. Von diesem gibt es aber auch eine N3 (mit 250 Stück). Wir tendieren dazu, dreimal eine rabattierte N2-Packung zu beliefern, da der Arzt dieses sehr deutlich gemacht hat und man ansonsten auch nicht die exakt verordnete Stückzahl erreicht.

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

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MUNDIPHARMA INFORMIERT

Zubsolv®-Abgabehilfe:

Produktübersicht und Abrechnung von Einzeldosen

Die Abgabehilfe zu Zubsolv® (Wirkstoffe: Buprenorphin/Naloxon) fasst wichtige Informationen zur Sublingualtablette zusammen:

  • Indikation (Substitutionstherapie)
  • Vorteile des Zubsolv®-Effekts (schnellerer Zerfall, mehr Sicherheit, deutliche Zeitersparnis, weniger Tabletten, guter Geschmack)1–3
  • Übersicht der im Handel befindlichen Packungen (6 Wirkstärken, je 2 Packungsgrößen)
  • Abrechnung von Einzeldosen bei Take-Home-Verordnungen (Preistableau)

Nutzen Sie die Abgabehilfe und informieren Sie sich über die Substitutionstherapie mit Zubsolv®.

» Zur Zubsolv®-Abgabehilfe

» Fachinformation Zubsolv®
» Pflichttext

1 Fachinformation Zubsolv®, Stand Februar 2018.
2 Jönsson M et al. 2018: Eur J Pharm Sci; 122: 125–133.
3 Fischer A et al. 2015: Drug Dev Ind Pharm; 41(1): 79–84.

Letzte Chance: Nur noch heute teilnehmen und 50 DAPs-Punkte sichern!

SERVICE

FAQ – securPharm

DAP in Kooperation mit Zentiva

Der Startschuss für das securPharm-System und die Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie ist am 9. Februar 2019 gefallen. Seitdem muss jedes ver­schreibungs­pflichtige Arznei­mittel vor der Abgabe an den Patienten einer Echtheits­prüfung unterzogen werden.

DAP hat in Kooperation mit Zentiva einen FAQ-Folder entwickelt, der übersichtlich die häufigsten Fragen zum Thema securPharm beantwortet sowie Tipps für die Apotheken­praxis gibt.

» Hier geht es zum FAQ-Folder

SERVICE

Servicematerialien zur retaxsicheren Abgabe von MOVICOL®

Die Abgabehilfe zu MOVICOL® gibt Sicherheit bei der Abgabe aller MOVICOL®-Produkte in der Apotheke.

Zur Vermeidung von unklaren Verordnungen von MOVICOL®-Präparaten können Sie auch eine Arztinfo mit Hinweisen zur richtigen Verordnung von MOVICOL® herunterladen und an den verordnenden Arzt weitergeben.

Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Dezember 2018 ist MOVICOL® V (PZN 14041445) als Medizinprodukt und nicht mehr als Arzneimittel im Handel. Die GKV-Erstattungsfähigkeit für MOVICOL® V ist durch die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gewährleistet.

» Zur Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte

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PUREN Pharma informiert

Bosentan PUREN 125 mg Filmtablette

Bildquelle: PUREN Pharma

Die Firma PUREN Pharma hat mit dem Endothelin-Rezeptorantagonist Bosentan PUREN 125 mg Filmtabletten die einzig teilbare Bosentan-Filmtablette auf dem Markt. Zur Einstellung nehmen Patienten in den ersten 4 Wochen zweimal täglich 62,5 mg. Für die Erhaltungsdosis wird die Dosierung in der Regel auf zweimal täglich 125 mg erhöht.

Durch die teilbaren 125-mg-Filmtabletten kann der Patient gleich mit der 125-mg-Packung starten, für 4 Wochen 2 x täglich eine halbe Filmtablette einnehmen und dann auf 2 x 1 Filmtabletten täglich umstellen. Der Patient kommt demnach mit der ersten Packung Bosentan PUREN 125 mg Filmtabletten (OP 56) 6 statt 4 Wochen aus. Auch während der Therapie sind damit Dosisanpassungen leichter möglich.

Je nach Dosierungsschema sind mit Bosentan PUREN 125 mg Filmtabletten Kosteneinsparungen im hohen dreistelligen Bereich möglich.

» Zur Arztinformation „Bosentan PUREN“

» Zum Beratungswissen „Bosentan“

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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